Termin bei AfA ausserhalb meiner Arbeitszeit (Stellvertreter/in)

Katharina, Ludwigsburg, Thursday, 19.11.2015, 09:25 (vor 3087 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

meine Frage bezieht sich auf einen Termin mit einer Kollegin bei der Agentur für Arbeit. Es geht um finanzielle Leistungen nach einer krankheitsbedingten Arbeitszeitverkürzung. Wenn ich Sie zu dem Termin begleite, der aber außerhalb meiner Arbeitszeit liegt, bekomme ich diese Zeit gutgeschrieben? Wir stempeln bei uns. Stemple ich dann ein und gehe nach dem Termin wieder aus stempeln oder wird das als Ehrenamt gezählt und ich mache das freiwillig in meiner Freizeit?

Über eine Antwort freue ich mich. Vielen Dank und einen schönen Tag :-)
Katharina

Termin bei AfA ausserhalb meiner Arbeitszeit

Heinrich, Thursday, 19.11.2015, 10:03 (vor 3087 Tagen) @ Katharina

Hallo,

der § 95 Abs 1 und 2 SGB IX besagt was unter die Mandatsaufgaben fällt füt die der AG die SBV freistellen muss. Also was unter die Arbeitszeit fällt.

§ 95 Abs 2 SGB IX
Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt Beschäftigte auch bei Anträgen an die nach § 69 Abs. 1 zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades und einer Schwerbehinderung sowie bei Anträgen auf Gleichstellung an die Agentur für Arbeit.

Also Anträge gem. § 69 Abs 1 SGB IX.

Hier geht es um Leistungen des An von der AfA, das ist KEINE Mandatsaufgabe hier zu helfen oder ggf beraten.

Also, Hilfe bzw Begleitung nur in der Freizeit.

Termin bei AfA ausserhalb meiner Arbeitszeit

Katharina, Ludwigsburg, Thursday, 19.11.2015, 10:18 (vor 3087 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heiner,
danke für deine Antwort. Aber hier steht doch auch. Also '§ 95 Abs 2 SGB IX

Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt Beschäftigte auch bei Anträgen an die..'

Unter 2. steht doch, wie ich finde, eindeutig: Sie erfüllt ihre Aufgaben insbesondere dadurch, dass sie
2. Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen beantrag. Oder verstehe ich das falsch?

gruß Katharina

Termin bei AfA ausserhalb meiner Arbeitszeit

Heinrich, Thursday, 19.11.2015, 10:44 (vor 3087 Tagen) @ Katharina

Hallo,

danke für deine Antwort. Aber hier steht doch auch. Also '§ 95 Abs 2 SGB IX

Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt Beschäftigte auch bei Anträgen an die..'

aber dort steht auch NACH § 69 SGB IX. Also Anträge auf Schwerbehinderung und/ oder Gleichstellung!

Unter 2. steht doch, wie ich finde, eindeutig: Sie erfüllt ihre Aufgaben insbesondere dadurch, dass sie
2. Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen beantrag.

§ 95 Abs. 1 Satz 2
Sie erfüllt ihre Aufgaben insbesondere dadurch, dass sie..
1. darüber wacht, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber nach den §§ 71, 72 und 81 bis 84 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden,
2. Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen beantragt,

Also sie wacht darüber, dass der AG hier beantragt.....

Du schreibst ja aber:

Es geht um finanzielle Leistungen nach einer krankheitsbedingten Arbeitszeitverkürzung.

Also die /der Koll. will persönliche finanzielle Leistungen der AfA. Also ggf ergänzende Lohnleistungen /Harz IV.

Das ist ihre Privatsache. Da kann die SBV ggf in der Freizeit tätig werden. Aber weiter auch bedenken, aus eigener Erfahrung ist mir bekannt, dass die SB der AfA "Dritte" von den Gesprächen ausschließen, also die Teilnahme verweigern.

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