Die Rechte der SBV (Sitzung)

Lillo, Lübeck - Schleswig-Holstein, Friday, 23.05.2014, 15:40 (vor 3636 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe als SchwbV eigentliche einige Fragen, die mir unter die Haut brennen und zwar...

1 ) Ich darf bei der BR Sitzungen nicht reden, nur Fragen die den Schwerbehinderten Kollegen anbetrifft.
2) Der BR gab mir keine Rederecht bei der BR Verssammlung einberäumt, der Vertreter der IGM war stets anwesend
3) Der BR legt mir ständig Stein im Weg!
4) Ich habe keinen Raum und der BR Büro ist mir vom BR verboten worden!
5) Ich habe keine PC
6) Keine Emailadresse
7) Kein Anrecht auf Schulung
8) Ich werde ständig gedrängtin Rente zu gehen oder aufgrund meiner Behinderung, ins Altereteilzeit zu gehen...


Nun zu de4n Aktuellen Fällen...

Ich durfte bei der letzte BR Versammlung vor 3 Tage endlich reden und habe alle Punkte mit den Paragraphen genannt, die mir als SBV Rechte eiräumen: der Vertreter der IGM war schockiert....
Der BR Vorsitzender hat vor versammelte Mannschaft mir Hilfe angeboten und ich habe vor den Leute ihn die Hand gegeben und mir bedankt!

Heute die Retourkutsche:
Der BR vebitetet mir die Einsicht der gesammte Belegschaft wegen unsere E.F.A. Stunden ( angesammelte Überstunden und Urlaubstagen) . Ihre Meinung nach habe ich Anrecht nur auf die Liste der Behinderte....

Ferner verlangt er von mir die Liste der Schwerbehinderten Kollegen, wegen der SBV Wahl...sagt er!

Gestern hat mir der Stellevertreteneden BR Vorsitzender mich, unter viele Zeugen, bei der Drehtür eingeklemmt (er wollte raus und ich war schon in der Drehtür drinnen) weil die Leute die Raus gehen, meint er, haben "Vorfahrt" und ich hätte "Freiheitsberaubung" betrieben!

Ich wäre für jeder Aussgae dankbar

--
Luzzu

Die Rechte der SBV

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 23.05.2014, 18:07 (vor 3636 Tagen) @ Lillo

Hallo Lillo,
eines vorneweg - bei dir besteht dringender Schulungsbedarf!!!!!

» 1 ) Ich darf bei der BR Sitzungen nicht reden, nur Fragen die den
» Schwerbehinderten Kollegen anbetrifft.
Falsch. Lass dir zeigen wo das stehen sollte.

» 2) Der BR gab mir keine Rederecht bei der BR Verssammlung einberäumt, der
» Vertreter der IGM war stets anwesend
Dies ist die Versammlung des BR. Wenn er dir keinen TOP gibt ist es (leider) rechtlich nicht zu beanstanden.
Wortmeldungen zum Geschäftsbericht o.ä. muss er allerdings zulassen, denn du bist schließlich auch Beschäftigter in diesem Betrieb.

» 3) Der BR legt mir ständig Stein im Weg!
Warum> Wo sind eure Differenzen>
Da gilt es anzusetzen sonst kommt auf die Dauer nichts vernünftiges für die Koll. raus.

» 4) Ich habe keinen Raum und der BR Büro ist mir vom BR verboten worden!
Bei 10 Leuten brauchst du keinen eigenen Raum. Das Gesetz sagt, dass du die Räume des BR mitbenutzen sollst.
Außerdem bist du in deiner Tätigkeit völlig weisungsfrei. Der BR hat dir nichts zu sagen!!!!

» 5) Ich habe keine PC
Hast du eine stichhaltige Begründung und hast du einen gefordert>
Bei wem> Was war die Absage>

» 6) Keine Emailadresse
Siehe Antwort bei 5

» 7) Kein Anrecht auf Schulung
Lies mal das Gestz oder noch einfacher lies dich einfach auf diesen Seiten ein wenig ein. Dann kennst du dein Recht auf Schulung.

» 8) Ich werde ständig gedrängtin Rente zu gehen oder aufgrund meiner
» Behinderung, ins Altereteilzeit zu gehen...
Von wem>
Warum>

» Der BR vebitetet mir die Einsicht der gesammte Belegschaft wegen unsere
» E.F.A. Stunden ( angesammelte Überstunden und Urlaubstagen) .
Geht dich nichts an.

» Ihre Meinung nach habe ich Anrecht nur auf die Liste der Behinderte....
Stimmt.

