Kind mit Schwerbehinderung - Sonnabendarbeit? (Allgemeines)

blühmchen, Niedersachsen, Thursday, 10.12.2015, 10:44 (vor 3067 Tagen)

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe die Suchfunktion gequält und auch die A-Z-Suche.. doch so richtig stichhaltiges habe ich da zu folgendem Problem nicht finden können.

Das Ehepaar ist bei dem gleichen Unternehmen beschäftigt. Sie haben ein gemeinsames Kind mit einer anerkannten Schwerbehinderung. In dem Unternehmen wird ab dem Jahr 2016 auch an Sonnabenden gearbeitet. Was bislang nur unregelmäßig passierte wird dann ein regelmäßiger Zustand.

Der Arbeitnehmer trat jetzt mit der Frage an mich heran, ob er dann das gleiche Recht in Anspruch nehmen kann wie die schwerbehinderten Kollegen und Sonnabendarbeit verweigern könnte? Das Kind ist minderjährig.

So ein Fall ist das erste mal an mich heran getragen worden so das ich ihm gesagt habe, ich müsste mich da auch erstmal schlau machen.
Was ich bis jetzt heraus gefunden habe geht größtenteils in Richtung Sozialrecht und Krankenkassen.. doch ehe ich ihm eine Antwort gebe möchte ich hier die Frage stellen ob ich dem Ehepaar helfen kann..
Hat jemand schon mal einen ähnlichen oder gleichen Fall gehabt?

vielen Dank!

Kind mit Schwerbehinderung - Sonnabendarbeit?

Heinrich, Thursday, 10.12.2015, 11:02 (vor 3067 Tagen) @ blühmchen

Hallo,

Der Arbeitnehmer trat jetzt mit der Frage an mich heran, ob er dann das gleiche Recht in Anspruch nehmen kann wie die schwerbehinderten Kollegen und Sonnabendarbeit verweigern könnte? Das Kind ist minderjährig.

Von welchem Recht schreibst Du hier? Denn auch Schwerbehinderte müssen grundsätzlich am Sonnabend arbeiten. Anders nur, wenn es Mehrarbeit wäre und sie ihr Recht gem. § 124 SGB IX in Anspruch nehmen.

Kind mit Schwerbehinderung - Sonnabendarbeit?

blühmchen, Niedersachsen, Thursday, 10.12.2015, 11:44 (vor 3066 Tagen) @ Heinrich

gewissermaßen geht es um eine "Übertragung" des § 124 SGB IX auf den Arbeitnehmer.

Kind mit Schwerbehinderung - Sonnabendarbeit?

Heinrich, Thursday, 10.12.2015, 12:28 (vor 3066 Tagen) @ blühmchen

Hallo,

gewissermaßen geht es um eine "Übertragung" des § 124 SGB IX auf den Arbeitnehmer.

Nein ist nicht möglich.

PS: Beim nächsten mal doch gleich so schreiben, dann ist es klarer;-)

Weiter, die SBV ist nur für Beschäftigten und ggf schwerbehinderte Bewerber zuständig. Nicht für scherbehinderte Angehörige. Alle andere fallen in die Zuständigkeit des BR.

Der könnte hier ggf. bei der Dienstplangestallung dieses berücksichtigen. Weiter reicht es ja, wenn ggf ein Elternteil das Kind beaufsichtigen kann wenn es notwendig ist.

Auch ist Schwerbehinderung bzw der Grund hierfür nicht immer gleich. Auch was ggf die Betreuung betrifft.

Hier ein Link zum Thema?

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