Erneute Einladung nach neu arfgetretenen Krankheitstagen (BEM)

daha, Kiel, Thursday, 19.05.2016, 14:45 (vor 2898 Tagen)

Hallo Zusammen, kann mir jemand sagen, ob es eine Regelung gibt, dass BEM Gespräche nur alle 12 Monate stattfinden dürfen? Ich bin der Meinung, dass es auch häufiger einem Mitarbeiter angeboten werden kann, wenn sich nach kurzer Zeit wieder die krankheitsbedingten Fehltage angesammelt haben. Unsere Personalabteilung weigert sich vor Ablauf von 12 Monaten nach dem letzten Gespräch wieder eine Einladung zu verschicken.
Vielen dank im voraus aus dem sonnigen Schleswig-Holstein. DaHa

Erneute Einladung nach neu arfgetretenen Krankheitstagen

Cebulon, Thursday, 19.05.2016, 18:05 (vor 2898 Tagen) @ daha

Unsere Personalabteilung weigert sich vor Ablauf von 12 Monaten nach dem letzten Gespräch wieder eine Einladung zu verschicken.

Dann sollten sich diese oberschlauen Personaler mal mit dem Grundsatzurteil des LAG Schleswig-Holstein vom 03.06.2015, AZ: 6 Sa 396/14, befassen (Revision anhängig beim BAG).
www.dejure.org/2015,27477

Mit welcher genauen Begründung wird denn verweigert, vor 12 Monaten ein erneutes BEM anzubieten? Sind seit dem letzten BEM-Gespräch erneut sechs Wochen AU-Zeiten angefallen?

Gruß,
Cebulon

Erneute Einladung nach neu arfgetretenen Krankheitstagen

ciralifan, Friday, 20.05.2016, 07:14 (vor 2898 Tagen) @ daha

In deinem Fall: Ein BEM wurde angeboten und beendet. Dann läuft das mit den 12 Monaten neu an. Sind wieder die 6 Wochen erreicht, wird ein BEM erneut angeboten.

Eine Verzögerung ( erst mal 12 Monate abwarten ) ist kontraproduktiv und könnte dem Erkrankten u.U. sogar Gründe einer Klage nach AGG geben, wenn z.B. am Arbeitsplatz eine Behinderung/Chronische Krankheit o.a. erworben wurde.

Erneute Einladung nach neu arfgetretenen Krankheitstagen

daha, Kiel, Friday, 20.05.2016, 09:13 (vor 2897 Tagen) @ ciralifan

Hallo, vielen Dank für die Rückmeldungen. Das war auch meine Auffassung, mit dem Hinweis auf das Urteil vom LAG Schleswig-Holstein, sollte ich unseren Personalchef hoffentlich überzeugen können. Ansonsten werde ich mit dem Betriebsrat auf die Einleitung eines neuen BEM-Verfahrens drängen (nach §84 Abs. 2 Satz6 und 7)

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