wer darf das Protokoll schreiben (Sitzung)

Cordula, Mecklenburg-Vorpommern, Tuesday, 08.07.2014, 15:57 (vor 3590 Tagen)

Hallo,
in unserem Betriebsrat ist folgende Konstellation:
- 7er BR
- ich bin als SBV BR-Ersatzmitglied
- SBV/ich nimmt an allen BR-Sitzungen teil
Ich habe mich für eine begrenzte Zeit bereit erklärt, immer das BR-Sitzungs-Protokoll zu schreiben. Das ist (unserer Meinung nach) OK, wenn ich als Ersatzkandidat regulär eingeladen bin.
Frage: Ist das auch OK, wenn ich "nur" als als SBV teilnehme und nicht als Ersatz-BR eingeladen bin> Welche Vereinbarung müssen wir/der BR treffen, damit ich auch in diesem Fall das Protokoll-Schreiben übernehmen darf>

Lieber Gruß, Cordula

wer darf das Protokoll schreiben

Heinrich, Tuesday, 08.07.2014, 16:26 (vor 3590 Tagen) @ Cordula

Hallo,

wieder ein BR Thema, dieses ist im BetrVG und Kommentar auch abschließend geregelt. Es schreiben kann es ggf auch eine hinzugezogene Schreibkraft oder die Sek. des BR. Wichtig ist, wer es unterschreiben darf und muss. Zum einen der es gefertigt hat und der Sitzungsleiter.

https://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/lexikon/do/lexikondetail/letter/S/shortlink/sitzungsniederschrift.html

Es ist auf alle Fälle NICHT die Aufgabe der SBV, die Niederschrift (Protokoll) der BR Sitzung zu fertigen. Der AG muss hierfür daher auch keine Zeit zugestehen, was oftmals erforderlich ist, da es nach der Sitzung in Reinschrift gefertigt wird. Die SBV ist auch KEIN Mitglied des BR.

wer darf das Protokoll schreiben

Cordula, Mecklenburg-Vorpommern, Wednesday, 09.07.2014, 10:32 (vor 3589 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heinrich,
danke für Deine umfassende Antwort. Ich werde das Thema mit diesem Kenntnisstand in der nächsten BR-Sitzung ansprechen.

LG, Cordula

wer darf das Protokoll schreiben

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 09.07.2014, 10:37 (vor 3589 Tagen) @ Cordula

Hallo Cordula.


» Frage: Ist das auch OK, wenn ich "nur" als als SBV teilnehme und
» nicht als Ersatz-BR eingeladen bin> Welche Vereinbarung müssen
» wir/der BR treffen, damit ich auch in diesem Fall das Protokoll-Schreiben
» übernehmen darf>
»
» Lieber Gruß, Cordula

Nein. Da darfst du das Protokoll überhaupt nicht unterschreiben. siehe § 34 BetrVG
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

wer darf das Protokoll schreiben

Cordula, Mecklenburg-Vorpommern, Wednesday, 09.07.2014, 11:02 (vor 3589 Tagen) @ Hotte

» Nein. Da darfst du das Protokoll überhaupt nicht unterschreiben.
Ja, nicht unterschreiben ist klar. Aber schreiben darf ich es, ... wenn ich Heinrichs Link richtig verstanden habe.

wer darf das Protokoll schreiben

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 09.07.2014, 14:05 (vor 3589 Tagen) @ Cordula

Hallo Cordula

» » Nein. Da darfst du das Protokoll überhaupt nicht unterschreiben.
» Ja, nicht unterschreiben ist klar. Aber schreiben darf ich
» es, ... wenn ich Heinrichs Link richtig verstanden habe.

Du darfst vieles. auch das Schreiben. Allerding muss sich dann ein anderes BR-Mitglied finden, das das Protokoll unterschreibt. und i.d.R steht da eigentlich Protokollant bzw. Schriftführer darunter. Wenn es dann mal Probleme mit dem protokoll gibt, hat ihr ein Problem.
Außerdem mal eine Frage:
Zu welchem zeitpunkt würdest du die Reinschrift machen> Doch höchst wahrscheinlich nach der Sitzung, oder>
Da könnte es dann Probleme mit dem AG geben.

Aber, es ist deine Entscheidung.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

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