Urlaubsvertretung (Allgemeines)

Holger Mahr, Essen, Thursday, 03.12.2015, 15:33 (vor 3073 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe einen Schwerbehinderten MA (GdB 50, Halbseitenschwäche bei zerebralem Residualsyndrom, hemiparese links) im Kollegenkreis, welcher das Problem hat, das er die Vertretung (Urlaub, Krankheit ...) für fünf seiner Kollegen ist. Die Abteilung selbst besteht auch nur aus den besagten 6 Personen. Dieser Kollege hat auf Grund seiner Erkrankung schon genügend mit seinem Aufgabengebiet zu tun und ist dementsprechend eingeschränkt Unserer (meiner) Meinung nach ist dies Absicht. .

Meine Frage hierzu: Ist dies überhaupt rechtens bzw. kann man dagegen etwas unternehmen?

Danke im Voraus
Holger

Urlaubsvertretung

Heinrich, Thursday, 03.12.2015, 15:41 (vor 3073 Tagen) @ Holger Mahr

Hallo,

Meine Frage hierzu: Ist dies überhaupt rechtens bzw. kann man dagegen etwas unternehmen?

Grundsätzlich zweimal ja!, also 1. grundsätzlich rechtend und 2. man kann etwas unternehmen.

Also Urlaubsvertretung und hier gilt § 81 Abs. 4, Satz 4 SGB IX.

Urlaubsvertretung

morgenröte, NRW, Thursday, 03.12.2015, 15:53 (vor 3073 Tagen) @ Heinrich

Hallo Holger,

ergänzend zur Heiner`s Antwort.

Ich gehe davon aus, dass alle Mitarbeiter, jeden im Urlaub vertreten muss.
SB-Mitarbeiter sollen nicht besser oder schlechter gestellt werden wie Nichtbehinderte. Daher ist diese Regelung auch so in Ordnung.

--
Gruß
Morgenröte

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