Wann Mobilitätseinschränkung - Merkzeichen (Allgemeines)

supershape, BAYERN, Friday, 06.12.2013, 09:22 (vor 3804 Tagen)

Hallo Forum,

habe eine kleine Frage. Hoffe mir kann jemand helfen. Mit geht es um das Thema wann "Mobilitätseinschränkung" greift bzw. was das definiert.

Folgendes Beispiel:
Angenommen: Man erfährt dass seine Firma den Standort schließt an dem man ca. 20 Jahre sein Büro und 2km weiter seinen Wohnsitz hatte.
Und die Firma legt nun ein Angebot vor dass man an einem anderen Standort weiterarbeiten kann. Dieser andere Standort ist jedoch ca. 90km (einfach) vom Wohnort bzw. aktuellem Betrieb entfernt.

Soweit alles ziemlich üblich und sicher kein Einzelfall. Jedoch kommen im angenommen Fall der Punkt dazu dass die Person schwerbehindert ist (50%) und ferner das Merkzeichen G - Gehbehinderung hat.

Die Person kann und möchte das Angebot wegen der gesundheitlichen Probleme (immer wieder Probleme bei zu langem Sitzen oder Autofahren) nicht annehmen.
Bei Nichtannahme sieht der Sozialplan jedoch auch keine Abfindung vor, AUSSER:
schriftlichres Zitat: "...wenn der Mitarbeiter aufgrund einer Behinderung in seiner Mobilität eingeschränkt ist und einen GDB von mind. 50 hat (z. B. Rollstuhl)"

Nun die Frage: IST MAN MIT MERKZEICHEN G "IN DER MOBILITÄT EINGESCHRÄNKT">>>
Oder greift bei dem genannten Beispiel dieses Zitat nicht>

Vielen Dank bereits im Voraus für Eure Meinung.

Wann Mobilitätseinschränkung - Merkzeichen

hackenberger, Friday, 06.12.2013, 09:48 (vor 3804 Tagen) @ supershape

Hallo,

bitte beachte, dass wir hier nur ein Forum für Mandatsträger sind. Du hast leider ein "leeres" Profil. Daher bitte ggf erst einmal [link=http://www.schwbv.de/forum/user.php>id=2426]Dein Profil[/link] vervollständigen.

Sonst ist dein Ansprechpartner für Deine berechtigte Frage die SBV bzw der BR deines Betriebes.

Wann Mobilitätseinschränkung - Merkzeichen

hackenberger, Friday, 06.12.2013, 10:33 (vor 3804 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

bei Schwerbehinderten mit dem Mz G würde ich von Mobiltätseinschränkung reden.

Wenn hier aber ein BRM eine solche Frage stellt, wundert es mich etwas. Denn der BR hat dich hier diese Regelung mit dem AG vethandelt. Sollte als Inhalt und Auslegung kennen oder sue ist ggf nicht optimal. Was ich hier von einem BRM als Aussage weiter vermisse, gibt es auch einen Interessensausgleich und hat man auch hier dieses Thema besonders berücksichtigt> Letzlich gibt es eine SchwbV und war, ist dieses hier mit eingebunden. Besonders war sie auch bei der Verhandlung der Regelung mit eingebunden>

Wann Mobilitätseinschränkung - Merkzeichen

supershape, BAYERN, Friday, 06.12.2013, 10:48 (vor 3804 Tagen) @ hackenberger

Bedanke mich an diesr Stelle für die Info. Eben wurde mit dem Intregationsamt telefoniert die diese Sache auch so sehen.

P.S.: Verhandelt hat hier der GBR; dem Sozialplan hat der GBR nicht zugestimmt wurde aber von Eingungsrichter in Verhandlung bestätigt. Sicher kann der GBR die Frage beantworten, jedoch ist alles noch so frisch dass dieser zeitlich so voll ist dass ich das einfach wissen wollte und dher geschrieben habe.

Danke nochmals. Sache hat sich somit erledigt.

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