Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)

Andrea, Wednesday, 11.01.2006, 14:34 (vor 6707 Tagen)

Hallo liebe SBV-ler,
ich habe ein kleines Verständigungsproblem beim Anspruch von Zusatzurlaub aus dem vergangen Jahr. Folgender Sachverhalt liegt vor:
Ein Beschäftigter hat einen Schwerbehindertenausweis, ausgestellt am 01.12.05, rückwirkend für den 20.09.05 erhalten. Daraus würde sich ein gzwölftelter Zusatzurlaubsanspruch in Höhe von 1 Tag errechnen. Der Ausweis wurde dem Arbeitgeber aber erst am 02.1.06 vorgelegt und der Beschäftigte hat selbstverständlich keinen Antrag gestellt, diesen Urlaub auf 2006 zu übertragen.
Ist der Tag nun verfallen oder nicht> Ich meine nicht verfallen, der Arbeitgeber ist der Meinung er sei verfallen.
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen>
Gruß Andrea

Zusatzurlaub

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 11.01.2006, 18:06 (vor 6707 Tagen) @ Andrea

Hallo Andrea,
bei solchen Fällen muss man immer zwischen dem "Bauchgefühl" und dem rechtlichen Ansatz unterscheiden.
Aus dem Bauch raus gebe ich dir recht.

Wie es rechtlich aussieht (hat u.U. mit TV - Urlaubsjahr etc. - zu tun) findest du einiges unter
http://www.schwbv.de/04_06_zusatzurlaub.html

Auch hier im Forum wurde schon vieles dazu geschrieben.
Du musst nur das "Zauberwort" - in diesem Fall Zusatzurlaub eingeben und schwupps - findest du viele Antworten darauf.:-)

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Zusatzurlaub

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Wednesday, 11.01.2006, 18:25 (vor 6706 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Andrea und Hans-Peter,

schaut mal hier nach http://www.sozialportal.de/Formulare/ZusatzurlaubSB.html

Wenn ihr da mal durchlest und auf die Beispiele kommt, dann sagt mir mein Bauchgefühl, dass der Zusatzurlaub noch nicht verfallen ist.

Die Regelungen gelten zwar noch für den BAT, aber im TVöD haben sich nur die Übertragungsfristen geändert. So ist der Resturlaub jetzt bis zum 31.3. zu nehmen.

Grüße
J.Schmitt

Zusatzurlaub

Andrea, Thursday, 12.01.2006, 08:46 (vor 6706 Tagen) @ Sozialportal

Hallo J.Schmitt und Hans-Peter,
die Informationen und Formulare zum Zusatzurlaub etc. kenne ich und aufgrund dieser habe ich u.a. auch meine Meinung gebildet, dass der Zusatzurlaub nicht verfallen ist. Das sagte mir in dem Fall nicht nur mein Bauch-sondern auch mein Kopfgefühl. Nur die konsequente Haltung der Personalabteilung hat mich etwas verunsichert und wollte deshalb noch ein paar andere Meinungen einholen. Werde dann wohl wiedereinmal Überzeugungsarbeit beim Arbeitgeber leisten müssen.
Danke für Eure Mühe. Gruß Andrea

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