Sonderurlaub in der Probezeit (Zusatzurlaub)

kamalari, Tuesday, 10.01.2006, 17:11 (vor 6703 Tagen)

Hallo,
Mein Antrag ist am 14.06.2005 beim Versorgungsamt eingegangen und bekam meinen Bescheid auf 50% Schwerbehinderung am 03.08.05. Ich habe am 01.07.05 bei einem neuem Arbeitgeber angefangen und ihm den Bescheid am 05.08.05 vorgelegt. Im Januar 2006 habe ich bei meinem Arbeitgeber wegen der 2,5 Tage nachgefragt und er meinete, dass es in der Probezeit keinen Sonderurlaub gibt. Sind meine 2,5 futsch weil ich keinen bekomme oder weil ich es vergessen habe sie übertragen zu lassen.
vielen Dank im voraus

kamalari

Sonderurlaub in der Probezeit

hackenberger, Wednesday, 11.01.2006, 10:37 (vor 6702 Tagen) @ kamalari

Hallo,

also ich kenne keine Ausnahmeregelungen/Besonderheiten hinsichtlich des Zusatzurlaubes gem. § 125 SGB IX hinsichtlich der Probezeit. Habe extra einmal wieder im Kommentar nachgesehen und nichts gefunden.

Aber der Zusatzurlaub unterliegt den gleichen Regeln wie der „normale Urlaub“. Dieses betrifft die Regelungen aus dem Bundesurlaubsgesetz und soweit vorhanden Regeln aus einem Tarifvertrag der im jeweiligen Betrieb/Arbeitsverhältnis zur Anwendung kommt.

Dieses betrifft auch das Thema Übertragung der Ansprüche auf das Neue Urlaubsjahr.

In der Regel muss die Übertragung des Urlaubes welcher aus betrieblichen oder privaten Gründen nicht genommen werden kann beim AG beantragt werden.

Also prüfe einmal an Hand der Regelungen wie § 125 SGB IX und Bundesurlaubsgesetz und TV ob bei normalem Urlaub die Ansprüche gewahrt worden wären.

Binde der BR und die SchwbV mit ein.

Fazit: Nach meiner Einschätzung/Kenntnis sind die Ausagen deines AG falsch. Auch in der Probezeit besteht Anspruch.

Sonderurlaub in der Probezeit

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Wednesday, 11.01.2006, 18:12 (vor 6701 Tagen) @ kamalari

Hallo,

ich verstehe das folgendermaßen:
Du hast eine neue Stelle angefangen und hast eine Probezeit, wie normalerweise bei jeder neuen Arbeitsstelle, vermutlich 6 Monate.
Während dieser Zeit hast du auch üblicherweise eine "Urlaubssperre".

Oder hast du Urlaubsansprüche schon in 2005 nehmen können>>>

Nach der Probezeit steht dir der Urlaub sowie der Zusatzurlaub natürlich zu.
Urlaubsansprüche erwachsen mit der Aufnahme der Tätigkeit.

Sollte es sich anders verhalten, dann melde dich wieder.

Grüße
J.Schmitt

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