Gleichstellungsantrag per Mail versenden? (Gleichstellung)

benjamin, Tuesday, 26.04.2016, 14:31 (vor 2912 Tagen)

Hallo Zusammen
Ich bin neu hier und hab da mal eine Frage.
Darf ein Gleichstellungsantrag per Mail an die einzelnen Betriebsratsmitglieder versendet werden? Ich meine NEIN
Danke schon mal im voraus

Gleichstellungsantrag per Mail versenden?

garda, Berlin, Tuesday, 26.04.2016, 14:50 (vor 2912 Tagen) @ benjamin

Hallo Zusammen
Ich bin neu hier und hab da mal eine Frage.
Darf ein Gleichstellungsantrag per Mail an die einzelnen Betriebsratsmitglieder versendet werden? Ich meine NEIN

Hallo,

dazu gleich die Gegenfrage: zu welchem Zweck sollte ein Gleichstellungsantrag an mehrere Betriebsratsmitglieder versandt werden? Die Stellungnahme gegenüber der Agentur für Arbeit ist durch den Betriebsrat zu erstellen, dazu ist es kaum erforderlich den Antrag per Mail an mehrere Personen zu versenden. Ein Beschluss über die Stellungnahme ist nicht erforderlich.

Sofern der Versand verschlüsselt erfolgt, ist gegen die Nutzung der Mail nichts einzuwenden.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Gleichstellungsantrag per Mail versenden?

benjamin, Tuesday, 26.04.2016, 15:12 (vor 2912 Tagen) @ garda

Hallo Michael
Vielen Dank für die schnelle Meldung.
Die Problematik ist folgende.Ein Kollege in Leipzig hat einen Antrag auf Gleichstellung gestellt und die AfA Leipzig hat einen entsprechenden Vordruck an unsere Personalabteilung, zur Weiterleitung an mich als SBV und an den Betriebsrat geschickt. Unser BR besteht aus 9 Mitgliedern verteilt auf Leipzig, Erfurt, Dresden und Chemnitz. Ich, als SBV und Betriebsratsmitglied sitze in Chemnitz und bin für unsere gesamte soganannte Region Ost zuständig. Heute bekam ich den ausgefüllten Antrag von unserem stellv. BRV zur Abstimmung per Mail gesandt und gleich darauf noch einmal über unserem BR - Verteiler. Bei der Abstimmung handelt es sich jedoch nicht um einen Beschluß sondern um eine Abstimmung des Antrages um im Sinne des Kollegen zu handeln
Mit freundlichen Grüßen

ebenfalls Michael

Gleichstellungsantrag per Mail versenden?

garda, Berlin, Tuesday, 26.04.2016, 15:54 (vor 2912 Tagen) @ benjamin

Hallo Michael
Vielen Dank für die schnelle Meldung.
Die Problematik ist folgende.Ein Kollege in Leipzig hat einen Antrag auf Gleichstellung gestellt und die AfA Leipzig hat einen entsprechenden Vordruck an unsere Personalabteilung, zur Weiterleitung an mich als SBV und an den Betriebsrat geschickt. Unser BR besteht aus 9 Mitgliedern verteilt auf Leipzig, Erfurt, Dresden und Chemnitz. Ich, als SBV und Betriebsratsmitglied sitze in Chemnitz und bin für unsere gesamte soganannte Region Ost zuständig. Heute bekam ich den ausgefüllten Antrag von unserem stellv. BRV zur Abstimmung per Mail gesandt und gleich darauf noch einmal über unserem BR - Verteiler. Bei der Abstimmung handelt es sich jedoch nicht um einen Beschluß sondern um eine Abstimmung des Antrages um im Sinne des Kollegen zu handeln

Hallo Michael,

jetzt klärt sich natürlich dein Anliegen. Ich halte die Verbreitung über den BR-Verteiler für nicht angebracht. Mit Datensparsamkeit hat das nichts zu tun. Bleibt noch die Frage: verschlüsselt ihr oder wie stellt ihr sicher, dass Mails nicht mitgelesen werden? Das kann auch für euren BR-Verteiler brandgefährlich sein.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Gleichstellungsantrag per Mail versenden?

