Wer ist teilnahmeberechtigt? (Versammlung)

Detlef49 ⌂, NRW, Tuesday, 22.04.2014, 19:24 (vor 3678 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin seit 2006 SBV in einem Betrieb mit 20 Schwerbehinderten.
Gleichzeitig bin ich seit 2008 GSBV.
In einem eigenständigen 15 km entfernten Betrieb von uns gibt es 5 Schwerbehinderte aber keine gewählte SBV.Also betreue ich die schwerbehinderten Kollegen mit.Es hat bis dato immer zufriedenstellend geklappt!
Darf ich| die 5 Schwerbehinderten zur ordentlichen Schwerbehindertenversammlung
in den Hauptbetrieb einladen>
Die Geschäftleitung stellt dies nun infrage!:-|

MfG

Detlef49

Wer ist teilnahmeberechtigt?

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 22.04.2014, 21:55 (vor 3678 Tagen) @ Detlef49

Hallo Detlef,

Deine Geschäftsleitung stellt die bisherige Praxis zu Recht in Frage. § 95 Abs. 6 bezieht sich nur auf den einzelnen Betrieb bzw. Dienststelle.
Wenn Du selber schreibst, daß der entfernte Betrieb "eigenständig" ist, haben die dort beschäftigten sbM kein Teilnahmerecht an der Versammlung eines "Schwesterbetriebes".

Stellt sich die Frgae, warum Du bei 5 sbM eigentlich noch keine Wahl eingeleitet hast>
Das gehört nicht nur zu Deinen Rechten, sondern auch zu Deinen Pflichten als zuständige GSBV.

--
&Tschüß

Wolfgang

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