Bin ich automatisch KSBV? (Gesamt-Konzern-SBV)

bachmann, Tuesday, 10.11.2015, 19:32 (vor 3103 Tagen)

Guten Abend liebe Freunde,

ich habe ein paar wichtige Fragen und möchte mich ersteinmal vorstellen.

Ich bin 30 Jahre alt und seit Dezember 2014 Schwerbehindertenvertreter und seit Januar 2015 Gesamtschwerbehindertenvertreter.

Unsere Firma hat 3 Firmensitze in Deutschland. 2x GmbH und 1x Holding.

In der ersten GmbH, in der ich arbeite, vertrete ich die Interessen von 12 Schwerbehinderten Mitarbeitern.
In der anderen GmbH vertritt ein anderer die Interessen von 8 schwerbehinderten Mitarbeitern.
In der Holding gibt es keine SBV, da nur 3 schwerbehinderte Mitarbeiter vorhanden sind.

Im Januar haben wir (SBV) darüber abgestimmt, dass ich das Amt der GSBV übernehmen werde.

Seit Anfang November 2015 wurde ein Konzernbetriebsrat gewählt.

Meine Fragen dazu lauten:
1. Bin ich jetzt automatisch KSBV?
2. wenn ja, wie wird darüber entschieden? (Wahl?)
3. Wen muss ich darüber informieren?
4. Muss ich eine offizielle Wahl organisieren?
5. Welche Aufgaben habe ich und für wen bin ich zuständig?
6. Bei welchen Sitzungen darf ich ab sofort noch teilnehmen?
7. Kann ich freigestellt werden?

Ich würde mich auf jede hilfreiche Antwort freuen und bedanke mich schonmal im voraus.

Liebe Grüße

Bin ich automatisch KSBV?

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 11.11.2015, 09:17 (vor 3102 Tagen) @ bachmann

Guten Abend liebe Freunde,

Hallo,


ich habe ein paar wichtige Fragen und möchte mich ersteinmal vorstellen.

Ich bin 30 Jahre alt und seit Dezember 2014 Schwerbehindertenvertreter und seit Januar 2015 Gesamtschwerbehindertenvertreter.

GSBV für was ?


Unsere Firma hat 3 Firmensitze in Deutschland. 2x GmbH und 1x Holding.

In der ersten GmbH, in der ich arbeite, vertrete ich die Interessen von 12 Schwerbehinderten Mitarbeitern.
In der anderen GmbH vertritt ein anderer die Interessen von 8 schwerbehinderten Mitarbeitern.
In der Holding gibt es keine SBV, da nur 3 schwerbehinderte Mitarbeiter vorhanden sind.

Im Januar haben wir (SBV) darüber abgestimmt, dass ich das Amt der GSBV übernehmen werde.

Wer hat mit wem für was "abgestimmt" ??? Du und Dein Kollege konnten im Januar gar nichts "abstimmen", da jeder für seine GmbH alleinverantwortlich war und es für die gemeinsame Holding nach Deinen Angaben noch keine BR-Struktur (KBR) gab.


Seit Anfang November 2015 wurde ein Konzernbetriebsrat gewählt.

Erst mit der Konstituierung des KBR kann (und muß) eine KSBV gewählt werden.


Meine Fragen dazu lauten:
1. Bin ich jetzt automatisch KSBV?

Nein, für die KSBV gibt es keinen Automatismus im Gesetz (im Gegensatz zu GSBV). Insbesondere ist die "Einigung" mit der anderen SBV vom Januar mangels Rechtsgrundlage und wegen schweren Formfehlern (GSBV) wohl tendenziell nichtig.

2. wenn ja, wie wird darüber entschieden? (Wahl?)

Wahl der KSBV ist zwingend. Steht auch im Gesetz ( § 97 Abs. 2 Satz 1 SGB IX)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__97.html
Gibt es nur zwei wahlberechtigte SBVen im Konzern, können sich diese formlos verständigen.

