Versetzung trotz ablehnendem Beschluss des BR (Allgemeines)

Apanatshi, Bayern, Friday, 29.04.2016, 21:09 (vor 2918 Tagen)

Hallo Kollegen,
die Fragen gehen leider nicht aus-Folgende Sachlage:
eine behinderte Mitarbeiterin soll von einem Klinikstandort zum anderen versetzt werden. Wohnort ist derzeit gleich Standort Klinik (Kleinstadt). an diesem Standort hätte sie die Möglichkeit, dass der Partner sie zum Arbeitsplatz fährt, dies könnte in 15 Min. erfolgen. Sie soll aber aus nicht nachvollziehbaren Gründen an einen anderen Standort versetzt werden, den sie nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann (ca.15-20 km). Aufgrund behinderungsbedingter Gründe (eingeschränktes Sehfeld, Herz, Lunge, Hüftarthrose, GdB 50) fährt die Kollegen keine längeren Strecken selbst mit dem PKW. Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln bereiten ihr beim Einsteigen und Aussteigen erhebliche Probleme und sie muss auch einen weiteren Gehweg von der Bushaltstelle/Bahnhof bis zur Klinik bewältigen. Je nach Witterungsbedingung führt dies zu erheblichen Einschränkungen, insbesondere in der Winterzeit (Allgäu-Berge). Zudem ist die Mitarbeiterin über 60 Jahre und der Anfahrtsweg und Heimweg steht in keinem Verhältnis zur der täglichen Arbeitszeit (3,85 Std.). Fahrtweg und Gehweg über 1Std. einfach. Es liegt ein betriebsärztliches Attest vor, dass die Kollegin keinen Anfahrtsweg von über 20 Minuten bewältigen sollte. Der AG ist der Meinung, sie könnte auch mit dem PKW fahren. Die Kollegin bewältigt aber längere Fahrstrecken nicht, da sie durch ihre Seheinschränkung auf einem Auge unsicher ist bei längeren Strecken, besonders bei schlechten Lichtverhältnissen (Dämmerung, schlechte Lichtverhältnisse bei Regen und Schnee).
Der AG bestand trotzdem auf eine Versetzung, der BR widersprach.
Nun hat sich der AG über den Beschluss hinweggesetzt und hat der Kollegin heute darüber schriftlich informiert, dass sie dauerhaft versetzt werden soll. Der BR und die SBV sind nicht darüber informiert worden.
Ich habe den AG umgehend schriftlich auf die Einhaltung von § 95 hingewiesen und auf den erfolgten Beschluss des AG mit dem Hinweis auf eine Ordnungswidrigkeit. Der BR hat den AG ebenfalls auf den Beschluss hingewiesen. Am kommenden Montag soll ein Gespräch mit der Kollegin und dem BR sowie der SBV erfolgen,dieser Termin steht bereits seit über einer Woche, trotzdem wurde die geplante Vorgehensweise nicht mit den Interessensvertretungen erläutert.
Was wäre jetzt der nächste notwendige Schritt? Beschlussverfahren? Ordnungswidrigkeitsanzeige? Was tun?
Gruß aus dem Allgäu
Abwarten auf Ergebnis des Gespräches? Die Kollegin wird übrigens anwaltlich beraten. Ich will nichts entscheidendes versäumen,obwohl ich denke dass mein Schreiben mit den erforderlichen Hinweisen ausreichend ist, welches auch dem Anwalt zugeleitet worden ist, der bisher auch unsere Einschätzung zum Fall geteilt hat.

Versetzung trotz ablehnendem Beschluss des BR

Cebulon, Saturday, 30.04.2016, 18:01 (vor 2917 Tagen) @ Apanatshi

Der AG ist der Meinung, sie könnte auch mit dem PKW fahren.

Gibt's für die 60-jährige ein fachärztliches Attest, das behinderungsbedingt davon abrät, dass sie sich selbst ans Steuer setzt?

Gruß,
Cebulon

Versetzung trotz ablehnendem Beschluss des BR

Apanatshi, Bayern, Sunday, 01.05.2016, 15:45 (vor 2916 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon, meines Wissens nicht, das wäre natürlich noch eine Möglichkeit dies nachzureichen. Danke für den Tipp...

A.

Versetzung trotz ablehnendem Beschluss des BR

ciralifan, Monday, 02.05.2016, 07:14 (vor 2916 Tagen) @ Apanatshi

Moin, frag mal das Integrationsamt, bzw. die Fachdienste ( Sehbehinderte & Probleme am Arbeitsplatz )nach deren Möglichkeiten zu unterstützen - und wenn ihr hier einfach von der Fiktion der Umsetzung des AG Beschlusses ausgeht, um die ins Boot zu holen mit Hilfen wie Fahrdienst o.ä.
Manchmal hilft es schon, wenn ein AG sieht das er weitere externe Stellen mit solchen Aktionen "an den Hacken" hat.
Und viel Formularkram zur Beantragung von Maßnahmen ;O)

HaVersetzung trotz ablehnendem Beschluss des BR

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 05.05.2016, 11:28 (vor 2912 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

Ihr solltet auch in jedem Fall der betroffenen ANin raten, diese "Versetzung" rechtlich überprüfen zu lassen und ggfs. individualrechtlich dagegen vorzugehen.

In den letzten Jahren gab es einige (rechtskräftige) Entscheidungen von LAGs, daß auch der Arbeitsort unter den Schutzbereich des § 81 Abs. 4 SGB IX fällt - trotz Versetzungsvorbehalt im Arbeitsvertrag.

So zB das LAG Hamburg am 15.04.2015:
http://www.arbrb.de/blog/2015/09/09/flexibilitaet-des-arbeitsortes-zugunsten-schwerbehinderter-menschen/

--
&Tschüß

Wolfgang

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