anspruch auf Entsfheidung des IGA (Kündigung)

Apanatshi, Bayern, Friday, 29.04.2016, 20:36 (vor 2917 Tagen)

Hallo Kollegen,
folgende Frage:
AG hat beim BR einen Antrag auf außerordentliche Kündigung gestellt. Da es dafür keinen Grund gab, hat der BR der Kündigung widersprochen u.a. auch weil § 84 nicht erfüllt war.
Das Integrationsamt hat den AG darauf hingewiesen das es ein Formfehler ist und die Kündigung wenn, nur ordentlich erfolgen kann.
Der Arbeitgeber hat dies gegenüber dem Integrationsamt zwar nachgeholt,nicht aber gegenüber dem BR.
Es wurden Stellungnahmen von BR und SBV vomIGA eingeholt worden, die auch ausführlich erfolgten.
Dies ist nun mindestens 4 Wochen her und wir haben noch keine Rückmeldung erhalten, eine telefonische Rücksprache heute mit dem IGA war leider nicht möglich, da der Ansprechpartner nicht erreichbar war.
Na<chferagen beim Arbeitgeber nach der Stellungnahme des IGA wurden nicht beantwortet, sondern nur angemerkt, dass der AG einen Auflösungsvertrag anstrebe. Weitere Einzelheiten sind uns nicht bekannt.
Muss das Integrationsamt den BR und die SBV eigentlich über seine Entscheidung unterrichten, wenn nicht, ist doch sicher der AG hierzu verpflichtet?
Gleichzeitig besteht aber doch eine klare Auskunftspflicht gem. § 95 gegenüber der SBV sowie eine klare aussage dazu ob ein Auflösungsvertrag erfolgt und bereits definitive Verhandlungen anberaumt sind? Ich habe das dumpfe Gefühl, dass da was ganz gewaltig an uns vorbei geht!
Vielleicht kann jemand ein wenig Licht ins Dunkle bringen.
Gott lob habe ich bisher nicht allzuviel Erfahrung mit Kündigungsverfahren, wird sich allerdings in Zukunft ändern, befürchte ich.
Grüße aus dem Allgäu

anspruch auf Entsfheidung des IGA

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 06.05.2016, 09:39 (vor 2910 Tagen) @ Apanatshi

Moin Moin Apanatshi,

zunächst einmal die rechtliche Grundlage, die hier ein bisschen verworren ist. Der AG will außerordentlich kündigen, dann ordentlich dann Auflösungsvertrag .... da stellt sich mir die Frage, ob es überhaupt Kündigungsgründe gibt, warum dieser Mitarbeiter gehen soll. Auf dieser Grundlage würde ich argumentieren und auf den §95,2 verweisen, wonach der AG die SBV umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören hat.

Nun aber läuft die ganze Sache undurchsichtig weiter, was kannst Du nun tun?
Das Integrationsamt muss nach § 88 innerhalb eines Monats nach Antragseingang entscheiden. Diese erhält nur der Arbeitgeber und der Schwerbehinderte. Da der Arbeitgeber aber die oben beschriebene Informationspflicht hat, würde ich diesen parallel zum I-Amt anschreiben und dies Schreiben des I-Amts einfordern.
Zudem würde ich den Schwerbehinderten bitten, Dich ebenfalls zu unterrichten, sowie er dieses Schreiben erhält. Auch falls das Kündigungsverfahren zugunsten einer Auflösung gestoppt worden sein sollte, müsste Dich der AG aufgrund von §95,2 davon in Kenntnis setzen.

Hier wäre wichtig, dass Du den Schwerbehinderten nach seiner Meinung fragst, ist er einverstanden mit der Auflösung, hast Du keinen Spielraum. Will er weiter arbeiten, dann sollten klärende Gespräche wie im Präventionsverfahren, alternativ mit dem IFD her, um zu klären, wie das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden kann.

Vielleicht konnte ich Dir hiermit ein wenig helfen.

Liebe Grüße

Hendrik

RSS-Feed dieser Diskussion