3. Wen muss ich darüber informieren?

Über die Wahl der KSBV muß die Geschäftsführung der Holding sowie der KBR informiert werden.

4. Muss ich eine offizielle Wahl organisieren?

s. unter 2.

5. Welche Aufgaben habe ich und für wen bin ich zuständig?

Steht im § 97 Abs. 6 SGB IX

6. Bei welchen Sitzungen darf ich ab sofort noch teilnehmen?

Die KSBV nimmt auf Konzernebene an den Sitzungen des KBR, seiner Ausschüsse und an Besprechungen des KBR mit dem AG teil.

7. Kann ich freigestellt werden?

Bei 23 (!) insgesamt zu vertretenden sbM ??? Die Schwellen des § 96 Abs. 4 SGB IX gelten auch für KSBV


Ich würde mich auf jede hilfreiche Antwort freuen und bedanke mich schonmal im voraus.

Liebe Grüße

--
&Tschüß

Wolfgang

Bin ich automatisch KSBV?

bachmann, Wednesday, 11.11.2015, 10:18 (vor 3102 Tagen) @ albarracin

Guten Abend liebe Freunde,


Hallo,


ich habe ein paar wichtige Fragen und möchte mich ersteinmal vorstellen.

Ich bin 30 Jahre alt und seit Dezember 2014 Schwerbehindertenvertreter und seit Januar 2015 Gesamtschwerbehindertenvertreter.

GSBV für was ?


Unsere Firma hat 3 Firmensitze in Deutschland. 2x GmbH und 1x Holding.

In der ersten GmbH, in der ich arbeite, vertrete ich die Interessen von 12 Schwerbehinderten Mitarbeitern.
In der anderen GmbH vertritt ein anderer die Interessen von 8 schwerbehinderten Mitarbeitern.
In der Holding gibt es keine SBV, da nur 3 schwerbehinderte Mitarbeiter vorhanden sind.

Im Januar haben wir (SBV) darüber abgestimmt, dass ich das Amt der GSBV übernehmen werde.

Wer hat mit wem für was "abgestimmt" ??? Du und Dein Kollege konnten im Januar gar nichts "abstimmen", da jeder für seine GmbH alleinverantwortlich war und es für die gemeinsame Holding nach Deinen Angaben noch keine BR-Struktur (KBR) gab.


Seit Anfang November 2015 wurde ein Konzernbetriebsrat gewählt.

Erst mit der Konstituierung des KBR kann (und muß) eine KSBV gewählt werden.


Meine Fragen dazu lauten:
1. Bin ich jetzt automatisch KSBV?

Nein, für die KSBV gibt es keinen Automatismus im Gesetz (im Gegensatz zu GSBV). Insbesondere ist die "Einigung" mit der anderen SBV vom Januar mangels Rechtsgrundlage und wegen schweren Formfehlern (GSBV) wohl tendenziell nichtig.

2. wenn ja, wie wird darüber entschieden? (Wahl?)

Wahl der KSBV ist zwingend. Steht auch im Gesetz ( § 97 Abs. 2 Satz 1 SGB IX)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__97.html
Gibt es nur zwei wahlberechtigte SBVen im Konzern, können sich diese formlos verständigen.

3. Wen muss ich darüber informieren?

Über die Wahl der KSBV muß die Geschäftsführung der Holding sowie der KBR informiert werden.

4. Muss ich eine offizielle Wahl organisieren?

s. unter 2.

5. Welche Aufgaben habe ich und für wen bin ich zuständig?

Steht im § 97 Abs. 6 SGB IX

6. Bei welchen Sitzungen darf ich ab sofort noch teilnehmen?

Die KSBV nimmt auf Konzernebene an den Sitzungen des KBR, seiner Ausschüsse und an Besprechungen des KBR mit dem AG teil.

7. Kann ich freigestellt werden?

Bei 23 (!) insgesamt zu vertretenden sbM ??? Die Schwellen des § 96 Abs. 4 SGB IX gelten auch für KSBV


Ich würde mich auf jede hilfreiche Antwort freuen und bedanke mich schonmal im voraus.

