Ungewünschter Kandidat (Wahlen)

Towanda, Tuesday, 12.01.2016, 17:29 (vor 3048 Tagen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
erst mal ein herzliches Dankeschön für die Aufnahme und einen guten Start euch allen ins neue Jahr.

Ich hätte da auch gleich mal eine Frage.

In einer Dienststelle ÖD Land RLP hat letztes mal keine örtliche SBV gewählt.
Die übergeortnete Stufenvertretung (meine Wenigkeit)hat die Betreuung übernommen.

Die Dienststellenleitung ist damit nicht froh, weil die Stufenvertretung ihr zu oft in die Suppe spuckt.

Jetzt hat die Dienststellenleitung einen Ihr gefügigen Mitarbeiter überredet für das Amt der Vertrauensperson zu kandidieren. Einen Schwerbehinderten der Ihn vorschlagen und auch wählen würde hat er gefunden, wie er bereits mitteilen lies.

Alle anderen Schwerbehinderten wollen diesen Menschen aber nicht als Vertrauensperson, sondern lieber weiter die Stufenvertretung behalten (weil das Vertrauen bei dem Kandidaten fehlt).

Aufgrund der örtlichen und strukurelen Gegebenheiten wäre nun eine Wahlversammlung von mir einzuberufen und im vereinfachten Wahlverfahren zu wählen.

Also so einen Fall hatte ich noch nie und bin gerade überfragt.

Was wenn er eine Stimme erhält und alle anderen keine Stimme (sprich Stimmzettel ohne Kreuz abgeben)? Ist er dann trotzdem gewählt obwohl die Mehrzahl ihn nicht will, nur weil es keinen Gegenkandidaten gibt?

Würde mich freuen wenn ich da doch kolosal falsch liege und die WO falsch lese und Ihr mir was anderes sagt.

Liebe Grüße
Towanda

Ungewünschter Kandidat

Cebulon, Tuesday, 12.01.2016, 18:09 (vor 3048 Tagen) @ Towanda

Was wenn er eine Stimme erhält und alle anderen keine Stimme (sprich Stimmzettel ohne Kreuz abgeben)? Ist er dann trotzdem gewählt?


Ja, dann ist er "einstimmig" gewählt!

Ungewünschter Kandidat

Heinrich, Tuesday, 12.01.2016, 21:01 (vor 3048 Tagen) @ Towanda

Hallo,

die einzige positive Möglichkeit wäre, einen anderen Koll. zu motivieren doch für das Amt zu kandidieren. Es muss ja nicht zwingend ein Schwerbehinderter sein. Prüfe einmal ob es ggf unter den Ersatzmitgliedern des BR/PR einen geeigneten Kandidaten gibt. Denn dieses dürfte für die Schwerbehinderten die optimalere Lösung sein.

Du kannst diese ja dann im Rahmen der Möglichkeiten des SGB IX beraten und unterdtützen.

Ach ja, das Gleiche betreffend Stellvertretern.

Ungewünschter Kandidat

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 13.01.2016, 08:19 (vor 3047 Tagen) @ Towanda

Hallo,

wieso bist Du "überfragt" ???
Es gehört nun mal zu Deinen Aufgaben, für vertretungslose, wahlfähige Betriebe so schnell wie möglich eine Wahl zu organisieren.
Dazu gehört, auch im Vorfeld für eine Wahl und für entsprechende Kandidaturen zu werben.

Das Recht ist da eindeutig. Die Vertretung durch die Stufenvertretung ist keine Regel-Option, sondern die Ausnahme. Es gibt hier auch weder für Mandatsträger noch für die Betroffenen eine Wahlmöglichkeit. Sind die Voraussetzungen für eine Wahl gegeben, muß diese von der Stufenvertretung eingeleitet werden, sonst begeht die Stufenvertretung einen Pflichtverstoß. Und wenn Du gar nichts tust, kann natürlich auch evtl. vor Ort die Wahl auch komplett an Dir vorbei organisiert werden.

Wenn der Mehrheit der Betroffenen angeblich der Kandidat nicht passt, muß diese Mehrheit schon irgendwie selbst den Ar... hochkriegen in Form von Kandidaturen oder aber zumindest Kandidaten-/Kandidatinnenvorschlägen - ggfs. von nicht schwerbehinderten Beschäftigten.

--
&Tschüß

Wolfgang

Ungewünschter Kandidat

Cebulon, Friday, 15.01.2016, 12:49 (vor 3045 Tagen) @ Towanda

Hallo Towanda,
wenn Du als GSBV bzw. als HSBV nicht zur örtlichen Wahlversammlung einladen und weiter untätig bleiben solltest trotz vorrangiger Amtspflicht zur Initiierung der Wahl nach h.M., dann kann dies wegen fortgesetzter Amtspflichtverletzung an der überörtlichen SBV vorbei zum Beispiel auch der örtliche Personalrat bzw. notfalls das Integrationsamt tun nach Düwell, SGB IX, § 93 RN 20.

Gruß,
Cebulon

Ungewünschter Kandidat

Heinrich, Friday, 15.01.2016, 13:17 (vor 3045 Tagen) @ Cebulon

Hallo,


....... aber auch dann bleibt es rechtlich angreifbare Mandatspflichtverletzung. Die Folgen könnten dann den Verlust Deines Mandates zur Folge haben.

Ungewünschter Kandidat

Towanda, Wednesday, 27.01.2016, 17:28 (vor 3033 Tagen) @ Towanda

Ich bedanke mich ganz herzlich für die Antworten.
Wenn sie mich auch leider nur in meiner Rechtsauslegung bestätigt haben.

Selbstverständlich sind wir uns unserer Pflichten bewusst und werden diese auch erfüllen selbst wenn sie uns nicht gefallen.

Über die teilweise grobe Art der Rückantworten war ich jedoch etwas erschrocken. Ich denke es ist durchaus legitim sich mal als etwas überfragt zu outen, wenn eine eben nicht alltägliche Situation vorhanden ist, so wie in diesem Fall.

Ein Fall in dem man dann nach jedem Strohhalm greift und hofft, das jemand anderes einen Ausweg aus einer belämmerten Situation aufzeigen kann an den man selbst noch nicht gedacht hat. Sonst würde man ja hier gar nicht erst nachfragen.

In diesem Sinne nochmal Danke

Towanda

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