Stellvertreter in befristeter Rente - Kündigungsschutz als SV? (Stellvertreter/in)

Krabbl, Baden-Württemberg, Wednesday, 23.07.2014, 13:55 (vor 3579 Tagen)

Hallo zusammen,

2010 wurde ich zur SV-Stellvertreterin bestimmt und war in dieser Funktion auch schon auf Sitzungen, bin aber diesbezüglich kaum geschult. 2011 bin ich erkrankt, wurde ausgesteuert und erhielt dann ab 01.10.2013 eine bis 28.02.2015. Ich bin 30 Jahre alt. Es hieß, sollte ich bis dahin meine Stelle nicht antreten können, sei mein Arbeitsplatz futsch, selbst mit einer befristeten Verlängerung des Rentenbezuges. Wie verhält sich dieser Zusammenhang mit der Tatsache, dass ich 2010 zur SV-Stellvertreterin gewählt wurde> Sehr wahrscheinlich hätte ich mit Renteneintritt mein Mandat verloren und so auch den Kündigungsschutz daraus, oder> Prinzipiell hat man ja nach Amtsende 1 Jahr Kündigungsschutz. Hätte ich den trotz Mandatsverlust> Verzeiht meine Unwissenheit. Aber in unserem Personalrat hat die SBV keinen besonders großen Stellenwert und ich hatte krankheitsbedingt wenig Zeit, mich aktiv einzuarbeiten.

Es grüßt der Krabbl

Stellvertreter in befristeter Rente - Kündigungsschutz als SV?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 24.07.2014, 11:23 (vor 3578 Tagen) @ Krabbl

Hallo Krabbl,

Solange der Stellvertreter den Vertrauensmann bzw. die Vertrauensfrau der Schwerbehinderten vertritt, hat er die gleiche persönliche Rechtsstellung wie die Schwerbehindertenvertretung selbst (SGB IX, §96 Abs. 3).

Insbesondere genießt er während dieses Zeitraumes den gleichen Kündigungs- und Versetzungsschutz (vgl. § 15 KSchG).

Außerhalb der Zeiten der Vertretung hat der Stellvertreter die gleiche Rechtsstellung wie ein Ersatzmitglied des Betriebs- bzw. Personalrates. Es kommt daher auch ein "nachwirkender Kündigungsschutz" in Betracht (vgl. § 15 Abs. 1 S. 2 KSchG).

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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