Gleichstellung von AZUBIS (Allgemeines)

rollo, Thursday, 20.02.2014, 10:13 (vor 3750 Tagen)

Hallo liebe User,

ich stehe im Moment irgendwie auf dem Schlauch ......

Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass Azubis auf Antrag von der Agentur für Arbeit einem Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden müssen. Die sonst zur Anwendung kommenden Kriterien werden bei Azubis nicht angewandt.

Ich würde mich freuen, Euer Wissen mit Euch teilen zu dürfen und bedanke mich schon im Voraus an dieser Stelle für Eure Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
rollo

Gleichstellung von AZUBIS

ciralifan, Thursday, 20.02.2014, 10:28 (vor 3750 Tagen) @ rollo

Rollo,
du meinst dies hier:

Um die Ausbildungssituation von behinderten Jugendlichen zu verbessern, wurde mit der Novellierung des Schwerbehindertenrechts (1. Mai 2004) beschlossen, dass behinderte Jugendliche oder junge Erwachsene für die Dauer ihrer Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen gleichgestellt (§ 68 Absatz 4 SGB IX) werden können.

Nach dieser Regelung können auch Arbeitgeber für die Einstellung von behinderten Auszubildenden Zuschüsse erhalten, bei denen der Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder eine Behinderung noch nicht festgestellt ist. Insbesondere lernbehinderte Jugendliche sollen hierdurch verbesserte Chancen auf eine betriebliche Ausbildung erhalten.

Quelle: TalentPlus, mal Tante Googl fragen.

Gleichstellung von AZUBIS

rollo, Thursday, 20.02.2014, 12:35 (vor 3750 Tagen) @ ciralifan

Hallo ciralifan,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Genau diese Aussage hab ich gesucht. Alles Weitere finde ich jetzt im Basiskommentar unter dem §68 SGB IX wieder.

Ich hab doch gewusst, auf Euch kann man sich eben verlassen.

Viele Grüße aus dem sonnigen Thüringen
rollo

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