Interne Bewerbung (Einstellung)

Tino1975, Rheinland-Pfalz, Thursday, 12.12.2013, 20:27 (vor 3798 Tagen)

Hallo,

da ich noch ein ziemlicher Neuling bin habe ich folgendes Problem:

Nach einer internen Stellenausschreibung gab es mehrere Bewerber darunter ein schwerbehinderter.
Nach den Gesprächen wurden die ergebnisse an den BR geschickt zur Anhörung (die SBV in keinsterweise involviert).
Und es wurde sich von seitens der Geschäftsleitung gegen den schwerbehinderten entschieden. Obwohl gleiche fachliche Qualifikationen bzw. erfüllte Qualifikationen im gegensatz zu anderen Bewerbern die diese nicht erfüllen.

Ist in so einem Falle ein schwerbehinderter vorzuziehen>

Wie soll ich nun weiter vorgehen>
Was kann ich tun>

Danke schon mal.

Interne Bewerbung

hackenberger, Thursday, 12.12.2013, 21:00 (vor 3798 Tagen) @ Tino1975

Hallo,

» da ich noch ein ziemlicher Neuling bin habe ich folgendes Problem:
Es gibt keine Probleme, nur Lösungen! Weiter haben wir alle einmal angefangen! :-)


» Nach einer internen Stellenausschreibung gab es mehrere Bewerber darunter
» ein schwerbehinderter.
» Nach den Gesprächen wurden die ergebnisse an den BR geschickt zur Anhörung
» (die SBV in keinsterweise involviert).
Hier hat der AG wohl schon 2 Verstöße gegen das SGB IX begangen!

1. § 81 Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen
Abs. 1 Satz 7
6 Bei der Prüfung nach Satz 1 beteiligen die Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 2 und hören die in § 93 genannten Vertretungen an.

Dieses muss der AG auch bei internen Stellenausschreibungen beachten!

Diese Prüfung der Eignung des Arbeitslatzes zur Besetzung mit Schwerbehinderten MUSS der AG vor jeder geplanten neuen Besetzung durchführen, also ggf auch mehrfach bei der gleichen Stelle und die SchwbV hierbei beteiligen! Der AG kann nicht sagen, sind alle geeignet. Dieses, weil es verschiedene Arten/ Auswirkungen von Behinderungen geben kann. Weiter weil es auch bei möglichen Hilfsmitteln Veränderungen geben kann und letztlich, weil es am Arbeitsplatz/Umfeld oder Ablauf Änderungen geben kann welche sich dann wiederum unterschiedlich bei den verschiedenen Behinderungen auswirken können.

2. Verstoß gegen § 95 Abs. 2 SGB IX

» Und es wurde sich von seitens der Geschäftsleitung gegen den
» schwerbehinderten entschieden. Obwohl gleiche fachliche Qualifikationen
» bzw. erfüllte Qualifikationen im gegensatz zu anderen Bewerbern die diese
» nicht erfüllen.
Das kann der AG durchaus machen. Er entscheidet wehn er als den geeignetesten Kandidaten ansieht.

» Ist in so einem Falle ein schwerbehinderter vorzuziehen>
Nein!

» Wie soll ich nun weiter vorgehen>
» Was kann ich tun>
Weise den AG auf seine Pflichten und die hier schon begangenen Gesetzesverstöße hin und auch, dass ihm jetzt schon Ordnungsgelder gem. § 156 Abs. 1 SGB IX drohen. Weiter, dass diese Gesetzesverstöße ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen den § 1 AGG bedingen, mit all den lt. AGG möglichen Folgen für Ihn.

Gehe weiter zum BASchwb § 98 SGB IX und fordere diesen aus seinen Pflichte nachzukommen. Weise auch ihn darauf hin, dass ihm jetzt schon Ordnungsgelder gem. § 156 Abs. 1 SGB IX drohen.

Weiter kannst Du jetzt den BR bitten, wegen der begangenen Verstöße des AG gegen das SGB IX und deiner Wertung der Eignung des Schwb, die Zustimmung zur Besetzung des Arbeitsplatzes mit dem Kandidaten des AG zu verweigern. Dieses Recht hat der BR lt. BAG Rechtsprechung!

Zu guter letzt, könntest Du gegen den AG via Anwalt Beschlussverfahren einleiten! Doch dieses sollte man nicht beim ersten Verstoß sondern bei weiteren. Erst einmal reden und auf Besserung hoffen.

Zu guter letzt, gehe dringend auf Schulung, denn ohne hast du große Probleme.

Interne Bewerbung

Tino1975, Rheinland-Pfalz, Thursday, 12.12.2013, 21:06 (vor 3798 Tagen) @ Tino1975

Danke für die schnelle Antwort hast mir sehr geholfen.

Direkt nach den neu Wahlen werde ich Schulungen besuchen bis dahin muss ich mich so durchschlagen :-(

Interne Bewerbung

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 13.12.2013, 08:28 (vor 3798 Tagen) @ Tino1975

Hallo,

ergänzend zu Bernhard möchte ich noch anmerken, daß eine nicht gesetzeskonforme Beteiligung der SBV nach allgemeiner Rechtsprechung den Anschein der Diskriminierung iSd § 1 AGG begründet.
Der Bewerber könnte also mit Aussicht auf Erfolg gegen den AG klagen. Dies könntest Du ggü deinem AG durchaus auch als Argument für die Notwendigkeit einer umfassenden Beteiligung angeben.

Desweiteren hast Du als SBV natürlich jetzt auch noch das Instrument der Aussetzung ggü. dem AG gem. § 95 Abs. 2 SGB IX, um den Vollzug der Maßnahme vorerst zu verhindern.

Das ganze Dir hier geschilderte Instrumentarium mußt Du auch nicht alternativ verwenden. Du kannst immer auch nach eigenem Ermessen mehrere Maßnahmen gleichzeitig anwenden, wenn Sie Dir im konkreten Fall zur Verfügung stehen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Interne Bewerbung

Sando, Schleswig Holstein, Saturday, 17.10.2015, 04:48 (vor 3125 Tagen) @ albarracin

Moin
der Fall hier ist schon büschen her.
Wollt mal fragen, Wie ist es ausgegangen ?
Kannst Du evt. ein Musterschreiben, das Du an den AG gschrieben hast
hier veröffentlichen ?
wir haben jetzt einen ähnlich gelagerten Fall.
Zwar wurde bei uns die SBV insofern beteiligt
als das Sie um Zustimmung gebeten wurde
(gegen den SBV Bewerber),aber es gibt keinen wirklichen nachvollziehbaren Grund weshalb der Nichtbehinderte den Zuschlag bekommen soll.
(Gleiche Qualifikation, der Schwerbehinderte AN ist wesentlich länger im Betrieb u.s.w

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