Passus im Vertrag (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

der vergnügte Breisgauer, Baden Württemberg, Tuesday, 20.05.2014, 15:30 (vor 3636 Tagen)

Hallo werte Fories.

Habe folgenden Fall.
Eine Mitarbeiterin, hatte bis Ende letzten Jahres, einen befristeten Vertrag, der im Januar diesen Jahres, in einen unbefristeten umgewandelt wurde.
Seit Herbst letzten Jahres, hat sie einen GDB, telte dies dem AG aber nicht mit.
Augrund versch. Differenzen, outete sie sich nun als SB.
Die Geschäftsführerin, war davon überhaupt nicht begeistert, und überlegt sich nun Konsequenzen.
Der Knackpunkt ist folgendes:
Im unbefristeten Vertrag, ist ein Punkt aufgeführt, worin die Mitarbeiterin, alle Persönl. Veränderungen, unter anderem auch eine evtl. Schwerbehinderung, dem Arbeitgeber zu melden hat.
Übrigens wurde sie nicht nach einer Behinderung gefragt, und den Bescheid hat sie ja auch erst einige Monate.
Mir geht es nur um den Passus im Vertrag, und ob dieser so rechtmässig ist.
Vielen Dank im voraus für Eure Unterstützung, und einen schönen sonnigen Tag.

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Es ist nichts so schlecht, als dass es nicht auch etwas gutes hätte.

Passus im Vertrag

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 20.05.2014, 15:55 (vor 3636 Tagen) @ der vergnügte Breisgauer

Hallo Breisgauer,
du hast deine Frage in die richtige Rubrik eingestellt.
Jetrzt wenn du auch unter A-Z das Thema "Offenbarung" angeklickt hättest wäre deine Frage schon beantwortet gewesen. ;-)

Essenz daraus:
Auch über Arbeitsverträge (Meldung der persönlichen Verhältnisse) können schwerbehinderte Menschen jedenfalls bei einer - tätigkeitsneutralen - Schwerbehinderung regelmäßig nicht gezwungen werden, eine solche Schwerbehinderung dem AG zu offenbaren, da dies seit 2001 eine Umgehung des Schwerbehindertenrechts (§ 81 Abs. 2 SGB IX a.F.) oder seit 2006 eine Umgehung des AGG wäre (§ 81 Abs. 2 SGB IX n.F.) bzw. eine unmittelbare Diskriminierung schwerbehinderter Menschen darstellen würde.

Nach der Fachliteratur wird bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen ohnehin regelmäßig keine Pflicht zur Offenbarung angenommen (Ernst/Adlhoch/Seel, SGB IX, Rdnr. 33 Buchst. b zu § 69 SGB IX), weshalb die verbreiteten anderslautenden Formulare bzw. Personalbögen etwa für interne oder externe Ausschreibungen mit der Frage nach einem Schwerbehindertenausweis regelmäßig rechtswidrig und diskriminierend sein dürften.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Passus im Vertrag

Heinrich, Wednesday, 21.05.2014, 12:48 (vor 3636 Tagen) @ der vergnügte Breisgauer

Geschäftsführerin überlegt sich nun Konsequenzen...

Hallo Breisgauer,

hier dazu ein aussagekräftiges Urteil, ausdrücklich bestätigt durch BAG, mit Entscheidungsbesprechung
LAG Frankfurt vom 24.03.2010, 6/7 Sa 1373/09

Wird z.B. im Personalfragebogen oder Vertragsformular im Einstellungsverfahren formblattmäßig nach einem Schwerbehindertenausweis gefragt, kann das regelmäßig als Benachteiligung wegen Behinderung angesehen werden. Es gehört zu den gesetzlichen BR-Aufgaben, derartige Verfahrensdiskriminierungen nach § 81 Abs. 2 SGB IX in Formularen zu beanstanden (§ 93 SGB IX und § 94 BetrVG).

Passus im Vertrag

der vergnügte Breisgauer, Baden Württemberg, Wednesday, 21.05.2014, 13:23 (vor 3636 Tagen) @ Heinrich

Hallo Hans-Peter, Hallo Heinrich.

Herzlichen Dank für Eure Antworten, die haben mir sehr weitergeholfen.:ok:
Ciao, und allen einen schönen Tag.

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Es ist nichts so schlecht, als dass es nicht auch etwas gutes hätte.

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