Schwerbehindertenparkplätze (Allgemeines)

Sigurd, NRW, Wednesday, 04.12.2013, 09:47 (vor 3807 Tagen)

Hallo,
ich bin Schwerbehindertenvertreter in einem Krankenhaus, im Bereich meines Arbeitsplatzes sind zwei Schwerbehindertenparkplätze mit dem Rollstuhlfahrersymbol,es ist immer wieder ein grosses Problem, weil diese Parkplätze oft von Unberechtigten Personen benutze werden, den Arbeitgeber habe ich über diese Situation schon mehrmals aufmerksam gemacht, gibt mir zwar Recht, lässt es aber dabei, weil er nicht abschleppen lassen möchte, wegen den Ärger, der dadurch entstehen kann.
Was ich nicht nachvollziehen kann, es ist eine eindeutige Sache, wer diese Parkplätze benutzen darf und wer nicht, fühle mich alleine gelassen in meinen Kampf....
Wer hat so eine ähnliche Situation> Wenn ja, was wurde unternommen>
Welche Möglichkeiten gibt es ansonsten noch>

Mfg
Sigurd:-)

Schwerbehindertenparkplätze

hackenberger, Wednesday, 04.12.2013, 10:46 (vor 3807 Tagen) @ Sigurd

Hallo,

über welche Parkplätze reden wir hier> Für berechtigte schwerbehinderte AN oder für schwerbehinderte Besucher>

Denn die SchwbV ist nur für die Psrkplätze berechtigter Schwerbehinderter Beschäftigte zuständig. Hier muss der AG diese auch gem § 81 Abs 4 SGB IX bereitstellen und die Nutzung ermöglichen. Diese könnte man zB durch entsprechende Sperrvorrichtungen (Ketten mit Schloss oder Sperrbügel mit Schloss) gegen unberechtigte Nutzung sicherstellen.

Aber, ein Anspruch haben nur Schwerbehinderte mit entsprechendem blauen Zusatzausweis. Bei Schwerbehinderten welche "nur" sonst Probleme mit dem laufen haben, ist es ein Zugeständnisvdes AG diesen hier auch besondere Parkplätze bereitzustellen. Da gelten sonst die Parkplatzregeln wie für alle AN. Das ist dann eine Sache der Mitbestimmung des BR.

Weiter sollte man sich bei der Kommune erkundigen, denn es gibt sogenannte Garagen/Parkplatzordnungen. Sie regeln was der AG hier an Parkplätzen bereithalten muss. Diese sind auch von AG zu beachten.

Bei den Besucherparkplätzen kann man mit Hinweiszetteln an Falschparkern oder ggf auch in Zusammenarbeit mit den örtl. Verkehrsbehörden handeln. Denn in vielen Städten ist das Gelände öffentlicher Raum wo die StVO gilt, als auch die Kommunalpolizei ggf Strafzettel austeilt.

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