Sonderfall Ausland (Zusatzurlaub)

jacamido, Bonn, NRW, Monday, 12.10.2015, 11:04 (vor 3127 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich habe hier einen Sonderfall: Eine Mitarbeiterin im Ausland muss zur Krebsnachsorgeuntersuchung. Die behandelnde Ärztin ist so weit weg, dass es ein Arztbesuch von Minimum 3-4 Tagen wird, da mit Flügen verbunden. Leider zählt diese Mitarbeiterin im Unternehmen nicht als Mitarbeiterin, sondern unterliegt eigenen Bestimmungen für Auslandsmitarbeiter.

Ihr Vorgesetzter will nun, dass sie für die Nachsorgeuntersuchung ihren Zusatzurlaub in Anspruch nimmt, was ich persönlich für nicht rechtens halte. Der Zusatzurlaub dient als Erholungsurlaub und sollte nicht für Arztbesuche "verplempert" werden.

Gibt es irgendwo etwas schriftliches dazu? Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

Viele Grüße,
Jacamido

Sonderfall Ausland

ciralifan, Monday, 12.10.2015, 14:14 (vor 3127 Tagen) @ jacamido

Hierzu dürftest du nichts im deutschen Recht finden, u.a.da dies auch das deutsche Schwerbehindertenrecht (SGB IX) nicht betrifft.
Es kann ggf. höchstens eine interne Betriebsvereinbarung greifen.
Frag - ich setze bei Mitarbeitern im Ausland mal voraus ihr seid Konzern oder in ähnlichen Strukturen - euren zuständigen (Konzern- ö.ä.- ) Betriebsrat.

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