Liebe Grüße


Hallo und danke für deine Antwort.


Mein SBV Kollege aus der einen GmbH und ich SBV aus der anderen GmbH haben uns darüber geeinigt, dass ich das Amt des GSBV übernehmen werde und er den stellv. GSBV.
Dazu hat er eine einvernehmliche schriftliche Erklärung abgegeben.
Ist das so rechtens und gültig?

Jetzt seit Januar 15 wurde eine KBR gewählt und die konstituierende Sitzung gehalten.
Muss ich nun als GSBV mit meinem stellv. GSBV eine Wahl zum KSBV organisieren oder wie muss ich vorgehen?

Danke nochmals

Bin ich automatisch KSBV?

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 15.11.2015, 16:14 (vor 3098 Tagen) @ bachmann

Hallo und danke für deine Antwort.

Bitte sehr

Mein SBV Kollege aus der einen GmbH und ich SBV aus der anderen GmbH haben uns darüber geeinigt, dass ich das Amt des GSBV übernehmen werde und er den stellv. GSBV.
Dazu hat er eine einvernehmliche schriftliche Erklärung abgegeben.
Ist das so rechtens und gültig?

Höchstwahrscheinlich aufgrund Deiner (unvollständigen) Erklärungen nicht.
Eine GSBV kann es nur geben, wenn es auf derselben Ebene parallel einen GBR gibt.
Für zwei GmbHs unterhalb einer Holding kann es normalerweise keinen GBR geben, da ein GBR idR nur gebildet werden kann für Betriebe innerhalb eines Unternehmens, wenn diese mehrere BR-Gremien haben.
Du solltest dich mal unbedingt mit der betriebsverfassungsrechtlichen Begrifflichkeit von "Betrieb", "Unternehmen" und "Konzern" auseinandersetzen


Jetzt seit Januar 15 wurde eine KBR gewählt und die konstituierende Sitzung gehalten.

Was denn nun ? Im ersten Posting hast Du was von November 2015 zur Bildung des KBR geschrieben ?

Muss ich nun als GSBV mit meinem stellv. GSBV eine Wahl zum KSBV organisieren oder wie muss ich vorgehen?

Wenn ein KBR gebildet wurde, muß auch eine KSBV für dieselbe betriebliche Ebene gebildet werden. Gibt es nur zwei Wahlberechtigte für die KSBV, müssen sich diese verständigen, ansonsten muß gewählt werden.


Danke nochmals

Bitte sehr. Ich hoffe, du hast das Seminar für Stufenvertretungen schon ausgesucht ?

--
&Tschüß

Wolfgang

Bin ich automatisch KSBV?

Heinrich, Wednesday, 11.11.2015, 10:14 (vor 3102 Tagen) @ bachmann

Hallo,

erst einmal Glückwunsch zu den Mandaten.

Zu Deinen Fragen einfach nur einmal den Hinweis auf § 97 SGB IX und die Wahlordnung.

Lese doch einfach einmal auch die Seite "Wahlen" siehe Link links. Dort findest Du auch die Wahlbroschüre des Integrationsamtes. Diese einmal in Ruhe lesen und die meisten Fragen dürften dann geklärt sein.

Du kannst Dir auch eine Printausgabe der Wahlbroschüre bei IA holen.

Bin ich automatisch KSBV?

Heinrich, Thursday, 12.11.2015, 09:46 (vor 3101 Tagen) @ bachmann

Hallo,

bin mir immer noch nicht ganz klar wie euer Betrieb bzw die Betriebe der beiden GmbH gem. BetrVG zu sehen sind

• Gibt's in der ersten GmbH einen GBR?
• Gibt's in der anderen GmbH einen GBR?

