Nichteinladung der SBV zu einer Sondersitzung des Personalrates (Umgang mit BR / PR)

Bitmix, Niedersachsen, Monday, 02.12.2013, 16:22 (vor 3805 Tagen)

Hallo Ihr Lieben,
ich brauche euren Rat! Es gab bei uns eine Stellenausschreibung zur Nachfolge einer Sachgebietsleitung. Dazu war ich als Vertrauensperson vorletzte Woche zur Auswahlkommission geladen und nahm auch teil. Während der Sitzung stellte sich heraus, dass Bewerbungen von sbM nicht vorlagen und demnach die SBV nicht mehr zu beteiligen ist. Nun höre ich auf der heutigen Personalratssitzung, dass es letzte Woche eine Sondersitzung des PR gab, zu der die SBV nicht eingeladen war. Einziger TOP war die Entscheidung zur Besetzung obiger Stelle. Als Begründung für die Nichteinladung der SBV gibt der stellvertretende PR-Vorsitzende heute an, dass der Vorgang noch eiligst in die letzte diesjährige Sitzung des Organisations- und Personalausschusses (OPA) muss. Zudem sei ich ja davon informiert, dass sich unter den Bewerbern kein sbM befand. Der Verstoß gegen § 95 Abs. 4 SGB IX ist klar, aber bisher gab es immer eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem PR, dass möchte ich hier nicht aufs Spiel setzen. Andererseits geht es mir um die formaljuristische Sache einer offenbaren Mandatsbehinderung. Muss oder soll man als Vertrauensperson solche Verstöße mit Rücksicht auf das bisherige gute Klima dulden> Ich könnte den Beschluss aussetzen und damit wahrscheinlich erwirken, dass die Stellenbesetzung dieses Jahr nicht mehr in den OPA geht. Leiden müsste dann darunter das Sachgebiet, in welchem die Stellenbesetzung dringend nötig ist. Wie ist Eure Meinung dazu>

Herzliche Grüße Roland

Nichteinladung der SBV zu einer Sondersitzung des Personalrates

hackenberger, Monday, 02.12.2013, 17:18 (vor 3805 Tagen) @ Bitmix

Hallo,

Du schreibst ja, es gab kein Schwbs unter den Bewerbern, es bestehet grundsätzlich eine gute Zusammenarbeit dem PR, welche Du auch nicht gefährden/ belasten möchtest. Weiter wird wohl selbst eine Aussetzung nichts am Beschluss ändern, denn der PR wird wohl erneut so abstimmen.

Daher den Rat, setze dich mit dem PRV zusammen und rede. Weise auf die Pflicht-/Rechtsverletzung hin. Man hätte (hätte müssen) ja auch Dich bzw die SchwbV kurzfristig einladen können.

Weise darauf hin, dass Du wegen der bisherigen guten Zusammenarbeit auf Maßnahmen hier verzichtest. Maßnahmen wären, Aussetzung und Beschlussverfahren gegen den PR und sofern der PRV ein Beamter ist ein Disziplinarverfahren (Thema hatte wir ja mehrfach). Du aber nun davon ausgehst, dass es ein Einmaliger Vorgang sei, der sich so nicht wiederholen dürfte.

Nichteinladung der SBV zu einer Sondersitzung des Personalrates

Bitmix, Niedersachsen, Monday, 02.12.2013, 17:42 (vor 3805 Tagen) @ hackenberger

Hallo Herr Hackenberger,

danke für die schnelle Antwort.
Was mich noch bewegt ist der Lagungsfehler. Sollte ich den PR (und AG>) auf eine Möglichkeit der Nichtigkeit des PR-Beschlusses vorsichtshalber hinweisen> Die könnten das dann in eigener Sache juristisch prüfen. Wie gesagt, wenn etwas schiefgeht, müssen die KollegInnen im Sachgebiet leiden ...

Gruß Roland

Nichteinladung der SBV zu einer Sondersitzung des Personalrates

hackenberger, Monday, 02.12.2013, 17:57 (vor 3805 Tagen) @ Bitmix

Hallo,

» danke für die schnelle Antwort.
Bitte! ;-)

» Was mich noch bewegt ist der Lagungsfehler. Sollte ich den PR (und AG>) auf
» eine Möglichkeit der Nichtigkeit des PR-Beschlusses vorsichtshalber
» hinweisen>
Ist zwar ein Rechtsverstoß doch kein Ladungsfehler der sich also solcher auf den Beschluss auswirkt. Macht also den Beschluss sofern die SchwbV diesen nicht aussetzt nicht nichtig.

Nur bei einer Aussetzung dürfte er bis zur Neufassung nicht umgesetzt werden.

Kurz gesagt, eine Unterlassung der Einladung/Beteiligung der SchwbV macht Beschlüsse nicht ungültig!

RSS-Feed dieser Diskussion