Länge des Erholungsurlaub eingeschränkt (Zusatzurlaub)

Sigurd, NRW, Wednesday, 12.11.2014, 10:36 (vor 3475 Tagen)

Hallo,
ich bin SBV Vertreter in einem Krankenhaus, dort hat mich eine Gleichgestellte Person in der Zentralen Notaufnahme angesprochen, dass man ihr einen zusammenhängenden Urlaub von drei Wochen nicht gewähren kann da es der Betriebsablauf nicht hergibt, es wären nur zwei wochen am Stück möglich, meiner Vorstellung nach, darf er das nicht.....da ich aber nicht sicher bin, möchte ich doch hier in diesen Forum um Rat fragen.
Würde mich sehr auf eine Antwort freuen.
Grüsse
Sigurd

Länge des Erholungsurlaub eingeschränkt

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 12.11.2014, 10:57 (vor 3475 Tagen) @ Sigurd

Hallo Sigurd,
hier hilft dir das SGB IX nur weiter, wenn die gewünschte Urlaubsdauer was mit der Behinderung zu tun hat. Ansonsten greifen die allgemeinen Urlaubsgrundsätze.

Da hier der BR gefordert ist solltest du ggf. mit diesem Kontakt aufnehmen.

Die gestzlichen Grundlage für das Thema findest du hier:

§ 7 BurlG
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

§ 87 BetrVG
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
Ziffer 5: Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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