» Ferner verlangt er von mir die Liste der Schwerbehinderten Kollegen, wegen
» der SBV Wahl...sagt er!
Quatsch. Du leitest die Wahl ein. Außerdem ist der AG verpflichtet dem BR und der SBV zum 01.04. jedes Jahres eine aktuelle Liste vorzulegen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Die Rechte der SBV

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 23.05.2014, 21:50 (vor 3636 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo,

kleine Ergänzung zu Hans-Peters Ausführungen:

Adressat Deiner Ansprüche zu 4, 5, 6, 7 ist alleine der AG. Der hat sich zu erklären.
Wenn der AG bei Räumlichkeiten und PC auf die BR-Ressourcen verweist (was in kleineren Betrieben zulässig ist) hat sich der BR, wenn er damit nicht einverstanden ist, ebenfalls mit dem AG auseinanderzusetzen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Die Rechte der SBV

Lillo, Lübeck - Schleswig-Holstein, Saturday, 07.06.2014, 13:10 (vor 3621 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Hallo Lillo,
» eines vorneweg - bei dir besteht dringender Schulungsbedarf!!!!!
»
ICH WEIß HABE ICH DOCH GESAGT!!!!!!!

» » 1 ) Ich darf bei der BR Sitzungen nicht reden, nur Fragen die den
» » Schwerbehinderten Kollegen anbetrifft.
» Falsch. Lass dir zeigen wo das stehen sollte.

ICH WEIß ES STEHT NIRGENDSWO!!!!

» » 2) Der BR gab mir keine Rederecht bei der BR Verssammlung einberäumt,
» der
» » Vertreter der IGM war stets anwesend
» Dies ist die Versammlung des BR. Wenn er dir keinen TOP gibt ist es
» (leider) rechtlich nicht zu beanstanden.

ALLES KLAR!!!!

» Wortmeldungen zum Geschäftsbericht o.ä. muss er allerdings zulassen, denn
» du bist schließlich auch Beschäftigter in diesem Betrieb.

IST JA KLAR!!!
»
» » 3) Der BR legt mir ständig Stein im Weg!
» Warum> Wo sind eure Differenzen>

SIE MEINEN SIE KÖNNEN MEINER TÄTIGKEIT MITMACHEN UND ICH WERDE NICHT GABRAUCHT!! ALLERDINGS, ALS SIE DIE TÄTIGKEIT DER SBV MIT GESTALTET HABEN, GAB ES FÜR MICH UND EINIGE SCHWERBEHINDERTEN NICHTS!!!

» Da gilt es anzusetzen sonst kommt auf die Dauer nichts vernünftiges für die
» Koll. raus.
»
» » 4) Ich habe keinen Raum und der BR Büro ist mir vom BR verboten worden!
» Bei 10 Leuten brauchst du keinen eigenen Raum. Das Gesetz sagt, dass du die
» Räume des BR mitbenutzen sollst.

DER AG HAT MEHRMALS DER BR AUFGEFÖRDERT MIR DER BR RAUM ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN, OHNE ERFOLG! SIE MEINEN, SIE BRAUCHEN STÄNDIG DER RAUM (STIMMT NICHT ICH HABE ES BEOBACHTET!!!) UND DESHALB KÖNNEN SIE MIR DEN RAUM NICHT ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN. MIR HAT MAN EINEN RAUM ZUGEWIESEN, BIS HEUTE IST NICHTS PASSIERT!

» Außerdem bist du in deiner Tätigkeit völlig weisungsfrei. Der BR hat dir
» nichts zu sagen!!!!

DER BR IST DER MEINUNG GENAUSO WIE ICH FÜR DIE SCHWERBEHINDERTEN KOLLEGEN WEISUNGSRECHT ZU HABEN UND DAHER BRAUCHT MAN KEIN SBV: SIE KÖNNEN ALLES ALLEINE MACHEN!!!

»
» » 5) Ich habe keine PC
» Hast du eine stichhaltige Begründung und hast du einen gefordert>
» Bei wem> Was war die Absage>

ICH HABE E SEIT MEINER WAHL 2011 EINE PC, DIE EMAIL ADRESE UND ODER EINEN TELEFON ANGEFÖÄRDERT UND IST NICHTS PASSIERT: DER ALTER SBV UND BR MITGLIED HAT WEITERHIN GESONDERT ZUR BR SEINEN PC MIT INTERNET ANSCHLUß UND TELEFON!
»
» » 6) Keine Emailadresse
» Siehe Antwort bei 5
»
» » 7) Kein Anrecht auf Schulung
» Lies mal das Gestz oder noch einfacher lies dich einfach auf diesen Seiten
» ein wenig ein. Dann kennst du dein Recht auf Schulung.

