Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht (Umgang mit Arbeitgeber)

ElkeRenate, Baden-Württemberg, Monday, 16.12.2013, 13:33 (vor 3794 Tagen)

Hallo zusammen,

mein Thread sollte eigentlich nicht in "Umgang mit Arbeitgeber" sondern wie der Arbeitgeber mit kranken und schwerbehinderten Mitarbeitern umgeht, stehen.

Folgender Fall: eine Maßnahme (Einzelbüro) sollte für eine schwerbehinderte Mitarbeiterin ermöglicht werden. Sie bringt Atteste von ihrem Facharzt, ihrer Hausärztin und noch zusätzlich vom Betriebarzt.

Und nun will die Betriebsleitung zusammen mit der Personalabteilung erwirken, dass die schwerbehinderte Kollegin zusätzlich den Facharzt von seiner Schweigepflicht entbindet. Die Begründung zu diesem Schritt wird mit der Raumknappheit begründet.

Gibt es eine Gesetzesstelle, die diesen Schritt unterbinden kann>

Dieser Fall ist leider kein Einzelfall, wobei ich als Schwerbehindertenvertreterin leider nur in diesen konkreten Fall eingebunden wurde. Zuvor haben die KollegInnen wohl auf Grund des ausgeübten Drucks dem zugestimmt.

Vorab vielen Dank für die Mühe!

Eure ElkeRenate

Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht

stefanmann, Essen, Monday, 16.12.2013, 14:17 (vor 3794 Tagen) @ ElkeRenate

Hallo!

Es gibt noch 2 Möglichkeiten:
1.)Integrationsfachdienst einschalten: vielleicht übernehmen sie die Kosten für Umbaumaßnahmen
2.) HomeOffice, auch hier berät der IFD

Gruß Stefan

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Gruß stefanmann

Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht

hackenberger, Monday, 16.12.2013, 14:58 (vor 3794 Tagen) @ ElkeRenate

Hallo,

also, sofern dieses aus Gründen der Behinderung erforderlich ist, wäre es ein Thema des § 81 Abs 4 SGB IX.

Dazu habe ich in einem Beitrag gerade heute schon einmal etwas geschrieben. Dort einmal nachlesen.

Betreffend der Schweigepflicht kann der AG eine Entbindung davon nicht verlangen. Die Ärzte sollen in ihren Stellungnahmen nur vermerken, ist aus Gründen der Behinderung erforderlich.

PS: Bitte unbedingt dein Profil ergänzen.

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