Dienstreise als GSBV (Allgemeines)

Jörg_2908, Tuesday, 01.12.2015, 14:20 (vor 3076 Tagen)

Hallo an alle,
ich brauche einmal einen rat. Bei uns in der Firma gibt es eine 5 Tage Arbeitswoche, d.h. das wenn am Wochenende gearbeit wird es einen Ausgleichstag in der Woche gibt. Ich bin bei uns stellv. Gesamtschwerbehindertenvertreter. Nun ist Kurzfristig eine Dienstreis notwendig die von Montag - Mittwoch ist und Mittwoch war bei mir der Ausgleichstag für den Sonnabend. Eine Information an den AG fand nun statt das sich meine AZ Ändert von Montag - Freitag. Ich arbeite in einem Call Center und mir wird nun gesagt, das ich auf Grund der Forcaserfüllung den Sonnabend dennoch kommen muss.
Ich bin aber nicht der Meinung das ich nun eine 6 Tage Woche arbeiten muss. Wie soll ich mich nun verhalten. kann mir jemand helfen??
Vielen Dank

Dienstreise als GSBV

WoBi, Tuesday, 01.12.2015, 14:33 (vor 3076 Tagen) @ Jörg_2908

Hallo Jörg_2908,

die notwendige Zeit für die Arbeit der (Gesamt-)Schwerbehinderung ist wie Arbeitszeit zu vergüten. Die Zeit für Mittwoch ist vorrangig in Freizeit zu nehmen. Dies wäre z.B. für den Samstag / Sonnabend doch günstig? Sollte dies der Arbeitgeber ablehnen, würde dies eine Verpflichtung zur Bezahlung der notwendigen Zeit ergeben.

--
Gruß
Wolfgang

Dienstreise als GSBV

Jörg_2908, Tuesday, 01.12.2015, 14:39 (vor 3076 Tagen) @ WoBi

Hallo WoBi, eine Bezahlung ist bei uns hier unabhängig von der AZ. Bedeutet das ich durch die Arbeit am Sonnabend Plusstunden aufbauen würde - mein Konto aber bereits bei über 100 Stunden Plus liegt. Aus deiner Antwort lese ich, dass ich aber durch die Dienstreise nicht arbeiten muss bzw. der AG das verlangen kann. Oder ?
LG Jörg

Dienstreise als GSBV

WoBi, Tuesday, 01.12.2015, 14:56 (vor 3076 Tagen) @ Jörg_2908

Hallo Jörg_2908,

Frage zum Mittwoch. Wurden an diesem Tag Tätigkeiten der GSBV ausgeführt oder war es z.B. ein Rückreisetag. Die Rückreise hätte auch am nächsten Arbeitstag und nicht in der Freizeit (Ausgleichtag) erfolgen können. Du hast am Mittwoch X-Stunden für die GSBV notwendiger weise (also nicht verschiebbar) gearbeitet und nun verlangst du dafür einen Freizeitausgleich von X-Stunden für einen anderen Arbeitstag, wie es z.B. die Arbeitszeitvereinbarung für Gleitzeit vorsieht. Wenn der Arbeitgeber die für die ehrenamtliche Tätigkeit ablehnt, hat er diese Zeit wie geleistet Arbeitszeit z.B. angeordnete Arbeit zusätzlich zu Vergüten. Bedenke immer, dass du wegen dem Ehrenamt nicht bevorzugt, noch benachteiligt werden darfst.
Grundsätzlicher Hinweis: Die ehrenamtliche Arbeit sollte in der Normalarbeitszeit erfolgen. Ausnahmen sind vorgesehen.

--
Gruß
Wolfgang

Dienstreise als GSBV

Jörg_2908, Tuesday, 01.12.2015, 15:06 (vor 3076 Tagen) @ WoBi

Hallo WoBi,
wir bekommen immer eine Einsatzplanung mit 14 Tagen Vorlauf. ich bin als SBv Teilfreigestellt und gebe jeden Monatsanfang meine Dienstreisen ( auch im GbR ) sowie feststehende Seminare o.ä. an. Dieses wird im Plan auch berücksichtigt. Nun habe ich aber die GSBV Dienstreise (Einladung) erst am 30.11 erhalten, Dienstreise ist 7-9 12. Der 9. ist dabei auch der Abreisetag ( ca. 300 km.) im Anschluss gehe ich dann noch einmal auf Arbeit. detr 9. wäre im normal Fall der freie Tag für den Sonnabend. Ich habe den AG natürlich umgehend (also gestern) über die Dienstreise informiert und wurde auch genehmigt. Ich tippe mal das sie mich ärgern wollen, denn hätte ich die Dienstreise schon in der KW 48 angemeldet dann gäbe es diese Diskussion nicht...

Dienstreise als GSBV

WoBi, Tuesday, 01.12.2015, 16:34 (vor 3075 Tagen) @ Jörg_2908

Hallo Jörg_2908,

wenn wir mal unterstellen, "die wollen dich ärgern" und du willst dich nicht "ärgern", sondern handeln. Dann erkläre doch einfach, dass du am 9.12. deinen freien Tag in 300 km Entfernung nehmen willst, weil du die GSBV-Arbeit in der Regelarbeitszeit vorrangig ausüben willst. Du fällst dafür am 10.12. wegen der Rückreise für den Arbeitgeber aus und es fällt eine weitere Übernachtung an. Bei einem kostenbewussten Arbeitgeber wird er den gewünschten Freizeitausgleich vorziehen. Du kannst ihn Fragen was er lieber hätte ;-)

Sonst gilt die Antwort von Heinrich und ich ziehe mich zurück. Ich habe eine Handlungsoption aufgezeigt.

--
Gruß
Wolfgang

Dienstreise als GSBV

Heinrich, Tuesday, 01.12.2015, 15:37 (vor 3075 Tagen) @ WoBi

Hallo,

der Freizeitausgleich muss NICHT in der selben Woche erfolgen, es gelten hier die für BR gültigen Regelungen § 37 BetrVG. Also Freizeitausgleich vor Ablauf eines Monats.

Das die SBV frühzeitig bekannte Termine für Mandatsarbeit dem AG mitgeteilt hat, schließt NICHT aus, dass es auch noch weitere ggf kurzfristige Termine geben kann. Auch dann gilt der Grundsatz, dass Mandatsarbeit Vorrang hat. Doch hier fand ja die Mandatsarbeit außerhalb der Arbeitszeit statt, da ja lt. Dienstplan frei.

Die Dienstplangestaltung ist zwar erst einmal das Thema des AG. Der AG kann aber auf die Einhaltung des Dienstplans bestehen, wenn es keine andere Lösungsmöglichkeit gibt.

Denn hier lag zwar Mandatsarbeit außerhalb der Arbeitszeit vor, doch es gilt Freizeitausgleich, gem. § 37 BetrVG, vorrangig. Das kann dann der Samstag sein, muss aber nicht, sieh § 37 BetrVG.

Dienstreise als GSBV

Heinrich, Tuesday, 01.12.2015, 17:13 (vor 3075 Tagen) @ Jörg_2908

Hallo,

Du bist Stellvertreter, also kommst Du idR nur ins Mandat im Rahmen der Verhinderungsvertretung. Ausnahme nur, wenn die Ausnahme gem. § 95 SGB IX, also > 100 Schwbs zutrifft. Dieses gilt auch für ggf. anfallende Mandats DR. Die Verhinderung stellt die Vertrauensperson fest.

Diesen Hinweis, weil Du ja erwähnst, dass Du stv.GSBV bist.

RSS-Feed dieser Diskussion