Mitbestimmung bei Einstellungen (Einstellung)
Erst einmal ein großes und freundliches Hallo an alle hier im Forum.
Seit einiger Zeit war ich nur eifriger Mitleser ( und so habe ich einiges gelernt).
Nun tritt bei uns folgende Frage auf, die ich trotz intensiver Suche nicht ausreichend beantwortet sehe:
Wenn in einem Einstellungsverfahren der Arbeitgeber einen nicht schwerbehinderten Bewerber einem behinderten vorzieht und einstellt, kann
dann die SBV in irgend einer Weise , event. sogar gerichtlich, den Arbeitgeber zwingen den behinderten Bewerber einzustellen>
Voraussetzung ist natürlich, dass die Eignung beider Bewerber gleichzusetzten ist.
Vielen Dank
schon mal im vorraus für euere Antworten
Heido