Stellungnahme der SBV gemäß § 95 Abs. 2 SGB IX (Allgemeines)

brunnerj ⌂, Baden-Württemberg, Wednesday, 20.11.2013, 09:38 (vor 3817 Tagen)

Hallo,

mein Arbeitgeber hat mich in meiner Funktion als SBV aufgefordert eine Stellungnahme gemäß § 95 Abs. 2 SGB IX abzugeben. Grundsätzlich ist daran ja nichts falsch nur kommt in diesem Fall hinzu, dass ich selbst diese Schwerbehinderte Mensch bin.
Wie sollte ich mich in dieser Situation verhalten>

Variante 1: Ablehnung der Stellungnahme aufgrund von Befangenheit

Variante 2: Frist ohne Stellungnahme auslaufen lassen.

Variante 3: Doch eine Stellungnahme abgeben mit einem kritischen Unterton,
da das ganze Verfahren sehr unharmonisch durchgeführt wurde.

Das Integrationsamt habe ich bereits gefragt, ohne eine wirklich gute Empfehlung.
Wer kann mir da einen guten Rat geben>

Grüße
Jockel

Stellungnahme der SBV gemäß § 95 Abs. 2 SGB IX

hackenberger, Wednesday, 20.11.2013, 10:04 (vor 3817 Tagen) @ brunnerj

Hallo,

leider fehlt der Grund der Stellungnahme> Somit kann man nicht optimal antworten.

Nur den Hinweis, es ist keine Pflicht der Abgabe, weiter gibt es ja den Stelli.

Der AG muss nur seiner Pflicht der Gelegeheit zur Stellungnahme nachkommen was er tat.

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