Krankenrückkehrgespräch (Allgemeines)

heido, Hessen, Tuesday, 25.02.2014, 18:56 (vor 3736 Tagen)

Hallo,

Leider ahb ich weder in der Rubrik A-Z etwas gefunden noch habe ich entsprechende Themen über die Suchfunktion finden können.:-(

Wo, in welchem Paragraphen, findet man etwas zum Krankenrückkehrgespräch>

Bei uns sollen solche Gespräche eingeführt werden, allerdings ohne Beteiligung von BR und SBV.
In welchem Rahmen ist dies so zulässig - wenn überhaupt>

Danke
für eure Hilfe
heido

Krankenrückkehrgespräch

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 26.02.2014, 09:44 (vor 3735 Tagen) @ heido

Servus Heido,

» Leider ahb ich weder in der Rubrik A-Z etwas gefunden noch habe ich
» entsprechende Themen über die Suchfunktion finden können.:-(
Unter A-Z "Krankengespräch" wirst du fündig ;-)

» Wo, in welchem Paragraphen, findet man etwas zum Krankenrückkehrgespräch>
Dies ist erstmal kein alleiniges Thema für die SBV.
Grundsätzlich ist hier der BR zu beteiligen, wenn es um die Grundsätze des KRG geht.
Grundlage Par. 87 BetrVG
Siehe hier: http://www.schwbv.de/urteile/156.html
Als SBV bist du gemäß Par. 95 Abs. 2 vorab zu informieren. Auch der Par. 84 Abs. 1 wäre heranzuziehen.
Nicht vergessen: Die betroffene Person hat das Recht eine Person ihres Vertrauens hinzuzuziehen.

» Bei uns sollen solche Gespräche eingeführt werden, allerdings ohne
» Beteiligung von BR und SBV.
BR hat Mitbestimmung!!!!!

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Krankenrückkehrgespräch

heido, Hessen, Wednesday, 26.02.2014, 18:00 (vor 3735 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,

danke für die schnelle und umfassende Hilfe.

da hatte ich gestern wohl irgenwie Tomaten auf den Augen.
Ich bin beim klicken auf Krankengespräche, auf einer Seite des DGB gelandet und kam nicht wirklich weiter.

Nochmal vielen Dank
heido

Krankenrückkehrgespräch

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 27.02.2014, 17:37 (vor 3734 Tagen) @ heido

Hallo heido,

eigentlich solltest du Dich mit dem BR dahingehend abstimmen, daß dieser "Krankenrückkehrgespräche" untersagt und den AG zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten aus § 84 Abs. 2 SGB IX zur Einführung eines (vom BR mitbestimmten) BEM auffordert.

Gleichzeitig kannst Du aber selbst initiativ werden und für Deine Schäfchen den AG und den BR auffordern, eine Integrationsvereinbarung gem. § 84 Abs. 1 SGB IX abzuschließen.

Hat ein Betrieb ein funktionierendes BEM und eine IV, sind "Krankenrückkehrgespräche sinnlos und können vom BR untersagt werden.

--
&Tschüß

Wolfgang

Krankenrückkehrgespräch

heido, Hessen, Thursday, 27.02.2014, 17:54 (vor 3734 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

wir haben ein gut funktionierendes BEM und die IV sowieso.

» Hat ein Betrieb ein funktionierendes BEM und eine IV, sind
» "Krankenrückkehrgespräche sinnlos und können vom BR untersagt werden.

Gibt es, zu der Untersagung, Gesetze oder gar Urteile auf die der BR verweisen könnte>
Denn ich glaube das wird der AG nicht so einfach hinnehmen.

Danke
heido

Krankenrückkehrgespräch

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 28.02.2014, 18:38 (vor 3733 Tagen) @ heido

Servus Heido,

» Gibt es, zu der Untersagung, Gesetze oder gar Urteile auf die der BR
» verweisen könnte>
Komisch. jeder fragt immer nach Urteilen.
Wer, wenn nicht ihr (als BR) soll den solch ein Urteil etc. anstrengen.
Dafür habt ihr doch das BetrVG mit den § "Rund um die Mitbestimmung".
Legt doch dem AG eine BV zu KRG vor, die es in sich hat.
Und dann ab in die Einigungsstelle.

