GdB (Allgemeines)
Hallo Ihr Wühlmäuse,
eine neue Vorschrift, Änderung soll es geben bei Nachteilsausgleichen und Vergabe der Merkzeichen.
hier:Taubheit,GdB 80,nach dem SGB IX Vergabe der Merkzeichen Rf und Gl.
Das Merkzeichen Gl soll nur noch bei Vorliegen GdB 100 vergeben werden.
Ist Euch das bekannt und welche Rechtslage ist anzuwenden>
Herzliche Grüsse
sendet Euch der Maulwurf