Fahrtkostenübernahme (Versammlung)

erzengel ⌂, Baden Württemberg, Tuesday, 21.10.2014, 09:43 (vor 3483 Tagen)

Fall: Blinder Mitarbeiter wird von der SBV zur Behindertenversammlung eingeladen.
MA hat keine andere Anreisemöglichkeit als mit Taxi.
Wer muss Fahrtkosten übernehmen?

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Freundliche Grüße: Erzengel

Fahrtkostenübernahme

Monica99, Tuesday, 21.10.2014, 09:46 (vor 3483 Tagen) @ erzengel

Hallo,

wie kommt dieser Koll. den immer zur Arbeit in den Betrieb?

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mfg Monica

Fahrtkostenübernahme

erzengel ⌂, Baden Württemberg, Tuesday, 21.10.2014, 09:53 (vor 3483 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica,

bei gutem Wetter mit der deutschen Bahn, bei schlechtem Wetter mit dem Fahrdienst einer sozialen Einrichtung.

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Freundliche Grüße: Erzengel

Fahrtkostenübernahme

Monica99, Tuesday, 21.10.2014, 10:09 (vor 3483 Tagen) @ erzengel

Hallo,

wieso soll dieses hier nun nicht auch möglich sein. Weiter, diese Versammlungen finden idR ja während der Arbeitszeit statt. Die Regelarbeit wird also nur für diese Zeit unterbrochen. Somit bedarf es idR keiner besonderen Anreise.

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mfg Monica

Fahrtkostenübernahme

erzengel ⌂, Baden Württemberg, Tuesday, 21.10.2014, 10:30 (vor 3483 Tagen) @ Monica99

Mitarbeiter arbeitet nur Vormittags. Versammlung ist Nachmittags. Sozialer Fahrdienst ausgebucht.
Mir gehts um die generelle Lösung.

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Freundliche Grüße: Erzengel

Fahrtkostenübernahme

Monica99, Tuesday, 21.10.2014, 14:22 (vor 3483 Tagen) @ erzengel

Hallo,

unter dem Aspekt, während der Arbeitszeit, warum machst Du die Versammlung, auch weil Du als SBV zuerst einmal die Intetessen und Belange der Schwbs beachtest,, nicht vormittags?


Diese Frage würde auch wohl ein Richter stellen, wenn der AG wegen ggf vermeidbaren Kosten das ArbG anrufen würde. Denn der AG muss nur NOTWENDIGE Kosten tragen.

Weiter, viele Binde nutzen die Bahn auch ohne Probleme bei schlechtem Wetter. Auch unter Nutzung der von der Bahn gestellten Hilfen. Kenne dieses so auch aus privatem Umfeld.

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mfg Monica

Fahrtkostenübernahme

erzengel ⌂, Baden Württemberg, Wednesday, 22.10.2014, 07:51 (vor 3482 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica, danke für deine Antworten. Im ö.D.und Schichtbetrieb, ist das nicht so einfach.Ich bekomme nie alle unter einen Hut.Nachdem ich unterschiedliche Zeiten ausprobiert hatte,wurde die Nachmittagszeit von der Mehrheit gewünscht und von mir umgesetzt.
Über die §§ 20 und 25 SchwebAV besteht eine Möglichkeit beim Integrationsamt einen Antrag auf Kostenübernahme/Zuschuss zu stellen.

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Freundliche Grüße: Erzengel

Fahrtkostenübernahme

morgenröte, NRW, Tuesday, 21.10.2014, 10:08 (vor 3483 Tagen) @ erzengel

Hallo Erzengel,

die Frage ist ausreichend behandelt woden, unter der Suchfunktion findest du einiges an Beiträgen.
Grundsätzlich sollte man immer die kostengünstige Lösung suchen.

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Gruß
Morgenröte

Fahrtkostenübernahme

erzengel ⌂, Baden Württemberg, Wednesday, 22.10.2014, 07:42 (vor 3482 Tagen) @ morgenröte

Hallo Morgenröte, danke für den Hinweis,bin fündig geworden. Hatte nicht weit genug nachgeschaut.Antrag auf Kostenübernahme/ Zuschuss- beim Integrationsamt über §§ 20 und 25 SchwebAV möglich.

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Freundliche Grüße: Erzengel

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