Eingetragener Verein kann öffentlicher Dienst sein? (Allgemeines)

Der Unbeugsame, Friday, 22.01.2016, 11:27 (vor 3040 Tagen)

Hallo zusammen,

es geht darum, ob von einem neuen MA die Zeiten bei einem ehemaligen AG als Zeiten im ÖD anerkannt werden.

Ein ehemaliger AG ist ein e. V., der in Anlehnung an die Tarifstruktur des öffentlichen Dienstes (Bund) vergütet.

Reicht diese Anlehnung aus, damit dieser ehemalige AG als AG im ÖD gilt?

Schöne Grüße

DU

Eingetragener Verein kann öffentlicher Dienst sein?

morgenröte, NRW, Friday, 22.01.2016, 11:57 (vor 3040 Tagen) @ Der Unbeugsame

Hallo D U,

dass ist ein Thema des PR oder BR.

Da kann von der Logik her nicht sein. Ein eingetragener Verein ist gemeinnützig und hat mit öffentlicher Dienst nichts zu tun.

Ein schönes WE

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Gruß
Morgenröte

Eingetragener Verein kann öffentlicher Dienst sein?

elschwoabos, NRW, Friday, 22.01.2016, 14:14 (vor 3040 Tagen) @ morgenröte

Hi,

meines Wissens kann ein eingetragener Verein auch selbstnützig sein.
Macht nur in den meisten Fällen keinen Sinn einen Verein mit Gewinnabsicht zu betreiben.

Hardy

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Hardy

Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein.

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