Stellvertretung BR Sitzung (Sitzung)

WolfgangLange, N-R-W, Monday, 03.11.2014, 22:03 (vor 3472 Tagen)

Hallo zusammen,
ist es rechtmäßig den 2. Stellvertreter als Ersatz zur BR Sitzung zu schicken?
Z.B. weil dieser als ordentliches BR Mitglied sowiso bei der Sitzung ist???

Oder ist es vorgeschrieben den 1. Stellvertreter zu nehmen?

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WL

Stellvertretung BR Sitzung

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 04.11.2014, 08:57 (vor 3472 Tagen) @ WolfgangLange

Hallo,

die Reihenfolge der "Stellis" muß zwingend eingehalten werden.
Das ergibt sich relativ klar aus § 94 Abs. 1 Satz 1 und § 95 Abs. 1 Satz 4 SGB IX sowie der dazu bekannten einmütigen Kommentierung.

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&Tschüß

Wolfgang

Stellvertretung BR Sitzung

Monica99, Tuesday, 04.11.2014, 09:24 (vor 3472 Tagen) @ WolfgangLange

Hallo


grundsätzlich ist es die Aufgabe, Mandatspflicht der SBV an den Sitzungen teilzunehmen. Nur wenn diese verhindert ist, rückt temporär der 1. Stelli nach. Sind beide verhindert de 2. Stelli. Die Wahrnehmung des "normalen Jobs" ist KEINE Verhinderung, denn Mandatsaufgaben haben Vorrang.

Der 2. Stelli der wie hier BR Mitglied ist, ist in der BR Sitzung NUR BR. Darf also dann dort, so lange er nicht gem. SGB IX temporär nachgerückt ist nicht die Aufgaben der SBV wahrnehmen.

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mfg Monica

Stellvertretung BR Sitzung

Monica99, Tuesday, 04.11.2014, 13:38 (vor 3472 Tagen) @ Monica99

Hallo,

noch folgender Hinweis:

Stelli haben grundsätzlich ein RUHENDES Mandat. Ausnahme, wenn sie wegen der Verhinderung der SBV temporär nachrücken. Dieses bedeutet, sind haben in der Zeit des ruhenden Mandates KEINE Rechte und Pflichten aus dem Mandat. In dieser Zeit auch KEIN Recht im Mandat zu handeln und/oder Unterlagen der SBV einzusehen. Es ist hier also zwingend der Datenschutz und der besondere Sozialdatenschutz zu beachten. Ermöglicht die SBV hier doch eine Akteneinsicht, würde sie sich einer Datenschutzverletzung schuldig machen. Auch muss der AG aus diesen Gründen hier keine Freistellung von der Arbeit dulden.

Die Rechtslage ist hier mit denen der Ersatzmitglieder des BR/PR vergleichbar.

Nur in der Zeit wegen einer aktuellen Geschäftsübergabe wegen eines aktuell anstehenden temporären Nachrückens dürfen sie wegen der notwendigen Absprache Unterlagen einsehen.

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mfg Monica

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