Einstellung (Allgemeines)

ninifee, NRW, Thursday, 07.11.2013, 09:04 (vor 3830 Tagen)

Hallo,

wir (öffentlicher Dienst) haben Vorstellungsgespräche bezügl. Einstellung eines Azubis für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/er Anfang der Woche durchgeführt und die zweite Runde erfolgt heute. Es hat sich eine schwerbehinderte Person vorgestellt, welche eine Gehbehinderung hat, weiteres ist nicht bekannt. Bei Vorstellungsgespräch bemerkte man jedoch, dass sie sehr langsam und etwas "verzögert" sprach. Der PR meint, dass man ihr keinen Gefallen täte, wenn man sie einstellt aufgrund der Sprachprobleme. Sie hat den Eignungstest übrigens mit "empfehlenswert" bestanden, genau wie einige Mitbewerber. Nur die schulischen Zensuren weichen geringfügig ab. Ich bin der Meinung, dass hier bei gleicher Eignung (empfehlenswert) sie zu bevorzugen ist. Habe bereits darauf hingewiesen, aber Gehör wurde mir nicht richtig geschenkt.

Könnt Ihr mir da weiterhelfen> Argumente etc.

Vielen Dank und schönen Tag noch.

Einstellung

hackenberger, Thursday, 07.11.2013, 10:58 (vor 3830 Tagen) @ ninifee

Hallo,

erkläre allen, dass das SGB IX und die geltenden Fürsorgererlasse/-richtlinien zu beachten sind. Besonders der PR ist lt. dem PersVG sogar besonders hier verpflichtet darauf zu achten und hinzuwirken.

Eine Missachtung hier wäre ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen das AGG, also eine Diskriminierung aus Gründen der Behinderung mit all seinen möglichen Folgen. Man müsste dann auch als SchwbV den Betroffenen hier über seine Bedenken informieren.

Lese auch einmal [link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=12340]diesen Beitrag[/link] und den [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=12546#p12546]dort verlinkten Beitrag[/link] und weise betroffene Beamte auf diese dort aufgefürte hin.

Kontextlink:
Benachteiligung einer Schwerbehinderten in einem Stellenbesetzungsverfahren

RSS-Feed dieser Diskussion