Stelli darf vertretungsweise NICHT in Betriebsratssitzung (Stellvertreter/in)

lolarollt, Baden-Württemberg, Thursday, 17.03.2016, 06:57 (vor 2979 Tagen)

Hallo zusammen,

bei uns empfindet der Betriebsrat die SBV wohl als Konkurrenz, was ich leider allzuoft daran festmachen kann, wenn Entscheidungen/Einbindungen nicht zusammen mit der SBV getroffen werden.

Von der Stellung her hat der 1.Stellvertreter doch die völlig gleichen Rechte und Pflichten, die ich in meiner Position als Vertrauensperson habe, wenn er mich wegen Urlaub/Seminar/Krankheit vertreten soll, so mein Verständnis.

Nun erlaubt unser Betriebsrat nicht mehr, dass der Stelli während meiner Abwesenheit in der Sitzung teilnimmt, wenn kein Thema der SBV auf dem Plan stünde. Er also hingeht wie ich allzuoft, um einfach daran teilzunehmen.
Wie kann denn sowas sein? Was für einen Stellvertreterposten des Betriebsrats gilt, kann doch nicht einfach für den Stelli der SBV herangezogen werden, sind doch völlig unterschiedliche Positionen?!

Danke für Euere Tipps und Anregungen, mit welchem Paragraphen ich dem Betriebsrat den Tipp geben kann, der SBV nicht ständig im Weg zu stehen... Sorry, aber so isses derzeit leider noch...

Viele Grüße,
Lola

Stelli darf vertretungsweise NICHT in Betriebsratssitzung

Apanatshi, Bayern, Thursday, 17.03.2016, 07:37 (vor 2979 Tagen) @ lolarollt

Hallo Kollegin,

selbstverständlich darf der Stellvertreter an Sitzungen teilnehmen, wenn Du im Urlaub oder sonst wie verhindert bist. §§ 95 und 96! Was ist das für ein Betriebsrat der sich nicht beliest, bevor er solche Äußerungen von sich gibt. Drück ihm das Gesetz in die Hand oder lies es ihm selbst vor. Lasst Euch nicht ins Boxhorn jagen.

Gruß, A.

Stelli darf vertretungsweise NICHT in Betriebsratssitzung

ciralifan, Thursday, 17.03.2016, 07:39 (vor 2979 Tagen) @ lolarollt

Hallo Lola,
du siehst es richtig, wenn du verhindert bist gehen sämtliche Rechte der SBV an den 1.Stellvertreter.
Wenn wie du schilderst der BR deinen 1.Stelli als aktive Vertretung der SBV ausschliesst ist dies Behinderung der Mandatsarbeit.
Auch das keine SBV Themen anliegen ist kein Grund.
Als §§ : 95 (4) / 96 (2) und weitere
ggf. Beschwerde über den SB Beauftragten des AG´s einreichen, wenn´s gar nicht anders, geht einstweilige Verfügung gegen den BR erwirken.

Stelli darf vertretungsweise NICHT in Betriebsratssitzung

Cebulon, Thursday, 17.03.2016, 13:45 (vor 2979 Tagen) @ lolarollt

Hallo Lola,

die Rechtsgrundlage ist § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX für die Abwesenheitsvertretung und zwar uneingeschränkt für sämtliche Tagesordnungspunkte der Sitzungen des Betriebsrats seit dem letzten Jahrhundert...

Gruß,
Cebulon

Stelli darf vertretungsweise NICHT in Betriebsratssitzung

lolarollt, Baden-Württemberg, Tuesday, 05.04.2016, 20:24 (vor 2959 Tagen) @ lolarollt

Hallo zusammen,

sorry, dass ich mich jetzt erst rückmelde, war gesundheitstechnisch "verhindert" – Dankeschön für Eure Hinweise, lag ich doch richtig!

Viele Grüße,
Lola

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