Zusatzurlaub bei 20 Std. (Zusatzurlaub)

al.bundy, Tuesday, 05.05.2015, 19:23 (vor 3287 Tagen)

Hallo,

ich habe ein AN der seit Anfang dieses Jahre mit 50GDB schwerbehindert ist.
Nun arbeitet er 1 Woche mit 40 Std. und dann hat er eine Woche frei.
Wie ist es da mit der Berechnung des Zusatzurlaubs?
Er bekommt laut Gehaltzettel nur 2 Tage Sonderurlaub!
Ich bin der Meinung ihm stehen 2,5 Zusatzurlaub zu - aufgerundet also 3 Tage.
Kann mir da jemand helfen, was nun das richtige ist?
Habe mich zwar überall mal alles durchgelesen, aber ich komme je mehr ich lese immer mehr durcheinander!:-|

Gruß Alex.

Zusatzurlaub bei 20 Std.

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 05.05.2015, 21:23 (vor 3287 Tagen) @ al.bundy

Hallo,

bei der Berechnung des Urlaubes spielen Stunden keine Rolle, sondern nur Arbeitstage.

Wenn also der AN 50% der Arbeitstage arbeitet, hat er Anspruch auf 50% der Urlaubstage. Dabei muß der "normale" Erholungsurlaub und der Zusatzurlaub zwingend getrennt berechnet werden.
Im geschilderten Fall (50% der Arbeitstage) führt dies zu einem Anspruch von 2,5 Tagen Zusatzurlaub, der gem. § 5 Abs. 2 BUrlG
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
zwingend auf 3 Tage aufzurunden ist.

--
&Tschüß

Wolfgang

Zusatzurlaub bei 20 Std.

al.bundy, Wednesday, 06.05.2015, 20:15 (vor 3286 Tagen) @ albarracin

Berechnung des Urlaubes spielen Stunden keine Rolle, sondern nur Arbeitstage.

Danke für deine Info!
Wie sieht es aber aus bei der Berechnung aus, wenn derjenige seinen normalen Urlaub nimmt!
Zählt das dann auch als Arbeitstage ( in diesen Fall - ja ein halbes Jahr).
Dann wären es 15 Tage (bei 30 Tage Vollzeit)
Somit würden wir nur noch auf 5 1/2 Monate kommen. Wären es dann immer noch 3 Tage?
Bei meiner Berechnung, wenn ich den Urlaub abziehe,käme ich auf 2.29 Tage!
Habe ich es jetzt zu komplieziert gerechnet oder spielt der normale Urlaub bei der Berechnung keine rolle?

Zusatzurlaub bei 20 Std.

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 06.05.2015, 23:12 (vor 3286 Tagen) @ al.bundy

Hallo,

Danke für deine Info!
Wie sieht es aber aus bei der Berechnung aus, wenn derjenige seinen normalen Urlaub nimmt!

Wie soll es da aussehen ? Was soll das ändern ?

Zählt das dann auch als Arbeitstage ( in diesen Fall - ja ein halbes Jahr).

Wie kommst du darauf, daß genommene Erholungsurlaubstage Einfluß auf die Berechnung des Zusatzurlaubs haben könnten ???

Dann wären es 15 Tage (bei 30 Tage Vollzeit)
Somit würden wir nur noch auf 5 1/2 Monate kommen.

Was soll der Quatsch ? Das interessiert nicht.

Wären es dann immer noch 3 Tage?

Ja Klar

Bei meiner Berechnung, wenn ich den Urlaub abziehe,käme ich auf 2.29 Tage!

Sorry, aber das ist vollkommen Gaga

Habe ich es jetzt zu komplieziert gerechnet oder spielt der normale Urlaub bei der Berechnung keine rolle?

Natürlich spielt der keine Rolle. Bei der Berechnung des Urlaubs spielt nur der Beschäftigungsgrad in Arbeitstagen eine Rolle.
Und wenn der bei 50% liegt, ist es für die Berechnung von Erholungs- und Zusatzurlaub grundsätzlich vollkommen schnurz, wieviel der AN von diesen 50% tatsächlich gearbeitet hat.
Auch wenn das hier manche nicht hören wollen: Es fehlt Dir an elementarsten arbeitsrechtlichen Kenntnissen. Sieh zu, daß Du sie Dir möglichst schnell per Schulung aneignest, wenn Du Deine "Schäflein" anständig vertreten willst.

--
&Tschüß

Wolfgang

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