Kollege bittet um Hinzuziehung von Stelli (Stellvertreter/in)

Karin, Monday, 06.07.2015, 14:24 (vor 3233 Tagen)

Hallo Zusammen,

vor einiger Zeit haben sich 2 schwerbehinderte Kollegen an mich gewandt, da plötzlich in einem Teilbetrieb Schichtarbeit eingeführt werden soll.
Im darauf terminierten Personalgespräch, in dem einige Probleme geklärt werden sollten, bat der Kollege seinen Vorgesetzten mich als Stelli hinzu zu ziehen. Auch ich bat um eine Einladung zu dem Gespräch. Dies lehnte der Vorgesetzte jedoch ab und hat die Vertrauensperson eingeladen. Dies klingt zwar erst mal bitter, ist aber denke ich nicht so schlimm.

Ich weiß zwar, die SBV ist ein „Einpersonen-Mandat“, trotzdem denke ich, hat das viel mit Vertrauen zu tun. Da sich ein Arbeitnehmer auch den Personalrat des „Vertrauens“ aussuchen kann, kann er das auch bei der SBV? Ich habe schon überall gesucht, aber keine klare Aussage zu dem Thema gefunden.

Liebe Grüße

Karin

Kollege bittet um Hinzuziehung von Stelli

ciralifan, Monday, 06.07.2015, 15:14 (vor 3233 Tagen) @ Karin

Dein Kollege könnte dich natürlich als Kollegin des Vertrauens hinzuziehen, ohne Mandatshintergrund in diesem Fall.
Oder du kannst dich mit der SBV abstimmen und ...ups...die SBV ist zu dem Termin grad verhindert...Stelli muss ran....sowas aber auch...

Kollege bittet um Hinzuziehung von Stelli

Karin, Monday, 06.07.2015, 16:08 (vor 3233 Tagen) @ ciralifan

Hallo,
vielen Dank ciralifan. Ich bin auf die Kollegin ohne Mandant noch gar nicht gekommen. Das andere hätte die Vertrauensfrau machen können - hat sie aber leider nicht.
Grüße

Karin

Kollege bittet um Hinzuziehung von Stelli

Heinrich, Monday, 06.07.2015, 16:44 (vor 3233 Tagen) @ Karin

Hallo,

das SGB IX kennt im Gegensatz zum § 82 BetrVG (wobei auch hier dieses nicht für jedes Personalgespräch gilt) nicht das Thema "Hinzuziehung einer Vertrauensperson zu Personalgesprächen".

Das SGB IX kennt nur den § 95 Abs. 2. Also der AG muss VOR der Maßnahme, hier vor dem Personalgespräch die SBV entsprechend beteiligen. Wenn es im Gespräch über eine mögliche Gefährdung der Beschäftigung geht, wäre es weiter ein Thema des § 84 Abs. 1 SGB IX.

Aber alles Themen die VOR dem Personalgespräch stattfinden.

Folglich besteht KEIN Anspruch bei Personalgespräch als SBV oder Person des Vertrauens anwesend zu sein.

Es macht nur Sinn, dass der AG die SBV hier zum Gespräch auf Wunsch des Betroffenen hinzuzieht. Denn so ein Gespräch kann im Verlauf plötzlich ein ganz anders Thema als geplant und im Verfahren gem. § 95 Abs. 2 SGB IX mit der SBV behandelt bekommen. Dann müsste der AG dieses Personalgespräch abbrechen und die SBV neu gem. § 95 Abs. 2 SGB IX beteiligen. Dieses muss man dem AG so mitteilen, dann dürfte die Teilnahme geklärt sein. Aber dann auch unter Beachtung des Grundsatzes "Einpersonenvertretung".

Also, nichts mit Person der Vertrauens, da keine Rechtsgrundlage.


Siehe auch Seite der BIH
AW: Teilnahmerecht der SBV an Personalgesprächen?
https://forum.integrationsaemter.de/viewtopic.php?f=7&t=83#p201

RSS-Feed dieser Diskussion