Stellvertreter als BEM-Beauftragter (Stellvertreter/in)

tatekuru, Frankfurt a. Main, Tuesday, 21.10.2014, 08:58 (vor 3489 Tagen)

Guten Morgen ihr Wissenden.

Ich habe als Vertrauensperson folgendes Problem:
Mein Stellvertreter hat von der GL das Angebot bekommen, der BEM-Beauftragte der GL zu werden. Ich glaube , dass BEM-Beauftragter der GL und Stellvertreter der SBV in einer Person nicht gleichzeitig übernommen werden können. ( Interessenkonflikt?).
Wenn dem so sein sollte, dann wüßte ich gerne, auf welcher Grundlage und wie ich das verhindern kann.

Danke für stichhaltige Antworten.
Tatekuru

Stellvertreter als BEM-Beauftragter

ciralifan, Tuesday, 21.10.2014, 09:06 (vor 3489 Tagen) @ tatekuru

Hallo tatekuru,

Vorab, dein Stelli ist, solange du aktiv bist als SBV ja "ausser Betrieb".
Daher eher kein Interessenkonflikt.
Aber, es würde viel mehr Sinn machen, wenn die SBV auch den/die BEM Beauftragte/n macht.
So jedenfalls meine Erfahrung aus der Praxis. Denn auch dort, wo es nicht zur Weiterführung eines BEM kommt, ist manchmal die SBV noch als solche gefragt und die Koll. sind in der Regel glücklich ihre Problematik nicht nochmal und mit weiteren Personen im Betrieb "durchkauen" zu müssen.Beispiel:Antragstellung auf GdB.

Stellvertreter als BEM-Beauftragter

tatekuru, Frankfurt a. Main, Tuesday, 21.10.2014, 09:15 (vor 3489 Tagen) @ ciralifan

Aber doch nicht den BEM-Beauftragten des Arbeitgebers.
Was ist, wenn ich ausfalle. Dann übernimmt er die Interessen der Schwerbehinderten und gleichzeitig die Interessen des Arbeitgebers. Außerdem kennt er dann alles über die Schwerbehinderten. Und das auch noch als Arbeitgebervertreter. Wo bleibt da der Datenschutz?

Stellvertreter als BEM-Beauftragter

ciralifan, Tuesday, 21.10.2014, 09:52 (vor 3489 Tagen) @ tatekuru

Wenn du ausfällst ist dein Stelli nur SBV,oder ?
Und dann bekommt er (nur) für die akuten Vorgänge sowieso Einsicht.
Wenn er nur BEM Beauftragter der GL sein soll hast du ggf. Recht.
Ist dein Stelli denn in der GL oder Personaler ?
Bei uns ist die SBV Erstansprechpartner BEM, nur wenn´s weitergeht das kpl.Integrationsteam dran.Dabei ist der Datenschutz gegeben.

Stellvertreter als BEM-Beauftragter

Monica99, Tuesday, 21.10.2014, 10:06 (vor 3489 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

wenn der Stelli im Rahmen der Verhinderungsvertretung ins Mandat temporär nachrückt, dann mit allen Rechten und Pflichten. Dann hat er also auch ALLE Einsichts und Leserechte wie die SBV.


Doch ich habe Bedenken, wenn die SBV auch die Aufgabe/ Funktion des AG BEM Beauftragten, Aufgaben übernimmt. Denn er kann dann ja nicht beide Seiten voll und unbeeinflusst wahrnehmen. Denn die Interessen von AG und SBV unterscheiden sich beim BEM oft. Auch weil AG auch hier auf Kosten, Kosteneinsparrung achten.

SBV als ersten Ansprechpartner für die Beschäftigten ok. Doch dann bitte jede Seite ihre eigenen Vertreter.

Betreffend Datenschutz gibt es keine Probleme, denn diese haben beide zu beachten.

PS: Es gibt zB auch BR/PR Mitglieder welche in der Personalstelle und/oder sofern sie keine leitende AN sind als Führungskraft arbeiten. Sie müssen also nur wählbar sein. Gilt auch für SBV.

--
mfg Monica

Stellvertreter als BEM-Beauftragter

tatekuru, Frankfurt a. Main, Tuesday, 21.10.2014, 10:09 (vor 3489 Tagen) @ ciralifan

Wenn du ausfällst ist dein Stelli nur SBV,oder ?
ja

Und dann bekommt er (nur) für die akuten Vorgänge sowieso Einsicht.
Hat er Einsicht, weiß er alles über die schwerbehinderten MA

Wenn er nur BEM Beauftragter der GL sein soll hast du ggf. Recht.
Er soll gleichzeitig der BEM Beauftragte sein.

Ist dein Stelli denn in der GL oder Personaler ?
Nein er ist normaler Angestellter

Bei uns ist die SBV Erstansprechpartner BEM, nur wenn´s weitergeht das kpl.Integrationsteam dran.Dabei ist der Datenschutz gegeben.
Er wird dann für den AG als BEM Beauftragter Mitglied des Integrationsteams sein, und eventuell gleichzeitig SBV.

Stellvertreter als BEM-Beauftragter

tatekuru, Frankfurt a. Main, Tuesday, 21.10.2014, 10:16 (vor 3489 Tagen) @ tatekuru

Meine Frage ist, gibt es etwas Rechtliches was diese Konstelation zuläßt oder verbietet. Ich möchte nur auf der sicheren Seite sein.
Wenn mein Stellvertreter mich mal vertreten muss, möchte ich ihm mit gutem Gewissen die Amtsgeschäfte übergeben können.

