Wie oft dürfen sich die SBV-Vertreter/Stellvertreter treffen? (Sitzung)

Lucciola, Thursday, 13.11.2014, 15:46 (vor 3462 Tagen)

Hallo,

ich bin seit einigen Tagen Schwerbehindertenvertreterin mit zwei Stellvertretern.

Ich möchte jetzt ein kleines Kick-Off veranstalten und mich mit meinen Vertretern austauschen. Gibt es Regelungen, wie oft wir solche Statusgespräche im Jahr abhalten dürfen?

Viele Grüße
Luci

Wie oft dürfen sich die SBV-Vertreter/Stellvertreter treffen?

Heinrich, Thursday, 13.11.2014, 16:09 (vor 3462 Tagen) @ Lucciola

Hallo,

Glückwunsch zum Mandat ✿

So nun zur Frage, Kick-off Veranstaltungen kennt das SGB IX nicht. Gibt es also nicht.

Nur wenn ein Stelli absehbar weil Du zB wegen Urlaub verhindert bist, ist eine Absprache/Geschäftsübergabe erlaubt.

Stelli sind nicht im Mandat, außer sie rücken Temporär wegen Verhinderung der SBV zeitweise nach. Sonst gilt EINPERSONENVERTRETUNG. Bedeutet auch, dass Stelli außer in der Zeit der Wahrnehnubg der Verhinderungsvertretung, kein Recht auf Einsicht in Unterlagen haben. Es wären dann die Verletzung des Datenschutzgedetzes.. Auch haben diese keinen Anspruch von der SBV über die lfd Geschäfte und Maßnahmen informiert zu werden. Es gilt hier, der Datenschutz muss beachtet werden.

lese mal diesen alten Beitrag
Ein-Personen-Vertretung und Heranziehung des Stelli 

http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14061

Also unbedingt den Datenschutz und hier auch den bedonderen Dozialdatenschutz beachten.

Fakt: Die SBV ist wegen der Einpersonenvertretung ein Einzelkämpfer

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