Formulierung in einem Werkvertrag (Einstellung)

hajue, NRW, Thursday, 14.11.2013, 19:19 (vor 3823 Tagen)

Guten Abend zusammen,
folgende Frage hätte ich gerne beantwortet:
Kann der AG in einem Werkvertrag die folgende Formulierung aufnehmen: Der AN versichert insbesondere, dass er weder schwerbehindert noch gleichgestellt noch einen entsprechenden Antrag gestellt hat.
Vielen Dank für die Hilfe
hajue

Formulierung in einem Werkvertrag

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 14.11.2013, 19:38 (vor 3823 Tagen) @ hajue

» Der
» AN versichert insbesondere, dass er weder schwerbehindert noch
» gleichgestellt noch einen entsprechenden Antrag gestellt hat.

Hallo,

was soll die Frage > In einem Werkvertrag wird kein Arbeitsverhältnis begründet.

Falls Du aber einen Arbeitsvertrag meinst, dann heißt die Antwort, daß der AG 'reinschreiben kann, was er will, die o.a. Formulierung schon wegen der AGB-Konntrolle aber keinen Bestand vor Gericht hätte, im Streitfall richtig teuer werden würde und evtl. noch eine gaaanz schlechte Presse bescheren würde.

--
&Tschüß

Wolfgang

Formulierung in einem Werkvertrag

hajue, NRW, Thursday, 14.11.2013, 19:45 (vor 3823 Tagen) @ albarracin

Vielen dank für die schnelle Antwort. Normalerweise vertrete ich Beamte und mir sind die Begriffe Werkvertrag und Arbeitsvertrag nicht so geläufig.Was meinst du mit AGB-Kontrolle> Muss die Gleichstellungsbeauftragte dem Vertrag noch zustimmen bzw. kontrollieren> Muss der AN die Frage wahrheitsgemäß beantworten>
Gruß und Danke für das Verständnis
hajue

Formulierung in einem Werkvertrag

hackenberger, Thursday, 14.11.2013, 20:01 (vor 3823 Tagen) @ hajue

Hallo,

noch folgendes, auch Arbeitnehmer die im Rahmen eines Werkvertrages arbeiten, zB um bei Discounter Regale einräume, haben idR einen Arbeitgeber (Subunternehmer der mit dem Discounter dann einen Werksvertrag abschließt -hier Regale sind mit Waren bestücken - und die AN entsendet) mit dem sie einen Arbeitsvertrag haben, sofern sie nicht selbstständig sind.

Ich würde dem AG einmal auf den Hintergrund und Sinn solcher Aussagen befragen. Auch darauf hinweisen, dass auch in Werksverträgen solche Aussagen Probleme mit dem AGG auslösen könnten. Nämlich dann wenn er hier die Vergabe eines Werkes von Aussagen zu dieser Aufzählung abhängig macht.

Denn es könnte sich ja später auch herausstellen, dass hier kein [link=http://www.vdaa.de/index.php>option=com_content&view=article&id=2361:2013-05-27-08-49-15&catid=1:pressemitteilungen&Itemid=9]Werk vergeben wurde[/link], sondern hier eine Eingliederung der Arbeitnehmer in den Betrieb des Auftraggebers erfolgt ist.

Formulierung in einem Werkvertrag

hajue, NRW, Thursday, 14.11.2013, 20:09 (vor 3823 Tagen) @ hackenberger

Bleibt die Frage, ob ein AN wahrheitsgemäß auf die Frage antworten muss. Und ob ein AN, der eine Stelle haben will, eine Grundsatzdiskussion über Formulierungen seines Arbeitsvertrages macht, möchte ich denn doch bezweifeln.

Formulierung in einem Werkvertrag

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 14.11.2013, 20:31 (vor 3822 Tagen) @ hajue

Hallo hajue,

auch Arbeitsverträge unterliegen der Kontrolle des Rechtes der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das entsprechende Gesetz wurde vor einiger Zeit in das BGB in den §§ 305 - 310 integriert.

Die von Dir geschilderte Klausel würde dem AG von jedem Arbeitsgericht "um die Ohren gehauen" werden - zB als Verstoss gegen "Treu und Glauben" nach § 307 BGB.

--
&Tschüß

Wolfgang

Formulierung in einem Werkvertrag

hajue, NRW, Thursday, 14.11.2013, 20:38 (vor 3822 Tagen) @ albarracin

Das hilft mir weiter. Aber wie soll derAN in dieser Situation tun> Unterschreiben dann vor Gericht> Oder kann er die Frage unwahr beantworten, weil sie so nicht gestellt werden darf und somit ungültig ist. Was würdest du dem Ratsuchenden sagen>

Formulierung in einem Werkvertrag

hackenberger, Thursday, 14.11.2013, 21:40 (vor 3822 Tagen) @ hajue

Hallo,

das Thema Frage bei der Einstellung, welches Du hier ja wohl auch ansprichst haben wir doch hier vielfach behandelt. Auch findet man es unter A-Z. Auch findest Du Urteile dazu.

PS:
Du solltest Dich als Mandatsträger unbegingt einmal mit den unterschiedlichen Arbeitsverträgen/ Beschäftigungsverhältnissen und dem Thema AGB Kontrolle befassen. Denn es es Wissen welches man in der Funktion haben sollte

Ach ja, mit Anrede und Schlußfloskel lesen sich Beiträge noch schöner. ;-)

Formulierung in einem Werkvertrag

ciralifan, Friday, 15.11.2013, 07:35 (vor 3822 Tagen) @ hajue

Hallo Leutz,
dazu passt doch auch das Urteil auf der Startseite.

Greetings!

Formulierung in einem Werkvertrag

hackenberger, Monday, 18.11.2013, 18:05 (vor 3819 Tagen) @ ciralifan

Hallo "hajue",

doch letztlich bleibt auch hier die Tatsache, dass eine solche Aussage auch im Werkvertrag, ein Indiz des verstoßes gegen das AGG § 1 ist. Macht ein AG (Vertragspartner) die Vergabe des Vertrages davon abhängig und vergibt diesen dann bei positiver Antwort "also doch bin Schwerbehindert" nicht, ist es ein Verstoß gegen § 1 AGG und damit entsteht ein Anspruch auf Schadenersatz.

Denn das [link=http://www.allgemeines-gleichbehandlungsgesetz.de/index.php>option=com_content&view=category&layout=blog&id=36&Itemid=59]AGG gilt nicht nur für Einstellungen[/link].

Weiter ist der Schutz vor Diskriminierung ist ein Recht, das schon im Grundgesetz (Art. 3 GG) verankert ist.

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