Stellvertreter als BEM-Beauftragter

ciralifan, Tuesday, 21.10.2014, 11:19 (vor 3489 Tagen) @ tatekuru

Ich hab mal gegoogelt:

"Bekundet der Mitarbeiter Interesse am BEM, wird ein Erstgespräch
vereinbart
• Wer sollte den Erstkontakt herstellen?
– Wohnbereichs- oder Pflegedienstleitung
– betrieblicher BEM-Experte
von der Geschäftsleitung beauftragte Vertrauensperson
– Mitglied der betrieblichen Interessenvertretung
– Schwerbehindertenvertretung"

In sofern kann die GL eine Vertrauensperson beauftragen.

Dies sollte aber dann die SBV und nicht der Stelli sein, denn die SBVkennt i.d.R. die MA und ihre Probleme ,bzw. wenn sie gut im Betrieb bekannt ist, werden die MA sich ihr gegenüber eher öffnen und auch weitere Unterstützung suchen.

Du schreibst:


"Und dann bekommt er (nur) für die akuten Vorgänge sowieso Einsicht.
Hat er Einsicht, weiß er alles über die schwerbehinderten MA"
Das ist normal, aber nur für die akuten Fälle wo er dich vertritt und nicht "Alles".
Und er hat den Datenschutz zu beachten.

"Ist dein Stelli denn in der GL oder Personaler ?
Nein er ist normaler Angestellter"
Hier stellt sich mir die Frage, warum die GL deinem Stelli dies anbot und nicht dir.
Ok, eure internen Verhältnisse kenn ich nicht.

"Er wird dann für den AG als BEM Beauftragter Mitglied des Integrationsteams sein, und eventuell gleichzeitig SBV."
Wie gesagt, SBV nur im Vertretungsfall. Datenschutz hat er auf jeden Fall zu beachten.

Stellvertreter als BEM-Beauftragter

tatekuru, Frankfurt a. Main, Tuesday, 21.10.2014, 12:34 (vor 3489 Tagen) @ ciralifan

@Monica99
ich glaube, du hast meinen Gedankengang verstanden.

@Ciralifan
Wenn ich ausfalle, hat mein Stellvertreter alle Rechte und Pflichten wie die Vertrauensperson.somit auch das Recht auf Zugriff zu allen Daten.
Im BEM -Team währe er aber dann doppelt vertreten. Einmal als SBV und zum anderen als BEM-Beauftragter des Arbeitgebers. Die Arbeitgeber haben aber oft andere Vorstellungen als die zum BEM-Team gehörende SBV. Was dann???

Stellvertreter als BEM-Beauftragter

Monica99, Tuesday, 21.10.2014, 13:43 (vor 3489 Tagen) @ tatekuru

Hallo tatekuru,


daher finde ich es auch NICHT als gut, NICHT optimal, wenn ein Interessensvertreter, sei es SBV oder BR/PR oder auch die Esatzmitglieder, Vertreter hier Rollen, Aufgaben des Arbeitgebers wahrnehmen.

Als ersten Kontakt für Beschäftigte ist es Ok. Dann aber weiter jeweils in den jeweiligen Rollen. Also AG und getrennt der der Beschäftigtenvertretungen.

Denn ein Mandatsträger bekommt hier zwangsweise in Interessenskonflikte, da die Interessen von AG und Beschäftigtenvertretungen idR immer unterschiedlich sind. Vor allem weil AG stets auf Kosten idR zu erst schauen.

--
mfg Monica

Stellvertreter als BEM-Beauftragter

ciralifan, Tuesday, 21.10.2014, 15:07 (vor 3489 Tagen) @ tatekuru

Ok, wenn ich z.B. bei Wikipedia nachschaue, erhalte ich diese Definitionen:

BEM-Beauftragter

Der BEM-Beauftragte implementiert das Verfahren und überwacht an zentraler Stelle die Durchführung des BEM vor Ort. Er ist Verantwortlich für die Erhebung der Daten, für das Aufstellen der Regeln und Fragebögen und ist Ansprechpartner für die BEM-Verantwortlichen, die das Gespräch mit den betroffenen Mitarbeitern durchführen. Er wertet die Einzelverfahren aus und schreibt Berichte über den Stand des Gesamtverfahrens für die Geschäftsführung.
Hier sollte eher jemand aus der Personalabteilung den Hut auf haben, kein normaler Angestellter oder die SBV´ler.


BEM-Verantwortlicher

Der BEM-Verantwortliche ist verantwortlich für die Durchführung des Verfahrens. Er lädt zu Erst- und Folgegespräche ein und führt diese Gespräche entweder mit den Betroffenen alleine oder auf Wunsch in größerer Runde mit weiteren Beteiligten durch. Er schließt Zielvereinbarungen mit den Mitarbeitern und überwacht die Einhaltung der vereinbarten Maßnahmen. Er unterliegt der Schweigepflicht und steuert den Einzelfall vom Erstkontakt bis zum Abschluss. Dabei handelt es sich bei dieser Rolle um eine herausgehobene Führungsposition, die die direkten Vorgesetzten unterstützt und entlastet.
Dies wäre dann eher meiner Vorstellung der Einbindung einer SBV entsprechend.

Stellvertreter als BEM-Beauftragter

Monica99, Tuesday, 21.10.2014, 15:33 (vor 3489 Tagen) @ ciralifan

Hallo ciralifan,


Einbindung der SBV ja! Aber die SBV sollte NICHT diese Funktion ausfüllen. Besonders da die SBV ja NICHT mit Betroffenen Zielvereinbarungen vereinbaren sollte. Das sollte der AG oder ggf der Virgesetzte. Die SBV prüft diese dann auf Verträglichkeit mit dem SGB IX.

--
mfg Monica

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