Kann eine Stiftung ein AG im ÖD sein? (Allgemeines)

Salud Plata, Baden-Württemberg, Thursday, 17.12.2015, 14:39 (vor 3059 Tagen)

Hallo,

eine Kollegin und ich sind uns grad am Streiten, ob o. g. sein kann.

Im Impressum steht:

"Die Stiftung ... ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts im Sinne des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966 (GVB1. S. 77)."

In einer Stellenanzeige dieser Stiftung steht:

"Bei der Besetzung des Stellenangebotes findet ein Tarifvertrag Anwendung.
Tarifvertrag: AVR.KW"

Ist jetzt diese Stiftung auch an den § 82 SGB IX gebunden?

Viele Grüße

Salud

Kann eine Stiftung ein AG im ÖD sein?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 17.12.2015, 15:20 (vor 3059 Tagen) @ Salud Plata

Hallo Salud,

Die Vorschrift richtet sich an alle öffentlichen Arbeitgeber im Sinne des § 71 Abs. 3 SGB IX.
Daher sind auch die öffentlichen Arbeitgeber nach Abs. 3 Nr. 2 bis 4 der Vorschrift, nämlich oberste Landesbehörden mit ihren nachgeordneten Dienststellen, sonstige Gebietskörperschaften und jede sonstige Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts in die normierten Verpflichtungen, einbezogen. Die Norm ist daher in der Regel auch auf Kirchen, Kammern, Sozialversicherungen, Innungen und Betriebe anzuwenden.

AVR.KW bedeutet:
Arbeitsvertragsrichtlinien für den Bereich des DIAKONISCHEN WERKES in Kurhessen - Waldeck (AVR.KW)

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Kann eine Stiftung ein AG im ÖD sein?

Salud Plata, Baden-Württemberg, Monday, 04.01.2016, 17:19 (vor 3041 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,

also ist das, was im Impressum dieser Stiftung steht:

"Die Stiftung ... ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts im Sinne des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966 (GVB1. S. 77)."

egal oder nicht richtig?

Da steht ja was von bürgerlich und nicht öffentlich.

Gruß

Salud

Kann eine Stiftung ein AG im ÖD sein?

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 05.01.2016, 09:04 (vor 3040 Tagen) @ Salud Plata

Hallo,

das Impressum ist weder falsch noch egal.

Eine Stiftung "bürgerlichen Rechts" bezeichnet eine privatrechtliche Organisationsform wie zB auch OHG, AG, GmbH. Sie ist geregelt in den §§ 80ff BGB.

Eine Stiftung b.R. ist schon per Eigendefinition kein öffentlicher Arbeitgeber iSd § § 71 Abs. 3 SGB IX und zusätzlich durch die (ausschließliche) Legaldefinition des § 71 Abs. 3 Nr. 4 SGB IX ausdrücklich ausgeschlossen (so zB zustimmend auch Dau/Düwell/Joussen, SGB IX, Joussen, § 71 Rn 15 mit Verweis auf LAG Köln vom 12.5.2011).

Da das Arbeitsrecht der betrieblichen Rechtsform folgt - unabhängig von Eigentums- oder Stiftungsverhältnissen -, gilt diese Stiftung b.R. als privatrechtlicher AG mit allen Konsequenzen für die Arbeitnehmervertretungen. So gelten zwar nicht die Vorschriften für öffentliche AG, aber dafür gilt das BetrVG.

Der "Fehler" könnte woanders liegen.
Bei den AVR KW handelt es sich um keinen Tarifvertrag, sondern um einseitig festgesetzte kirchliche Richtlinien. Diese Richtlinien sind eigentlich nicht ohne Weiteres auf privatrechtliche Arbeitgeber übertragbar.
Entweder muß die Bindung an die AVR per Arbeitsvertrag hergestellt werden (was aber auch keinen Tarifvertragscharakter hätte) oder aber es handelt sich um einen der seltenen Fälle, in der die Regelungen einer kirchlichen Richtlinie durch die Tarifpartner übernommen würden. So was wurde in der Vergangenheit gerne mal von "gelben" Pseudogewerkschaften praktiziert, birgt aber für beide Seiten erhebliche rechtliche Risiken.

--
&Tschüß

Wolfgang

Kann eine Stiftung ein AG im ÖD sein?

Heinrich, Tuesday, 05.01.2016, 12:10 (vor 3040 Tagen) @ albarracin

Hallo,

aber auch folgendes beachten.

Die Stiftung bürgerlichen Rechts

Zivil-, öffentlich- und steuerrechtliche Grundlagen
III. (Öffentliches) Stiftungsaufsichtsrecht
Abweichend von den vorstehenden Grundsätzen kann der Stifter allerdings auch anordnen, dass die Stiftung durch eine öffentliche Behörde verwaltet wird. Dann gelten die für die Verwaltungsführung der Behörde maßgeblichen Vorschriften des öffentlichen Rechts.

Quelle:

http://www.ja-aktuell.de/cms/website.php?id=/de/studium_referendariat/klausuren-lernbeitraege/die-stiftung-b

Kann eine Stiftung ein AG im ÖD sein?

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 05.01.2016, 12:54 (vor 3040 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heiner,

dies ist aber lediglich eine verwaltungsrechtliche Maßnahme, die sich zB auf Geschäftsführung, Rechnungslegung etc. bezieht.
In Bezug auf das Recht der Arbeitnehmervertretung hat diese Verwaltungsform aber keine Auswirkungen. Dafür kommt es allein auf die Rechtspersönlichkeit der Stiftung an.

Meine Frau arbeitet zB in einer derartigen Stiftung des b.R., die von einer Behörde (RP) verwaltet wird. Auch diese Stiftung hat einen BR nach BetrVG.

--
&Tschüß

Wolfgang

Kann eine Stiftung ein AG im ÖD sein?

Salud Plata, Baden-Württemberg, Tuesday, 05.01.2016, 12:55 (vor 3040 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

wie lässt sich eine solche Anordnung herausfinden?

VG

Kann eine Stiftung ein AG im ÖD sein?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 05.01.2016, 16:31 (vor 3040 Tagen) @ Salud Plata

Hallo Salud,
wenn deine Angaben im Profil richtig sind, dann bist Mitglied im Personalrat.

Personalräte werden m.W. nur im öffentlichen Bereichen gebildet.
Somit gilt m.E. auch z.B. der § 82 SGB IX.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Kann eine Stiftung ein AG im ÖD sein?

WoBi, Tuesday, 05.01.2016, 19:04 (vor 3040 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heinrich,

dann wäre kein Personalrat vorhanden, sondern eine Mitarbeitervertretung (MAV).

--
Gruß
Wolfgang

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