Psoriasisarthritis/chronisch (Fragen zu einer Behinderung)

onkel, Saturday, 17.10.2015, 11:23 (vor 3116 Tagen)

Hallo KollegInnen,

eine Mitarbeiterin fragt an, wie die Versorgungsämter die vorgenannte Erkrankung im Allgemeinen beurteilen. Da die Ursachen noch teilweise unerforscht sind, ist eine wirksame und schmerzlindernde Behandlung nur sehr bedingt möglich.
Also wer hat schon mal mit "Psoriasisarthritis/chronisch" zutun gehabt.
Ich weiß das wir hier keine Ärzte/Gutachter sind. Vielleicht kann doch jemand dazu was dazu sagen. Speziell was sagt das Versorgungsamt??


Vielen Dank
onkel

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carpe diem!

Psoriasisarthritis/chronisch

Heinrich, Saturday, 17.10.2015, 11:28 (vor 3116 Tagen) @ onkel

Hallo,

Speziell was sagt das Versorgungsamt??

Hier wäre der einfachste Weg, ein Gespräch mit dem VA um dieses zu erfahren. Auch weil VA ggf unterschiedlich beurteilen.

Weiter, werden Auswirkungen einer Behinderung zur Ermittlung des GdB herangezogen, diese können bei gleichem Krankheitsbild auch unterschiedlich sein.

Psoriasisarthritis/chronisch

JS, Land Brandenburg, Saturday, 17.10.2015, 13:56 (vor 3116 Tagen) @ onkel

Hallo,

entscheidend sind die behinderungsbedingten Folgen und Einschränkungen der Erkrankung sowie die Auswirkungen in allen Lebensbereichen (so z.B. Arbeit, soziales Umfeld wie Familie/Freunde/Hobbies etc.).

Wenn es keinen Bewertungsmaßstab wie in diesem Fall gibt, werden aber die nachgewiesenen Folgen der Erkrankung bei vergleichbaren Bewertungsmaßstäben änlicher/ oder gleichstellbarer Langzeiterkrankungs- u./o. Behinderungsfolgen herangezogen.

Allenfalls dann im Widerspruchsverfahren kann, nach empfehlenswert zeitgleich beantragter Akteneinsicht mit Fristverlängerung des Widerspruchsverfahrens (vgl. § 25,26 SGB X), eine zusätzliche persönliche Stellungnahme + Befunde + Behandlungsberichte durch den Widerspruhsführer beigefügt werden.

Es lässt sich anhand der mitbehandelnden Fachärzte der individuelle Leidensdruck sowie weitreichende Einschnitte in der Teilhabe am Gesellschaftlichen Leben, zumindest glaubhaft andeuten, was dann auch zusätzliche Berücksichtigung in der Gesamtschau durh den Versorgungsarzt finden sollte (so z.B. nicht nur Dermatologe, sondern auch ein Orthopäde, konsillarisch ein Schmerztherapeut oder ein Nervenarzt könnten in die Behandlung involviert sein).

Die in einem Antrag auf Feststellung einer Behinderung beim Versorgungsamt mit angegeben Fachärtzte werden im Antragsverfahren ggf. dann zusätzlich um Widerspruchsverfahren durch eigene fachärztliche Stellungnahmen versorgungsärztlich in der Gesamtschau geprüft und mit berücksichtigt.

Falls schon mal ein Antrag hierzu gestellt wurde, könnte nach §48 SGB X jederzeit wegen wesentlicher Veränderung/Verschlimmerung ein Neu-Feststellungsantrag erwogen werden.


MFG

Psoriasisarthritis/chronisch

onkel, Saturday, 17.10.2015, 14:26 (vor 3116 Tagen) @ onkel

Hallo,

danke für die erbaulichen Infos. Leider gilt hier beim VA der Grundsatz
der "Beurteilung nach Aktenlage".
Ich kenne niemanden, der jemals zur Untersuchung beim VA eingeladen wurde.
Dies gilt besonders nachdem im Saarland ein neues EDV-Programm zur einheitlichen Begutachtung eingeführt wurde.

Gruß onkel

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carpe diem!

Psoriasisarthritis/chronisch

Heinrich, Saturday, 17.10.2015, 18:34 (vor 3116 Tagen) @ onkel

Hallo,

Leider gilt hier beim VA der Grundsatz
der "Beurteilung nach Aktenlage".
Ich kenne niemanden, der jemals zur Untersuchung beim VA eingeladen wurde.
Dies gilt besonders nachdem im Saarland ein neues EDV-Programm zur einheitlichen Begutachtung eingeführt wurde.

Dieses ist so grundsätzlich die Regel. Einbestellungen sind die große Ausnahme, was auch ggf gut so ist. Denn viele Schwerbehinderte würden durch ungeschicktes Auftreten beim VA sich schaden.

Es soll Fälle geben wo selbst massiv Betroffene sich herausgestylt haben und dann auch sicher aufgetreten sind, nach dem Motto, man will sich ja nicht hängen lassen. Die Folgen waren dann negativ betreffend drm GdB.

PS: Es ist auch immer vorteilhafter, sich voher vom behandelden Facharzt sich ausführliche Befundberichte geben zu lassen und diese mit dem Antrag gleich einzureichen. Kosten je ca. 20-30 €.

Denn das VA schaltet erst einmal nur den Hausarzt ein, ggf dann im Widerspruchsverfahren die weiteren Ärzte. Diese bekommen aber dann ein Formblatt mit wenig Platz für Angaben und nur eine geringe Gebühr.

Psoriasisarthritis/chronisch

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 19.10.2015, 08:17 (vor 3114 Tagen) @ onkel

Hallo,

nach dem (sehr empfehlenswerten) Fachkommentar zur VersmedV, Nieder/Losch/Thomann, "Behinderungen zutreffend einschätzen und begutachten", Frankfurt 2012 (mit Aktualisierungen), ist für "Rheumatoide Arthritis" der Bewertungsmaßstab der Nr. B 18.2, "entzündlich-rheumatische Krankheiten" heranzuziehen.

Am behandelnden Arzt liegt es dann, entsprechend der dort genannten Kriterien die Einschränkungen zu beschreiben.

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&Tschüß

Wolfgang

Psoriasisarthritis/chronisch

onkel, Monday, 19.10.2015, 15:32 (vor 3114 Tagen) @ albarracin

Hallo zusammen,
Hallo albarracin,

Auf Dein Anraten hin, habe ich mir bereits vor Monaten besagtes Buch gekauft. Auch ich bin auf den Punkt 18.2.ff Entzündlich-rheumatische Krankheiten gestoßen. Was meiner Meinung nach diese spezielle Sache so schwierig macht, ist der unglaubliche Ermessensspielraum der Gutachter von 20 GdB bis eigentlich 100 GdB.

Ich empfehle dann meistens dem Betroffenen einen vollständigen Tagesablauf schriftlich zu fertigen. Anhand dieses Ablaufes kann dann der Gutachter erkennen welche Problematik beim Betroffenen diese Krankheit im täglichen (auch privaten) Leben spielt.

Gerade bei diesen schwerwiegenden Erkrankungen hilft oft nur der VdK/etc. oder das Sozialgericht.

Gruß onkel.

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carpe diem!

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