• Besteht die erste GmbH aus einem oder aus mehreren Betrieben i.S.d. BetrVG?
wenn mehrere Betriebe wie viele und wie viele SBVn

• Besteht die andere GmbH aus einem oder aus mehreren Betrieben i.S.d. BetrVG?
wenn mehrere Betriebe wie viele und wie viele SBVn

Bin ich automatisch KSBV?

bachmann, Wednesday, 09.12.2015, 14:09 (vor 3074 Tagen) @ Heinrich

Hallo, ich habe mich nun etwas informiert.

Am 10.11.2015 wurde ein KBR gegründet.

Eine Konzern-SBV wird von den Gesamtschwerbehindertenvertretungen gewählt, wenn für mehrere Unternehmen ein Konzernbetriebsrat (KBR) errichtet ist (§ 97 Abs. 2 Satz 1 SGB IX)
Ich bin der einzige GSBV und mein Kollege der stellvertr. GSBV. Also kann meiner Meinung nach keine Wahl durchgeführt werden. Bedeutet das nun, dass ich "automatisch" die Aufgaben des KSBV wahrnehmen muss/soll?

Bin ich automatisch KSBV?

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 11.12.2015, 10:00 (vor 3072 Tagen) @ bachmann

Hallo, ich habe mich nun etwas informiert.

Hallo,

Ich bin der einzige GSBV und mein Kollege der stellvertr. GSBV.

Nach wie vor ist mir aufgrund der von Dir geschilderten Struktur nicht klar, ob Du den Unterschied zwischen GSBV und KSBV wirklich begriffen hast.

Also kann meiner Meinung nach keine Wahl durchgeführt werden. Bedeutet das nun, dass ich "automatisch" die Aufgaben des KSBV wahrnehmen muss/soll?

Wie Dir jetzt schon mehrfach geantwortet wurde, gibt es keinen "Automatismus" für eine KSBV. Die Vorschriften für GSBV und KSBV sind unterschiedlich.

Nach derzeitiger Rechtsprechung muß es zwingend für die Wahl einer KSBV mindestens zwei GSBVen geben. Wenn es in Deinem Betrieb aber nur eine GSBV gibt, kann keine KSBV errichtet werden. Es gibt auch wie bereits beschrieben keine automatische "Aufgabenübertragung". Auf Konzernebene gibt es somit keine Vertretung der sbM.

--
&Tschüß

Wolfgang

Bin ich automatisch KSBV?

Cebulon, Friday, 11.12.2015, 19:16 (vor 3072 Tagen) @ bachmann

Mein SBV Kollege aus der einen GmbH und ich SBV aus der anderen GmbH

Hallo bachmann,
Du hast leider seit einem Monat immer noch keine einzige der Fragen von Heinrich vom 12.11.2015 zum BetrVG beantwortet, obwohl wahlrechtlich durchaus relevant nach § 97 Abs. 2 SGB IX :-( Da macht eine gezielte Diskussion wenig Sinn, wenn nicht einmal die Grundstrukturen nach BetrVG klar sind. Klär doch erst mal diese Punkte, wenn Du präzise Antworten willst.

Ich bin der einzige GSBV und mein Kollege der stellvertr. GSBV.

Deine Annahme halte ich für äußerst fraglich. Das hat Dir albarracin schon mehrfach erklärt und hinreichend begründet. GBR/GSBV werden grundsätzlich innerhalb eines Unternehmens (Gesellschaft) "gebildet", zum Beispiel innerhalb einer GmbH, und nicht GmbH-übergreifend für mehrere Gesellschaften. Ebenso die Grundnorm des § 97 Abs. 1 Satz 1 SGB IX zur GSBV, die genau von einem Arbeitgeber (= Unternehmer) ausgeht.

Vgl. z.B. Prof. Knittel, SGB IX, § 97 Rdnr. 10. Ebenso Wahlbroschüre, Seite 62, wonach für Betriebe verschiedener Rechtsträger (= Gesellschaften) kein gemeinsamer GBR und folglich regelmäßig auch keine gemeinsame GSBV für verschiedene Gesellschaften gebildet werden kann.

Gruß,
Cebulon

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