SVP lässt mich nicht mitarbeiten (Stellvertreter/in)

caramel68, Leipzig, Wednesday, 11.02.2015, 01:00 (vor 3380 Tagen)

Guten Morgen,

kann mir vielleicht jemand helfen.Ich bin in einer verzwickten Lage.
Im Oktober wurde ich zum 1.Stellvertreter SVP gewählt.

Leider verstehe ich mich mit dem neuen SVP überhaupt nicht. Er lässt mich an keinen Sitzungen und keinen Schulungen teilnehmen. Bis jetzt gab es noch nicht mal eine Vorstellung durch ihn in einer Versammlung.
Auf den BR kann ich nicht zählen, denn da ist er auch Mandatsträger.
Ich erfahre nicht, was das laufende Geschehen betrifft.

Dann wurde ich jetzt vom Arbeitgeber vorgeladen um einen Integrationsvertrag zu unterzeichnen. Den würde ich ja auch unterschreiben, aber das wird mir verweigert solange ich mein Mandat nicht niederlege.
Zu diesem Gespräch waren auch der BR und der SVP geladen,die den Arbeitgeber wegen meiner Mandatsrückgabe den Rücken gestärkt haben.Ich stand vollkommen alleine da.

Meine Frage ist nun, mit welchen Gesetzen kann ich mich gegen das Vorgehen des SVP wegen der Mandatsrückgabe und der Ausgrenzung durch ihn und des BR wehren?

Ist es wahr, das ich gekündigt werden kann, wenn ich mein Mandat nicht ausfüllen kann?
Also der besondere Kündigungsschutz der für ein Jahr gilt, dann doch nicht gilt.

Wie ist die Abwesenheitsvertretung geregelt,wir sind 2 Stellvertreter und dürfen nicht in Aktion treten,wenn der SVP krank oder im Urlaub oder sonst wo ist.
Das macht der BR.
Ich weiß, das der BR nicht die Stellvertreterrolle übernehmen darf, aber ich stoße auf verschlossene Türen.

Ich möchte mich schon im vorraus für eine hilfreiche Antwort bedanken.

SVP lässt mich nicht mitarbeiten

Guido, Köln, Wednesday, 11.02.2015, 02:51 (vor 3380 Tagen) @ caramel68

Hallo

das hört sich aber alles nicht gut an.

Das Einzige, was korrekt ist, ist die Tatsache, dass Du nicht an Sitzungen teilnehmen kannst, solange die VP nicht verhindert ist. ALLE anderen Dinge, die Dir widerfahren, sind schlichtweg Mobbing auf härteste Art und FALSCH.

Die Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind schon nicht mehr gegeben. Der Arbeitgeber, der BR und die VP schneiden Dich, wo sie nur können. Im Grunde genommen hilft Dir nur der Klageweg, wenn man Dir mit diversen Dingen droht. Ein Anwalt ist sicher notwendig, sollte man Dich kündigen wollen

Die gute Nachricht ist, dass Du mächtig geschnitten wirst. Der Arbeitgeber, der BR und die VP verhalten sich rechtswidrig. Und das von A bis Z.
Nicht Du...

Die nicht so gute Nachricht ist meiner Meinung nach, dass Du einen sehr schweren Stand hast. Du bist im Recht und stehst trotzdem alleine da.

Wenn Du ein Kämpfer bist, setzte Dich mit allen legalen Mitteln durch.

Du wirst hier sicher diesbezüglich viele Tipps bekommen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg.

Was Du machen kannst, Dir beim Integrationsamt Rat holen. Das wäre zu diesem Forum eine Möglichkeit.
.

--
„Ein guter Mensch in seinem dunklen Drange ist sich des rechten Weges wohl bewusst.“

SVP lässt mich nicht mitarbeiten

caramel68, Leipzig, Wednesday, 11.02.2015, 07:12 (vor 3379 Tagen) @ Guido

Danke für die sehr schnelle Antwort.
Es hilft mir schon sehr,das ich im Recht bin.
Ich bin eine Kämpfernatur und halte durch, so lange es mir möglich ist.

SVP lässt mich nicht mitarbeiten

ciralifan, Monday, 16.02.2015, 12:57 (vor 3374 Tagen) @ caramel68

Dann wurde ich jetzt vom Arbeitgeber vorgeladen um einen Integrationsvertrag zu unterzeichnen. Den würde ich ja auch unterschreiben, aber das wird mir verweigert solange ich mein Mandat nicht niederlege.

Frage, könntest du dies mal näher erläutern, was ist mit Integrationsvertrag gemeint ?

Ansonsten, geh auf das Integrationsamt zu( Einfach mal nachfragen, ob du denen als gewählter Stelli gemeldet wurdest, als Anfang ). Den Kontakt dann ausbauen.

SVP lässt mich nicht mitarbeiten

Heinrich, Monday, 16.02.2015, 15:25 (vor 3374 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

Dann wurde ich jetzt vom Arbeitgeber vorgeladen um einen Integrationsvertrag zu unterzeichnen. Den würde ich ja auch unterschreiben, aber das wird mir verweigert solange ich mein Mandat nicht niederlege.

Das ist eine rechtswidrige Forderung, es ist der rechtswidrige Versuch der Mandatsbehinderung. Ein Fall für einen Anwalt. Wenn BR und SBV diese rechtswidrige Forderung des AG unterstützen, würden auch diese sich rechtswidrig verhalten, was am Ende zum Mandatsentzug führen kann. Aber, man muss alles beweisen können.