DER AG MEINT, ICH HÄTTE KEINEN ANRECHT WEIL WIR EINE BR HABEN UND WENN DANN NICHT SO WEIT WEG UND WENN DANN "NUR" WENN ICH ANFANGS DES JAHRES INFORMIERE. TUE ICH DAS, DANN VERGIß ER DER TERMIN UND ICH SCHAUE IN DIE RÖHRE!!

»
» » 8) Ich werde ständig gedrängtin Rente zu gehen oder aufgrund meiner
» » Behinderung, ins Altereteilzeit zu gehen...
» Von wem>
» Warum>

VOM BR MITGLIEDERN. VON WEM SONST>> SIE MEINEN ICH WÄRE MIT 62 JAHRE SCHON ZU ALT!!! SIE MACHEN ES ALLERDINGS IMMER SUBTILER UND GLAUBEN NICHT DASS ES MOBBING IST!!!
»
» » Der BR vebitetet mir die Einsicht der gesammte Belegschaft wegen unsere
» » E.F.A. Stunden ( angesammelte Überstunden und Urlaubstagen) .
» Geht dich nichts an.

OK
»
» » Ihre Meinung nach habe ich Anrecht nur auf die Liste der Behinderte....
» Stimmt.

OK
»
» » Ferner verlangt er von mir die Liste der Schwerbehinderten Kollegen,
» wegen
» » der SBV Wahl...sagt er!
» Quatsch. Du leitest die Wahl ein.

MUSS ICH DER BR ZUR WAHL EINLADEN MITZUGESTALTEN>>>>

Außerdem ist der AG verpflichtet dem BR
» und der SBV zum 01.04. jedes Jahres eine aktuelle Liste vorzulegen.

OK !!!

--
Luzzu

Die Rechte der SBV

Heinrich, Wednesday, 11.06.2014, 15:20 (vor 3617 Tagen) @ Lillo

» SIE MEINEN, SIE KÖNNEN MEINE TÄTIGKEIT MITMACHEN… SIE KÖNNEN ALLES ALLEINE MACHEN!

Hallo Luzzu,

nein, das kann der Betriebsrat gerade nicht! Das sind Vorurteile aus dem letzten Jahrhundert, und die waren damals ebenso wie heute rechtlich haltlos. Und das elementare sozialrechtliche Basiswissen sollte wenigstens einem IGM-Funktionär geläufig sein.

Der BR irrt, wenn er pauschal meint, dass er die Amtstätigkeit der SBV "mitmachen" könne. Denn die SBV hat, von den Zustimmungsrechten des BR einmal abgesehen, weitergehendere Beteiligungsrechte wie etwa Informations- sowie Anhörungsrechte z.B. nach § 95 Abs. 2 SGB IX als der Betriebsrat. Und einem örtlichen Betriebsrat stehen solche sozialrechtlichen Befugnisse ja regelmäßig überhaupt nicht zu.

Der Betriebsrat hat nun mal nicht das gesetzliche Mandat, als Vertrauensperson zu handeln, denn er ist als Betriebsrat gewählt und nicht als SBV. Er hat definitiv nicht die viel weitreichenderen Befugnisse einer SBV und
kann diese auch nicht einfach so an sich reißen: Das wäre Amtsanmaßung! Und das sollte auch ein örtlicher Betriebsrat kapieren...

» DER AG MEINT, ICH HÄTTE KEINEN ANRECHT WEIL WIR EINEN BR HABEN
Nein! Der eigenständige gesetzliche Schulungsanspruch der SBV hängt natürlich nicht davon ab, ob es einen Betriebsrat gibt oder nicht. Das ist eine völlig aus der Luft gegriffene und sozialrechtlich haltlose These des Arbeitgebers.

» MUSS ICH DEN BR ZUR WAHL EINLADEN...>
Nein! Einzuladen zur Wahlversammlung sind nur wahlberechtigte sbM, aber nicht Mitglieder des Betriebsrats. Die Teilnahme an der Wahlversammlung gehört nicht zu den betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben eines Betriebsrats.

» SIE MEINEN ICH WÄRE MIT 62 JAHRE SCHON ZU ALT!
Der Schauspieler [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=2865]Heesters[/link] war beispielsweise noch mit über 100 Jahren berufstätig...

RSS-Feed dieser Diskussion