SB Akten (Allgemeines)

Rolf Koch, Dortmund, Monday, 21.12.2015, 15:43 (vor 3055 Tagen)

Guten Tag
Leider wende ich mich heute aus eine traurigen Anlass an Euch.
Unsere Firma wird am 31.12.2015 in Dortmund offiziell geschlossen.
Seit 13 Jahren bin ich Schwebehindertenvertreter und leite auch das BEM in unsere Firma.
Der Sozialplan ist verhandelt und unterschrieben worden.
In dieser Situation stellt sich die Frage: Wie gehen wir rechtlich gesehen mit den SB und BEM Akten um.
Für die SBV haben wir schon eine Info an die Kolleginnen und Kollegen gegeben, dass sie ihre SB Akten abholen können.
Bei Anfragen zu diesen Thema seitens des AG und des BR bekommen wir keine konkrete Antwort.
Verständlich ist das momentan nur an die Umsetzung des Sozialplan gedacht wird.
Aber ich möchte mir hinterher nicht sagen lassen falsch gehandelt zu haben.
Für Eure Unterstützung in dieser Angelegenheit wäre ich sehr dankbar.

Lieben Gruß
Rolf

--
SBV HSP-Hoesch Spundwand

SB Akten

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 21.12.2015, 16:40 (vor 3055 Tagen) @ Rolf Koch

Hallo,

die BEM-Akten sind Unternehmenssache. Hier hat der AG zu entscheiden, ob und in welcher Form diese aufbewahrt werden (dürfen). Die Akten sind dem AG mit Hinweis auf die besondere Schutzbedürftigkeit zu übergeben. Der BR spielt hierbei überhaupt keine Rolle.

Da mit dem Ende des Betriebes auch das Amt der SBV endet, sind alle Akten, die von Betroffenen nicht angefordert wurden, am letzten Tag zu vernichten, da mit Schließung des Betriebes der Zweck der und die Ermächtigung zur Speicherung dieser Daten erloschen ist.

--
&Tschüß

Wolfgang

RSS-Feed dieser Diskussion