Anspruch auf Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)

vadder911, Friday, 06.11.2015, 10:05 (vor 3102 Tagen)

Herr Xy ist gem. Par. 2 Abs. 3 125 SGB IX „nur“ gleichgestellt(Schreiben der Agentur für Arbeit vom 27.01.2009). Daraus ergibt sich lt. „altem Tarifvertrag“ ein in Höhe von 3 Tagen bei Gleichgestellten.

Im neuen Tarifvertrag seit 2008 ist dieser Zusatzurlaub für „Gleichgestellte“ nicht mehr vorgesehen.
Hr. Xy gilt aber noch als "Altfall", hat er anspruch auf dem im alten Tarifvertrag bzw. auf Zusatzurlaub ?!(Er war zwar damals noch nicht gleichgestellt, hatte aber einen Grad der Behinderung unter 50 % und daher lt. altem Tarifvertrag Zusatzurlaubsanspruch).

Der Jahresurlaub für eine 5 Tagewoche würde somit 33 Tage betragen.
Gruß Andreas

Anspruch auf Zusatzurlaub

ciralifan, Friday, 06.11.2015, 10:26 (vor 3102 Tagen) @ vadder911

Welcher Tarifvertrag, was steht /stand drin ?
Aktuell gilt §125 SGB IX nicht für Gleichgestellte, diese werden bei Zusatzurlaub und eher in Rente explizit ausgenommen.
In mir bekannten internen Regelungen über Integrations-/ Inclusionsvereinbarungen können AG auch Gleichgestellten Zusatzurlaub gewähren ( Bei uns 2 Tage ).

Anspruch auf Zusatzurlaub

Heinrich, Friday, 06.11.2015, 12:02 (vor 3102 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

folgender Hinweis noch. Wenn gem alten TV Gleichgestelle Anspruch auf Zusatzurlaub hatten, im neuen TV dieser Anspruch aber nicht mehr besteht, muss man für diese Altfälle der Gleichgestellten prüfen ob ggf im TV oder hierzu geltende Vereinbarungen der Tarifpartner etwas positives zum Thema Besitzstand geregelt ist. Also für diese Altfälle der alte Besitzstand hier erhalten bleibt. Aber dann NUR für Altfälle von Gleichgestellten.

Dieses kann einem die Gewerkschaft sagen. Diese beraten und unterstützen aber idR nur Mitglieder.

Anspruch auf Zusatzurlaub

vadder911, Friday, 06.11.2015, 12:34 (vor 3102 Tagen) @ Heinrich

Hallo Herr Heinrich
danke für den Hinweis.
Das ist denke ich, der beste Weg in diesem Fall.
An alle danke für eure Unterstützung.

Danke Gruß Andreas

Anspruch auf Zusatzurlaub

Heinrich, Friday, 06.11.2015, 15:24 (vor 3102 Tagen) @ vadder911

Hallo,

aber wie geschrieben, wenn überhaupt, kann es Besitzstand NUR für Altfälle von Gleichgestellten geben. Also im Geltungszeitraum des alten TV Gleichgestellten.

Anspruch auf Zusatzurlaub

Heinrich, Friday, 06.11.2015, 11:18 (vor 3102 Tagen) @ vadder911

Hallo,

sofern es einen TV gibt, gilt stets der aktuelle, auch wenn es hier ggf negativere Regelungen gibt.

Mit einem GdB von 50 hatte er gem SGB IX Anspruch auf Zusatzurlaub. Wird hier in der Folge der GdB durch neuen Bescheid abgesenkt, entfällt der Anspruch auf Zusatzurlaub gem. § 125 SGB IX.

Wenn dann der im alten TV gewährte Zusatzurlaub für Gleichgestellte im neun TV entfallen ist, also der nicht mehr gewährt wird, gilt dieser der TV dann. Bedeutet, ab Geltung des neuen TV gibt es für Gleichgestellte keinen Zusatzurlaub mehr.

Es kommt öfters vor, dass mit einem neuen TV es negative Regelungen für Arbeitnehmer gibt. Das Thema ist ja u.a. aktuell bei Lufthansa betreffend dem fliegenden Personal.

Anspruch auf Zusatzurlaub

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 06.11.2015, 11:20 (vor 3102 Tagen) @ vadder911

Hallo,

wenn die GS in 2009 zugesprochen wurde und der tarifvertragliche Anspruch 2008 gestrichen wurde, ist doch vollkommen klar, daß kein Anspruch auf die tarifvertraglichen Zusatztage besteht.

Sollte es aber ganz besondere Fallumstände geben, müßte dies sowieso vor Ort durch einen Fachmenschen geklärt werden.

--
&Tschüß

Wolfgang

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