Schwerbehinderter mit Leistungseinbuse (Umgang mit Arbeitgeber)

ini-pfleger, Hannover, Tuesday, 05.11.2013, 14:46 (vor 3830 Tagen)

Sehr geehrte SBV,

ich bin hier bei uns die Vertrauensperson der SBV. Die SBV ist bei uns erstmalig eingeführt und gewählt worden, so das wir hier vor einem Scherbenhaufen stehen und uns durchfragen müssen. Vorab vielen Dank dafür.

Zum Sachverhalt: Wir haben bei uns im Haus einen Mitarbeiter der durch seine Schwerbehinderung, leider nicht mehr die Leistungen erbringen kann, die der Dienstherr gerne hätte. Hinzu kommt, das der Mitarbeiter nicht mehr eine Station alleine besetzen kann, da hier mehrfach Beschwerden, sowie Fehler in seinem Arbeitsbereich aufgetreten sind. Welche Möglichkeiten haben wir als SBV um hier eine optimale Lösung zu finden.

Vielen Dank.

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TT-Bahner

Schwerbehinderter mit Leistungseinbuse

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 05.11.2013, 17:06 (vor 3830 Tagen) @ ini-pfleger

Hallo,

als allerstes den AG auf seine gesetzliche Pflicht des § 81 Abs. 4 SGB IX und § 84 Abs 1 SGB IX hinweisen.

Schaltet der AG das Integrationsamt nicht ein, kannst auch Du als SBV das tun.

Als Zweites so schnell wie möglich ein Seminar besuchen und nach dem ersten Seminarbesuch die weitere (notwendige)Schulung planen.

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&Tschüß

Wolfgang

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