SBV-Verpflichtung (Wahlen)

Barnes, Tuesday, 17.12.2013, 17:15 (vor 3793 Tagen)

Ich bin noch ziemlich neu in meiner Aufgabe als Vertreter des SBV-Vertrauensmannes und möchte wissen ob der AG verpflichtet ist eine SBV einzurichten und wenn ja,ab wieviel schwerbehinderten MA muß er das>

SBV-Verpflichtung

hackenberger, Tuesday, 17.12.2013, 17:25 (vor 3793 Tagen) @ Barnes

Hallo,

so ganz verstehe ich Deine Frage nicht!
» Ich bin noch ziemlich neu in meiner Aufgabe als Vertreter des SBV-Vertrauensmannes
Bist Du also Stellvertreter.

» und möchte wissen ob der AG verpflichtet ist eine SBV einzurichten
Eine SBV wird vom Arbeitgeber nicht eingerichtet, sondern von den Wahlberechtigten gewählt.
Du wurdest doch offenbar gewählt, also solltest Du den § 94 SGB IX kennen.

» und wenn ja,ab wieviel schwerbehinderten MA muß er das>
Siehe § 94 SGB IX.


PS:
Mit Anrede und Schlußfloskel lesen sich Beiträge noch schöner ;-)


Bitte unbedingt für weitere Antworten Dein [link=http://www.schwbv.de/forum/user.php>id=2435]Profil[/link] ergänzen.

SBV-Verpflichtung

Barnes, Friday, 20.12.2013, 15:19 (vor 3790 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
mit meiner Frage wollte ich eigentlich wissen,ob der Arbeitgeber eine Schwerbehindertenvertretung in seinem Betrieb dulden muß und eventuell sogar beenden kann.
Du hast Recht:Ich hätte den Paragraphen kennen sollen,da ich aber nur Stellvertreter bin kenne ich mich immer noch nicht so gut aus.
Trotzdem verstehe ich nicht was du mit Anrede und Schlußfloskel meinst!Und was soll ich denn bei meinem Profil ergänzen>
Gruß
Barnes

SBV-Verpflichtung

hackenberger, Friday, 20.12.2013, 16:35 (vor 3790 Tagen) @ Barnes

Hallo,
» mit meiner Frage wollte ich eigentlich wissen,ob der Arbeitgeber eine
» Schwerbehindertenvertretung in seinem Betrieb dulden muß und eventuell
» sogar beenden kann.
Die SchwbV hat die gleiche Rechtsstellung im Betrieb wie der BR. Damit sollte die Frage beantwortet sein.
Sonst klar: AG darf die Bildung nicht erschweren oder gar verhindern. Siehe auch § 96 SGB IX.

» Du hast Recht: Ich hätte den Paragraphen kennen sollen,da ich aber nur
» Stellvertreter bin kenne ich mich immer noch nicht so gut aus.
Das Neugewählte nicht alles wissen können ist klar. Du solltest ggf einmal Dir die Zeit nehmen und das SGB IX lesen. Unter Umständen hadt Du ja auch ein Anspruch auf Schulung, dann diesen nutzen. Siehe hierzu unter A-Z.

» Trotzdem verstehe ich nicht was du mit Anrede und Schlußfloskel meinst! Und
Anrede und Schlußfloskel = das was in deiner ersten Frage fehlte und du nun tats. (Hallo und Gruß)
» Und was soll ich denn bei meinem Profil ergänzen>
Teils ist es nun ja, doch es fehlt noch das anzuwendende Arbeutsrecht. BetrVG oder PersVG oder oder>
Weiter, habt ihr 280 Schwerbehinderte> Die Zahl der Schwerbehinderten/ Gleichgestellten ist dort gefragt.

PS: Bei Antworten bitte den Hinweis über dem Textfeld beachten.
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SBV-Verpflichtung

Barnes, Friday, 20.12.2013, 16:46 (vor 3790 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
tja,aller Anfang ist schwer,aber schön das du mich auf meine Fehler hingewiesen hast.Ich hoff,das mein Profil jetzt aussagekräftiger ist.
Danke außerdem für die Antwort auf meine Frage.Ich weiß,das ich noch viel lernen muß.
Gruß
Barnes

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