SVP lässt mich nicht mitarbeiten

caramel68, Leipzig, Monday, 16.02.2015, 18:12 (vor 3374 Tagen) @ Heinrich

Danke für die neue Nachricht,
ich kann alles beweisen,ich habe es schriftlich bekommen.
Mittlerweile habe ich mich schon vom Anwalt beraten lassen.

SVP lässt mich nicht mitarbeiten

Hotte, Stuttgart, Monday, 16.02.2015, 19:08 (vor 3374 Tagen) @ caramel68

Das die SBV eine Ein-Personen-Vertretung ist, und du nur ein ruhendes Mandat hast, ist dir bekannt?

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

SVP lässt mich nicht mitarbeiten

caramel68, Leipzig, Monday, 16.02.2015, 19:34 (vor 3374 Tagen) @ Hotte

das ist mir nicht bekannt....was bedeutet das für mich?

SVP lässt mich nicht mitarbeiten

joro, Heuberg, Monday, 16.02.2015, 20:03 (vor 3374 Tagen) @ caramel68

Hallo caramel68

Das bedeutet wenn du 1 Stelli bist.
Dein Mandat ruht und du trittst nur in Aktion wenn der SBV krank, im Urlaub oder anderweitig verhindert und nicht im Betrieb (Dienststelle) ist
Du hast also gar nichts zu tun. darfst auch über nichts informiert werden.
Das finde ich persönlich nicht gut, aber so ist das Gesetz
Daran ändert auch nicht, das der SBV auch BR ist.(Doppelmandat)

Als 2, Stelli kommst du erst in Aktion wenn die 2 vor dir verhindert sind.

Gruß joro

SVP lässt mich nicht mitarbeiten

caramel68, Leipzig, Monday, 16.02.2015, 18:14 (vor 3374 Tagen) @ ciralifan

Ich kann nicht mehr als Fahrdienstleiter auf dem Stellwerk arbeiten, deshalb sollte ich einen Integrationsvertrag unterschreiben.Was ich auch gemacht hätte, allerdings soll ich vorher mein Mandat als SVP niederlegen und das mache ich nicht.

SVP lässt mich nicht mitarbeiten

Heinrich, Monday, 16.02.2015, 19:33 (vor 3374 Tagen) @ caramel68

Hallo,

Ich kann nicht mehr als Fahrdienstleiter auf dem Stellwerk arbeiten, deshalb sollte ich einen Integrationsvertrag unterschreiben.Was ich auch gemacht hätte, allerdings soll ich vorher mein Mandat als SVP niederlegen und das mache ich nicht.

Richtig!! Musst Du auch nicht!!

SVP lässt mich nicht mitarbeiten

joro, Heuberg, Monday, 16.02.2015, 19:34 (vor 3374 Tagen) @ caramel68

Hallo caramel68

Was ist den eine Integrationsvereinbarung in deinem Fall?

Gruß joro

SVP lässt mich nicht mitarbeiten

caramel68, Leipzig, Monday, 16.02.2015, 19:36 (vor 3374 Tagen) @ joro

Der Vertrag bedeutet für mich bundesweite Vermittlung, obwohl laut ärztlichen Gutachten, das nicht möglich ist.

SVP lässt mich nicht mitarbeiten

Heinrich, Monday, 16.02.2015, 21:20 (vor 3374 Tagen) @ caramel68

Hallo,

Der Vertrag bedeutet für mich bundesweite Vermittlung, obwohl laut ärztlichen Gutachten, das nicht möglich ist.

Wenn Du selbst schwerbehindert bist, würde hier § 81 Abs 4 zu beachten sein.

SVP lässt mich nicht mitarbeiten

Heinrich, Monday, 16.02.2015, 19:56 (vor 3374 Tagen) @ caramel68

Hallo,

Lese einmal hier:
http://www.schwbv.de/stellvertreter.html

und den § 94 Abs 1 SGB IX.

Also bei Krankheit und Urlaub ist die Vertrauensperson grundsätzlich verhindert und der 1 Stelli rückt nach. Sie beide verhindert, dann der 2 Stelli.

Dieses nachrücken erfolgt lt Gesetz automatisch und weder BR noch AG dürfen hier eingreifen und dieses be-/verhindern. Wäre rechtswidrig und ein Fall für das ArbG.

Einzig die Verteauensperson, könnte sie hier in Fällen der grundsätzlichen Verhinderung ausdrücklich als Nichtverhindert erklären, doch dann MUSS sie auch in diesen Zeiten das Mandat wahrnehmen. Sonst begeht sie einen Mandatspflichtverstoß.

Sie kann sich auch nicht während eines Auslandsurlaub oder zB Krankenhausaufenthalt als Nichtverhindert erkären, denn hier ist eine Mandatswahrnehmung ausgeschlossen.

Im Falle der Verhinderungsvertretung kann der Stelli auch ganz einfach, auch ohne besondere Einladung zu den Sitzungen der BR Gremien gehen, da er ja im Mandat ist und hier alle Rechte lt SGB IX § 95 hat. Verhindert der BR oder AG hier die Teilnahme, wieder ein Fall für das ArbG und ggf für einen Anwalt. Der sollte dann eine Eilverfügung beim ArbG beantragen.

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