Alternativ:
Lasst ihn doch KRG durchführen.
Dann untersagt ihr es ihm und versucht ein 23(3) Verfahren anzuleiern.
Dann hast du dein Urteil :-)

» Denn ich glaube das wird der AG nicht so einfach hinnehmen.
Warum wohl>
Er reizt es doch auch aus und schaut wie weit ihr geht.

Zur Info hier noch ein text aus dbr 4/2007 vom Eberhard Kische (Fachmann zum Thema KRG und BEM):

Mitbestimmung des Betriebsrats

Bei alledem greift eine Vielzahl von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats. So hat das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 08.11.1994 – 1 ABR
22/94 – festgestellt, dass formalisierte Krankenrückkehrgespräche nach § 87
Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig sind. Der Betriebsrat soll durch eine allgemeine Regelung das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters schützen können, da Fragen nach Krankheiten und ihren Ursachen die Privatsphäre berühren.
Anhaltspunkte, die für das Vorliegen eines Mitbestimmungsrechts gemäß §
87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG sprechen, sind unter anderem:
> Einsatz eines Interviewleitfadens,
> Schulung der Vorgesetzten,
> generelle Aufforderung der Beschäftigten zur Entbindung ihrer behandeln- den Ärzte von der Schweigepflicht,
> erforderliche Mitwirkung der Beschäftigten an den Gesprächen,
> Auswahl der Arbeitnehmer anhand abstrakter Regeln.
Ohne Zustimmung des Betriebsrats ist das Führen von formalisierten Rück- kehrgesprächen unzulässig. Er kann eine Betriebsvereinbarung zu Rückkehr- gesprächen erzwingen und bei Missachtung seiner Mitbestimmung eine einstweilige Verfügung erwirken.
Weiter können Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 6, 7 und 10 BetrVG in Betracht kommen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Krankenrückkehrgespräch

heido, Hessen, Monday, 03.03.2014, 06:39 (vor 3730 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,

zunächst mal vielen Dank für die Hilfe.

» Komisch. jeder fragt immer nach Urteilen.
» Wer, wenn nicht ihr (als BR) soll den solch ein Urteil etc. anstrengen.
» Dafür habt ihr doch das BetrVG mit den § "Rund um die Mitbestimmung".
» Legt doch dem AG eine BV zu KRG vor, die es in sich hat.
» Und dann ab in die Einigungsstelle.


Da ich kein BR bin kann ich ein solches Urteil nicht anstrengen.
Ich kann aber unseren BR dahin unterstützen und versuchen im Vorfeld etwas Sicherheit zu schaffen, daher meine Frage nach Urteilen

Nochmal vielen Dank
und närrische Grüße
heido

Krankenrückkehrgespräch

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 03.03.2014, 09:37 (vor 3730 Tagen) @ heido

Hallo Heido,

» zunächst mal vielen Dank für die Hilfe.
Gern geschehen.

» Da ich kein BR bin kann ich ein solches Urteil nicht anstrengen.
Oh, da hab ich wohl falsch gelesen ;-)

» Ich kann aber unseren BR dahin unterstützen und versuchen im Vorfeld etwas
» Sicherheit zu schaffen, daher meine Frage nach Urteilen
Ok, dann "schieb" beim BR etwas an.
Die gesetzliche Grundlage habe ich dir ja genannt.

Viel Erfolg!

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Krankenrückkehrgespräch

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 14.03.2014, 11:44 (vor 3719 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo heido,

manche BR-Gremien muß man auch mal daran erinnern, daß Mitbestimmung nicht nur heißt, über das "Wie" zu verhandeln, sondern auch über das "Ob".

Auch die vollständige Ablehnung einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme ist durchaus Bestandteil der Mitbestimmung.
Und im Fall von KRG bei existierendem BEM und abgeschlossener IV hat ein BR, der KRG´s mit Verweis auf die existierenden Instrumente komplett ablehnt, überzeugende Argumente auf seiner Seite.

--
&Tschüß

Wolfgang

RSS-Feed dieser Diskussion