Arbeitsmittel kann lt. Mitarbeiter nicht in vollem Umfang genutzt werden (Hilfsmittel)
Guten Tag!
Trotz umfangreicher Suche hier und auch mit den Jungs von Google bin ich leider nicht fündig geworden und würde hier daher gerne um Hilfe bitten:
Unter Beteiligung des Integrationsamtes wurde eine Arbeitshilfe angeschafft, die nun aber vom schwerbehinderten Mitarbeiter nach seinen Angaben aufgrund einer fehlenden Eigenschaft nicht in gewünschtem Maße - nämlich zur Arbeitserleichterung - eingesetzt werden kann.
Wie ist die weitere Vorgehensweise, wenn der AG eine Neuanschaffung vor dem Hintergrund der mit dem Mitarbeiter/Integrationsamt geführten Gespräche und den daraus ermittelten Bedarfen ablehnt?
Ist hier das Integrationsamt wieder zuständig oder ist ein Austausch der bewilligten Arbeitshilfe nicht mehr möglich?