Schutz (Stellvertreter/in)

hintzi, Rostock, Friday, 24.01.2014, 13:57 (vor 3759 Tagen)

Werte Interessensvertreter/innen,
kurze Frage:
mein Stellvertreter hat mich nachweislich vom 02.12.-03.01.2014 vertreten (Kur).
Nachweislich durch Unterschriften auf den Einstellungsbeteiligungen.
Ab wann greift der Kündigungsschutz für meinen Stellvertreter und für welchen Zeitraum>
Ich selber kenne Aussagen von 6 Monaten bis 12 Monaten. Diese sind aber schon etwas älteren Datums und deshalb wollte ich noch eine aktuelle Meinung von Experten hören(lesen).
Es ist deshalb interessant weil immer noch weitere Kündigungen anstehen.
Noch eine kurze Frage:
Kann der Kündigungsschutz durch etwas ausgehebelt werden von der Arbeitgeberseite>

MfG
Hintzi
SBV
schöne Grüße von der Ostseeküste

Schutz

hackenberger, Friday, 24.01.2014, 15:09 (vor 3759 Tagen) @ hintzi

Hallo,

der nachwirkende Kündigungsschutz als Mandatsträger gilt 1 Jahr ab letzter Mandatswahrnahme. Es gelten hier die gleichen Regelungungen/ Fristen wie bei BR.

PS: Ihr solltet versuchen bis zum Regelwahltermin im Herbst noch mind. 1 Schwb oder Gleichgestellten zu bekommen. Denn sonst ist bei euch keine Wahl mehr möglich. Ggf prüfen ob es AN mit GdB 30 gibt welche man gleichstellen kann.

Schutz

hintzi, Rostock, Friday, 24.01.2014, 21:08 (vor 3759 Tagen) @ hackenberger

»Hallo,
da zwei von unseren Geschäftsstellen zusammen gelegt werden, darunter die in der ich als SBV tätig bin, werden bis November 2014 wieder mehr als 5 beh. Mitarbeiter dabeisein für eine ordentliche Wahl.
Schöne Grüße und ein erholsames Wochenende.
Hintzi

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