Amtsenthebung 2. Stellvertreter SBV (Stellvertreter/in)

Yves, Sachsen, Monday, 15.12.2014, 15:14 (vor 3433 Tagen)

Hallo,

die Wahl der SBV wurde erfolgreich durchgeführt und ist jetzt unanfechtbar.

Es wurde die Vertrauensperson und einen 1. Stellvertreter und einen 2. Stellvertreter gewählt.

Da der 2. Stellvertreter einen groben Vertrauensmissbrauch begangen hat - sowie Unwahrheiten verbreitete, sind der Vorsitz der Schwerb.-Vertretung und der 1. Stellvertreter zu dem Entschluss gekommen, dass der 2. Stellvertreter das Amt wieder verlassen muss. Auch im Sinne und zum Schutz der schwerbehinderten Kollegen.

Wie ist der Ablauf für so eine "Amtsenthebung"?

Vielen Dank und beste Grüße

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MFG

Yves

Amtsenthebung 2. Stellvertreter SBV

sbv-nl-west, NRW, Monday, 15.12.2014, 16:08 (vor 3433 Tagen) @ Yves

Hallo Yves,

Die Abwahl einer SBV (egal ob Vorsitz oder Vertreter) ist nur in Fällen der gröbsten Amtspflichtverletzung möglich (§ 94 Abs. 7 Satz 5 SGB IX).

Zum Beispiel bei:

  • Verletzung der Schweigepflicht, Diffamierungen, Annahme von Vergünstigungen und bei allgemeinen Straftatbeständen.

Für die Entfernung der SBV aus ihrem Amt ist ein Antrag nötig, der von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen im Betrieb oder der Dienststelle befürwortet werden muss.

Der Widerspruchsausschuss des Integrationsamtes (ist auch bei Diesem dann zustellen) entscheidet über diesen Antrag. Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt die Schwerbehindertenvertretung im Amt.

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Liebe Grüße

sbv-nl-west

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