Stellungnahme des BR bei Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

der vergnügte Breisgauer, Baden Württemberg, Thursday, 28.04.2016, 23:40 (vor 2917 Tagen)

Hallo zusammen.

Durch einen Satz in einem anderen Tread, bin ich auf folgende Frage gekommen:
Ein/e Kollege/in hat einen GL Antrag gestellt, und der Fragebogen der AfA kommt bei den 3 bekannten Stellen an. Muss der Fragebogen des Betriebsrates zwingend vom ganzen Gremium besprochen, formuliert und evtl. auch abgestimmt werden, oder reicht es wenn der BR Vorsitzende die Fragen beantwortet, und die Stellungnahme abgibt?? Gibt es dazu Vorschriften oder Gesetze?
Wir haben es bisher so gehandhabt, dass sich der BR Vorsitzende und die SBV abgestimmt haben, wobei die Stellungnahme der SBV, wesentlich "üppiger" und detaillierter ausfiel, aber jedesmal zum Erfolg führte.
Bin gespannt auf Eure Antworten.

Schon jetzt ein schönes Wochenende für Euch alle.

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Es ist nichts so schlecht, als dass es nicht auch etwas gutes hätte.

Stellungnahme des BR bei Gleichstellungsantrag

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 29.04.2016, 08:46 (vor 2916 Tagen) @ der vergnügte Breisgauer

Hallo,

nach der mir bekannten Kommentierung handelt es sich bei derartigen Stellungnahmen um "laufende Geschäfte" des BR. Es ist kein Mitbestimmungstatbestand, der einen Beschluß erfordert.
Der BR kann die Vorgehensweise relativ frei regeln und die Angelegenheit einem bestimmten BRM oder aber zB dem Betriebsausschuß zuweisen.

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&Tschüß

Wolfgang

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