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 27.04.2016, 11:49 (vor 2911 Tagen) @ garda

Moin Moin,

ich finde es bedenklich, mehr Menschen als unbedingt notwendig in die Hintergründe einer Gleichstellung einzuweihen. Bei uns läuft es folgendermaßen ab: die/derjenige die/der die Gleichstellung bei uns in der SBV bearbeitet, fragt im Personalrat an, wer dort mit der Stellungnahme befasst ist. Unter 4 Augen wird sich dann ausgetauscht und die Stellungnahmen der Arbeitnehmervertretungen aufeinander abgestimmt, damit keine Widersprüche entstehen, die dem Antrag nur schaden können.

Das Gremium des Personalrats wird über die Hintergründe der Gleichstellung nicht informiert.
Auch wenn man diese Vorgehensweise kritisieren kann, tw. sind schwerwiegende psychische Erkrankungen wie Missbrauch oder Suchterkrankungen ect. die Ursache, die wirklich nicht jede/r wissen sollte.
Wie lange bleibt etwas geheim, was 25 Personen (Größe unseres Personalrats) miteinander teilen?

Vielleicht beantwortet dieses Deine Frage.

Liebe Grüße

Hendrik

Gleichstellungsantrag per Mail versenden?

benjamin, Wednesday, 27.04.2016, 13:56 (vor 2911 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik
Vielen Dank für Deine Antwort. Ich werde das mal in unserer nächsten BR-Sitzung ernsthaft besprechen, denn mir sind das ehrlich gesagt auch zu viele Leute die davon erfahren
Mit freundlichen Grüßen
Michael

Gleichstellungsantrag per Mail versenden?

rollo, Wednesday, 27.04.2016, 14:25 (vor 2911 Tagen) @ Hendrik1

Moin Handrik1,

auch wenn ich deine Argumentation teilweise nachvollziehen kann, möchte ich an dieser Stelle deutlich auf die Schweigepflicht der SBV und auch jedes Mittgliedes der Personalrates/Betriebsrates hinweisen. Ich könnte keiner Stellungnahme ohne Kenntnis des Sachverhaltes zustimmen. Die Informationen an den PR sollten aber immer konkret mit dem Antragsteller abgesprochen und die Weitergabe der Info durch ihn genehmigt werden.

Viele Grüße
rollo

Gleichstellungsantrag per Mail versenden?

benjamin, Wednesday, 27.04.2016, 13:58 (vor 2911 Tagen) @ garda

Hallo Michael
Vielen Dank für Deine Antwort. Ich werde das mal in unserer nächsten BR-Sitzung ernsthaft besprechen, denn mir sind das ehrlich gesagt auch zu viele Leute die davon erfahren. Unsere Mails gehen ausschließlich auf unseren Account. Da kommt sonst keiner ran.
Mit freundlichen Grüßen
Michael

Gleichstellungsantrag per Mail versenden?

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 01.05.2016, 10:44 (vor 2907 Tagen) @ benjamin

Hallo,

Ich werde das mal in unserer nächsten BR-Sitzung ernsthaft besprechen, denn mir sind das ehrlich gesagt auch zu viele Leute die davon erfahren.

Du kannst das sicherlich problematisieren. Allerdings kannst Du dem BR keine Vorschriften machen, denn dieser handelt - genau wie du als SBV - autonom.
Rechtlich gibt es gegen die Weitergabe innerhalb des BR nichts einzuwenden. Mit Ausnahme der §§ 82 Abs. 2, 83 Abs. 1 BetrVG gibt es innerhalb des BR keine Verschwiegenheitspflicht.
Auch die Anfrage der AA richtet sich an den BR als Gremium, genau wie die Freigabe durch den Antragsteller im Antragsformular das Gremium insgesamt und nicht einzelne Personen bzw. Funktionen umfasst.
Sämtliche sonstigen Verschwiegenheitspflichten beziehen sich lediglich auf eine Weitergabe außerhalb des BR-Gremiums. Das ist auch in der einschlägigen Literatur (ErfK, Fitting, DKKW etc) völlig unstrittig.

--
&Tschüß

Wolfgang

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